Verlängerung der Regelungen zur Durchführung von Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen
Die Regelung zur Durchführung von Wurfabnahmen, nach der die Feststellung der Gesundheitsparameter für Welpen und die Mutterhündin durch einen Tierarzt als Ersatz für eine Wurfabnahme möglich ist, wird für alle Retriever-Rassen bis zum 31.12.2021 verlängert. Wurfabnahmen können selbstverständlich aber auch, soweit die Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen dies jeweils aktuell zulassen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen von DRC-Zuchtwarten durchgeführt werden, sofern diese sich dazu bereit erklären.
Zwingerbesichtigungen können nach wie vor nur durch DRC-Zuchtwarte durchgeführt werden. Sofern im Einzelfall kein Zuchtwart bereit ist, eine Zwingerbesichtigung vorzunehmen, ist die Beantragung eines Zwingerschutzes oder die Fortführung der Zucht nach einem Umzug nicht möglich.