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Rauchverbot

By Aktuelles aus dem Leistungswesen, Alle, Alle Landesgruppen, Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Leistungswesen, Alles zum Schauwesen, Mitte, Nord, Ost, Süd, Südwest, Weser-Ems, West

Rauchen nur noch auf ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen, ansonsten generell verboten.

Der bereits in Ausgabe 5/22 der Clubzeitung veröffentlichte Beschluss des erweiterten Vorstands, der das Rauchen auf allen DRC Veranstaltungen nur noch auf ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt, ansonsten jedoch generell untersagt, führt aktuell zeitverzögert zu einer hitzigen emotionalen Diskussion in den Sozialen Netzwerken. Da dabei wie so oft, im Mittelpunkt eine wenig sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik steht, sondern eher tendenziöse Vorwürfe Kern vieler Beiträge sind, an dieser Stelle eine Erläuterung:

Der am 3.9.22 gefasste Beschluss – angeregt durch die Erfahrungen der Landesgruppen mit absolut uneinsichtigen Teilnehmern, nur knapp abgewendeten Gefahren und Vorgaben von Reviergebern, schafft eine für alle Veranstaltungen einheitliche Vorgabe des DRC, die die Sonderleiter von wiederholt leidigen – und zum Teil auch grenzüberschreitenden – Diskussionen mit Startern, Helfern, Richtern befreit.

Wie immer trifft ein generelles Verbot auch diejenigen, die sich bisher stets an die Regeln guten Miteinanders gehalten und verantwortungsbewussten Umgang praktiziert haben. Leider scheinen sie gesellschaftlich mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt zu werden.

Der erweiterte Vorstand besteht neben den Mitgliedern des engeren Vorstands aus den Vorsitzenden aller Landesgruppen, den Obleuten für das Schauwesen, der Zuchtrichter und der Wesensrichter. Er ist beschlussfähig, wenn 2/3 seiner Mitglieder auf der Versammlung anwesend sind.

Die Organe des Vereins, ihre Rechte und Pflichten sind in der Satzung geregelt. Das oberste Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Wer also beklagt, seine Persönlichkeitsrechte würden durch Beschlüsse des Vorstands verletzt, dem sei die aktive Teilnahme und Wahrnehmung seiner Mitverwaltungsrechte dringend empfohlen.