III. Ausbildung des Richteranwärters und Umfang der Anwartschaften
Interessierten Lesern der letzten Clubzeitung ist es aufgefallen: das Engagement aller Obleute in Ehren aber natürlich kann und will kein Obmann / keine Obfrau sämtliche Anwartschaften aller Anwärter betreuen. Korrekt heisst der Text auf S. 18 wie folgt:
„ 2. Leistungsrichteranwärter (Dummy)
…..
Die Anwartschaften müssen unter mindestens vier verschiedenen DRC Richtern abgelegt werden, eine Anwartschaft muss bei der Obfrau/Dem Obmann der Leistungsrichter abgelegt werden. Die Durchführung sämtlicher Anwartschaften sind vor deren Ableistung mit der/dem Ressortinhaberin/Ressortinhaber abzusprechen und von dieser/diesem zu genehmigen.“