In Zeiten der Corona-Pandemie - Stand 29.08.2020
Auf seiner Sitzung vom 29.08.2020 wurde vom erweiterten Vorstand beschlossen, insbesondere aufgrund der durch die Corona Pandemie entstandenen Besonderheiten und Erschwernisse, die Ausbildung der Wesensrichteranwärter sowie -assistenten zu modifizieren.
Die Ausbildung umfasst demnach bis auf Weiteres mindestens zwei Anwartschaften bei einem Wesenstest, wovon mindestens eine Anwartschaft bei einem DRC-Wesenstest und mindestens eine Anwartschaft bei einem Wesenstest nach § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG vom 12.12.2002) bzw. § 13 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG vom 26.05.2011) durchgeführt von einer vom DRC anerkannten Tierärztin mit ethologischer Zusatzausbildung abgeleistet werden muss.
Darüber hinaus sind theoretische Fortbildungen in Form von Seminaren (Präsenz und / oder Online-Seminare) und die Teilnahme an Wesensrichter-Symposien erforderlich.
Diese Voraussetzungen sind sowohl von Wesensrichter-Anwärtern, als auch von Wesensrichter-Assistenten jeweils vor deren Anmeldung zur Zwischenprüfung oder zur Abschlussprüfung nachzuweisen.
Die Durchführung der Ausbildung erfolgt in Abweichung von den in der Anwärter-Ordnung vorgegebenen Anforderungen jeweils in direkter Absprache mit der Obfrau der Wesensrichter, Frau Dr. Niehof-Oellers.
Selbstverständlich können weiterhin Wesenstests unter den am 10.06.2020 und am 02.07.2020 in diesem News-Room veröffentlichten Bedingungen durchgeführt werden.
Veranstalter, die Schwierigkeiten haben, Zusagen von Wesensrichtern (z.B. aus terminlichen Gründen) zu erhalten, können sich gerne mit einer kurzen Mail an die DRC-Geschäftsstelle wenden, die dann versuchen wird, Terminabsprachen zu vermitteln.
Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand
Mitteilung des Vorstands über die der coronabedingt angepasste Ausbildung von Wesensrichter-Anwärtern und -Assistenten