Das DNA-Projekt im DRC – Beprobung bei Wurfabnahmen und Erläuterungen zur praktischen Umsetzung sowie Fragen und Antworten aus dem Webinar vom 25.3.2026
DNA-VortragFragen und Antworten aus dem Webinar:

Antwort: Ja, über den DRC-Newsroom!

Antwort: Ja, da dies in den Nîederlanden seit einigen Jahren verpflichtend ist, sollte dies so sein! Bitte sprich mit Deiner Züchterin!

Antwort: Ja, genau. Dies ist auch für Rüden aus unseren deutschen Schwestervereinen wie dem LCD/GRC möglich.

Antwort: Die Ordnung sieht für die Zuchtzulassung im DRC den benannten Personenkreis von Zuchtwart, Zuchtrichter, Formwertrichter und Tierarzt vor. Für die Hunde im DRC gelten gleiche Bedingungen für die Zuchtzulassung. Du kannst Deinen Rüden zum Beispiel im Rahmen einer Rassehundeausstellung oder anderer Gelegenheit unter Anwesenheit eines Zucht-/Formwertrichters oder eines Zuchtwartes nach Identitätsüberprüfung beproben lassen!

Antwort: Der alte Umschlag von Certagen kann wiederverwendet werden. Es ist ein selbstklebendes Rücksendeetikett beigelegt. Aufkleben, frankieren und einwerfen!

Antwort: Es sind bei den Laboren unterschiedliche Backenabstrichsets im Einsatz. Certagen verwendet Sets mit Flüssigkeit zur Konservierung. Diese müssen deshalb nicht lange getrocknet werden.

Antwort: Ja, klar! Bitte die Bestimmungen des abnahmeberichtigten Personenkreis beachten!

Die Backenabstrichsets sind im Rahmen des DRC-Programms kostenlos zu bestellen. Die entstehenden Kosten für Einlagerung und Erstellung der Profile und ggf. gewünschten Gentests können hier abgerufen werden:
https://drc.de/system/files/members_only/drc_pakete_preisliste_20260204.pdf


Antwort: Mindestens 10 Jahre. Bisher sind keine älteren eingelagerten Proben vernichtet worden. Der DRC hat für eine darüber hinausgehende Einlagerung Sorge getragen.

