Durchführung von Wesenstests und jagdlichen Prüfungen
Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen informieren wir Sie heute über die aktuellen Beschlüsse des DRC-Vorstandes zur Durchführung von Wesenstests und jagdlichen Prüfungen.
Um trotz der Corona-Beschränkungen die Ausbildung zukünftiger Wesensrichter nicht unnötig einzuschränken, hat der DRC-Vorstand ergänzend zu den am 10.06.2020 veröffentlichten Regelungen zur Durchführung von Wesenstests beschlossen, dass neben max. 4 Personen für die Menschengruppe zuzüglich des Richters, Sonderleiters und des Hundeführers noch ein weiterer Richter und zwei Hospitanten oder Wesensrichter-Anwärter oder Wesensrichter-Assistenten bei einem Wesenstest anwesend sein dürfen. Damit wird die zulässige maximale Personenzahl von 10 anwesenden Personen weiterhin eingehalten.
Dadurch – und durch die Anwesenheit eines zusätzlichen zweiten Richters – soll gewährleistet werden, dass die Bedingungen für eine Bewerbung als Wesensrichter-Anwärter weiterhin erfüllt werden können und die Ausbildung der bereits ernannten Wesensrichter-Anwärter und Wesensrichter–Assistenten weiter voranschreiten kann.
Auch für die Durchführung aller jagdlichen Prüfungen gilt die Regelung, dass diese nach vorheriger Zustimmung des örtlich zuständigen Landesgruppenvorstandes und unter Einhaltung der Auflagen der für die Durchführung örtlichen zuständigen Behörden und der nach wie vor geltenden Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen ab sofort wieder durchgeführt werden können.
Das am 27.05.2020 im News-Room auf der DRC-Homepage veröffentlichte Hygienekonzept wurde um die hier veröffentlichten ergänzenden Hinweise für jagdliche Prüfungen ergänzt und ist mit diesen Ergänzungen für die Durchführung aller jagdlichen Prüfungen verbindlich.
Für die Durchführung der Jagdlichen Anlagensichtung (JAS) wurde vom DRC-Vorstand das ebenfalls hier veröffentlichte Konzept beschlossen. Durch die in diesem Konzept aufgeführte zusätzliche Möglichkeit der Durchführung einer „Corona-JAS“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, diejenigen Hunde zu sichten, die aufgrund der corona-bedingt ausgefallenen JASen keinen Prüfungsplatz erhalten konnten. Die Sonderleiter der im Frühjahr 2020 ausgefallenen bzw. abgesagten JASen erhalten die anliegenden Informationen entsprechend, damit diese sich mit den Bewerbern für einen Startplatz bei einer der ausgefallenen JASen in Verbindung setzen und ggf. eine „Corona-JAS“ für diesen Teilnehmerkreis organisieren können.
Die auf diese Weise durchgeführten „Corona-JAS“ werden für Zuchtzulassungen für alle Rassen vollumfänglich anerkannt.
Grundsätzlich gilt die in der JAS/Po vorgeschriebene Altersgrenze von 8 bis 18 Monaten für alle teilnehmenden Hunde auch für die Teilnahme an einer „Corona-JAS“. Sollten zu den für das Frühjahr 2020 geplanten und damit ausgefallenen JASen Hunde gemeldet gewesen sein, die die Altersgrenze von 18 Monaten zwischenzeitlich überschritten haben, kann durch einen entsprechenden Antrag an den Obmann der Verbandsrichter, Herrn Rimkeit, eine Einzelfallentscheidung darüber herbeigeführt werden, ob die Teilnahme an einer „Corona-JAS“ für diesen betroffenen Hund auch nach Vollendung des 18. Lebensmonats noch möglich ist.
Über die Durchführung der „Corona-JAS“ hinaus ist ab dem 01.09.2020 auch die Durchführung der regulären JAS gemäß JAS/Po unter Einhaltung der o.a. behördlichen Auflagen, Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder möglich.
Nur durch die Mitarbeit aller Beteiligten ist es möglich, die Aufrechterhaltung der Zucht im DRC e.V. im Sinne der Umsetzung des Vereinszweckes nach unserer Satzung in diesen für uns alle schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Dabei wird uns allen ein hohes Maß an Flexibilität, Umsicht und Kompromissbereitschaft abverlangt. Der DRC-Vorstand bedankt sich deshalb bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er weiterhin die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.
Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand
Zum Update für die Durchführung von Wesenstests und jagdlichen Prüfungen unter Corona-Bedingungen geht es hier. Die im Text erwähnten Dokumente oder Konzepte finden Sie im Download-Bereich.
Das im Text genannte Konzept zur Durchführung einer Corona JAS sowie die Ergänzungen zum Hygienekonzept für jagdliche Prüfungen können Sie im Downloadbereich herunterladen.
Im Anschluß die im Text erwähnten Filme zur Veranschaulichung von Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Corona JAS.
Vorbereiten einer Corona JAS
Durchführung und Identifizierung
Richterbesprechung und Zeugnisübergabe