Einhaltung der 2-G-Regel - Änderungen in fett dargestellt
Unter den gegebenen Regelungen der Bundesregierung und der Corona-Schutzverordnungen der Länder zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus können ab sofort Trainings in Kleingruppen, im Freien, je nach Bundesland unter Einhaltung mindestens der 2G-Regel (alle Teilnehmer, Zuschauer etc. müssen vor Ort einen Nachweis über vollständigen Impfschutz oder die Genesung von einer Corona-Infektion erbringen) und aller weiteren Abstands- und Hygieneregeln wieder aufgenommen werden. Ob Teilnehmer – dazu gehören selbstverständlich auch die Trainer – die Voraussetzungen erfüllen, ist vor Ort zu kontrollieren.
Bitte achten Sie auf sich und andere
Ihr DRC-Vorstand