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Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen im Rahmen der Corona-Krise

By 21. Oktober 2020No Comments

Stand 20. Oktober 2020

Aufgrund der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie hat der DRC-Vorstand in seiner gestrigen Sitzung leider erneut über die Bedingungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen beraten müssen.

Auch wenn die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern, Landkreisen und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich sind, kann der DRC e.V. sich der aktuellen Entwicklung nicht verschließen und trägt als einer der größten Hundezuchtvereine in Deutschland auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Der DRC-Vorstand hat neben der Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Corona-Bestimmungen auch eine Fürsorgepflicht für die ehrenamtlich tätigen Richter, Sonderleiter und Helfer von Prüfungen und deren Teilnehmer, sowie für die ehrenamtlich tätigen Zuchtwarte.

Für die Durchführung der noch bis Ende Dezember geplanten Prüfungen und der notwendigen Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen hat der DRC-Vorstand vor diesem Hintergrund folgende Richtlinien beschlossen:

Durchführung von DRC-Veranstaltungen bis 31.12.2020

Veranstaltungen mit einer größeren Teilnehmerzahl, wie z.B. Workingtests und Mock-Trials, können bis zum Jahresende nicht angeboten werden.

Darüber hinaus können inoffizielle Workingtests und Trainingsworkingtests, sowie die für Dezember geplante SRP und die für November geplante HP/R der LG-West sowie die für November geplante RSwP der LG-Nord nicht stattfinden.

Vor dem Hintergrund der zurzeit geltenden Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen können Veranstaltungen mit geringer Teilnehmerzahl, wie z.B. Wesenstests, Formwertbeurteilungen APD, BHP und jagdliche Prüfungen unter Einhaltung der jeweiligen Corona-Auflagen und des DRC-Hygienekonzeptes nach vorheriger Genehmigung durch die örtlich zuständigen Behörden bis auf Weiteres durchgeführt werden.

Dabei sind die geplanten JAS entsprechend der am 02.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlichten Regelungen als „Corona-JAS“ durchzuführen.

Bei der Durchführung der bis zum Jahresende geplanten BLP ohne lebende Ente sollen die fakultativen Brauchbarkeitsfächer nicht geprüft werden, da die Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit ohne lebende Ente meistens nicht möglich ist.

Für die Durchführung von Wesenstests gelten weiterhin die am 10.06.2020 und 02.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlichten Bedingungen. Die Regelungen zur Durchführung von Formwertbeurteilungen wurden am 11.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass bei allen Veranstaltungen die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygieneregelungen, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, das Führen von Teilnehmerlisten, sowie die Beachtung aller Bestimmungen des DRC-Hygienekonzeptes zwingend notwendig ist.

Darüber hinaus ist kein ehrenamtlich tätiger Sonderleiter, Richter oder Helfer verpflichtet, sich dem Risiko einer Ansteckung auszusetzen. Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung, sowie jeder ehrenamtlich tätige Helfer, Sonderleiter oder Richter kann nur in eigener Risikoabwägung entscheiden, ob die Teilnahme an einer DRC-Veranstaltung erfolgt.

Durchführung von Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen, vorläufige Zuchtzulassungen

Die Regelung zur Durchführung von Wurfabnahmen, nach der die Feststellung der Gesundheitsparameter für Welpen und die Mutterhündin durch einen Tierarzt als Ersatz für eine Wurfabnahme möglich ist, wird für alle Retriever-Rassen bis zum 30.04.2021 verlängert. Wurfabnahmen können selbstverständlich aber auch, soweit die Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen dies jeweils aktuell zulassen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen von DRC-Zuchtwarten durchgeführt werden, sofern diese sich dazu bereit erklären.

Zwingerbesichtigungen können nach wie vor nur durch DRC-Zuchtwarte durchgeführt werden. Sofern im Einzelfall kein Zuchtwart bereit ist, eine Zwingerbesichtigung vorzunehmen, ist die Beantragung eines Zwingerschutzes oder die Fortführung der Zucht nach einem Umzug nicht möglich.

Die Regelungen zur Erteilung vorläufiger Zuchtzulassungen wurden für die Rassen Golden Retriever, Labrador-Retriever, Chesapeake-Bay-Retriever und Curly-Coated-Retriever bis zum 30.04.2021 verlängert. Auf Wunsch der Zuchtkommission Flat-Coated Retriever erfolgte diese Verlängerung  für Flat-Coated Retriever über den 31.12.2020 hinaus nicht. Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer vorläufigen Zuchtzulassung erteilt die für die Rasse zuständige Rassezuchtwartin.

Es ist für uns alle sehr bedauerlich, dass die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens diese Einschränkungen erforderlich macht. Leider ist zurzeit nicht absehbar, ob die Lage sich weiter verschärft. Es kann daher auch nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. weitere Einschränkungen erforderlich werden.

Der DRC-Vorstand wird die weitere Entwicklung und die sich ggf. ändernde Beschlusslage der Bundes- und Landesregierungen beobachten und vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage ggf. auch vorzeitig über entsprechend neu gefasste Beschlüsse informieren.

Ich bedanke mich bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese besondere Zeit.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Update vom 20.10.2020