Ende der Meldefrist ist der 5. Januar 2024
Interessenten melden sich bitte bei Anja Möller per E-Mail an anjam@gunsights.de
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Interessenten melden sich bitte bei Anja Möller per E-Mail an anjam@gunsights.de
European Retriever Championship 2023Alljährlich lädt der Deutscher Retriever Club zum Workingtestfinale für alle Klassen ein.
Dieses Jahr in den Norden nach Luhmühlen, Vielen bekannt durch den LüneCup.
Meldung ab dem 16. September offen: https://drc.de/adr/listen/show_details_1.php?evid=13576
Alle können mitmachen:
Ihr wollt die Luft des Finale schnuppern und habt Euch dieses Jahr nicht qualifiziert dann freuen wir uns auf Helfermeldungen (als Helfer könnt Ihr Euch – bekannt vom LüneCup – auf eine vorzügliche Behandlung und Versorgung freuen): https://drc-finale-2023.de/helfermeldung/
Nach dem Wettstreit der ersten Tage (Samstag und Montag) ist eine gemütliche Abendveranstaltung auf dem Gelände für euch organisiert.
Anmeldungen werden unter https://drc-finale-2023.de/ entgegen genommen.
Auf der Seite findet ihr ebenso alle weiteren Infos.
Euer Orgateam vom Finale 23
M.M.M.D
Das Gelände in Luhmühlen
Wir wünschen unseren Teams – drei offizielle und vier freie Deutsche Teams sind ab morgen am Start – viel Erfolg beim International Working Test am Schloß Kjesäter in Schweden!
Wer unseren Teams nicht nur die Daumen drücken, sondern das Geschehen hautnah mitverfolgen möchte, kann dies auf der offiziellen Homepage des IWT hier tun:
Im kommenden Jahr findet der IWT dann in Deutschland statt, am 8. und 9. Juni 2024 am Hofgut Appendorn. Der German Cup zur Qualifikation am 06. und 07. April 2024 im Raum Osnabrück.
Interessierte Teams melden sich bitte per E-Mail unter LR-Obfrau@drc.de
Rauchen nur noch auf ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen, ansonsten generell verboten.
Der bereits in Ausgabe 5/22 der Clubzeitung veröffentlichte Beschluss des erweiterten Vorstands, der das Rauchen auf allen DRC Veranstaltungen nur noch auf ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt, ansonsten jedoch generell untersagt, führt aktuell zeitverzögert zu einer hitzigen emotionalen Diskussion in den Sozialen Netzwerken. Da dabei wie so oft, im Mittelpunkt eine wenig sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik steht, sondern eher tendenziöse Vorwürfe Kern vieler Beiträge sind, an dieser Stelle eine Erläuterung:
Der am 3.9.22 gefasste Beschluss – angeregt durch die Erfahrungen der Landesgruppen mit absolut uneinsichtigen Teilnehmern, nur knapp abgewendeten Gefahren und Vorgaben von Reviergebern, schafft eine für alle Veranstaltungen einheitliche Vorgabe des DRC, die die Sonderleiter von wiederholt leidigen – und zum Teil auch grenzüberschreitenden – Diskussionen mit Startern, Helfern, Richtern befreit.
Wie immer trifft ein generelles Verbot auch diejenigen, die sich bisher stets an die Regeln guten Miteinanders gehalten und verantwortungsbewussten Umgang praktiziert haben. Leider scheinen sie gesellschaftlich mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt zu werden.
Der erweiterte Vorstand besteht neben den Mitgliedern des engeren Vorstands aus den Vorsitzenden aller Landesgruppen, den Obleuten für das Schauwesen, der Zuchtrichter und der Wesensrichter. Er ist beschlussfähig, wenn 2/3 seiner Mitglieder auf der Versammlung anwesend sind.
Die Organe des Vereins, ihre Rechte und Pflichten sind in der Satzung geregelt. Das oberste Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Wer also beklagt, seine Persönlichkeitsrechte würden durch Beschlüsse des Vorstands verletzt, dem sei die aktive Teilnahme und Wahrnehmung seiner Mitverwaltungsrechte dringend empfohlen.
Interessierten Lesern der letzten Clubzeitung ist es aufgefallen: das Engagement aller Obleute in Ehren aber natürlich kann und will kein Obmann / keine Obfrau sämtliche Anwartschaften aller Anwärter betreuen. Korrekt heisst der Text auf S. 18 wie folgt:
„ 2. Leistungsrichteranwärter (Dummy)
…..
Die Anwartschaften müssen unter mindestens vier verschiedenen DRC Richtern abgelegt werden, eine Anwartschaft muss bei der Obfrau/Dem Obmann der Leistungsrichter abgelegt werden. Die Durchführung sämtlicher Anwartschaften sind vor deren Ableistung mit der/dem Ressortinhaberin/Ressortinhaber abzusprechen und von dieser/diesem zu genehmigen.“