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Alles zum Schauwesen

Konzept für DRC Messestände

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  1. Angebote von Messeständen des DRC e.V.

Messestände des DRC e.V. können zu unterschiedlichsten Gelegenheiten angeboten werden, beispielsweise angegliedert an Hundeausstellungen, aber auch anlässlich anderer Veranstaltungen, die den ethischen Grundsätzen einer artgerechten Aufzucht und Haltung von Hunden nicht zuwiderhandeln. Messestände des DRC e.V. sind in der Geschäftsstelle anmeldepflichtig.

  1. Sinn und Zweck

Messestände des DRC e.V. dienen dazu, interessierten Messebesuchern die Möglichkeit zu geben, sich über das Vereinsleben des DRC e.V. zu informieren sowie Retriever Rassen vor Ort kennenzulernen.

Zudem bieten die Messestände Anlaufstellen für Mitglieder des Clubs. Das soziale Miteinander und der Austausch am Messestand sowie der Informationsfluss zum Vereinsgeschehen bilden zentrale Rollen.

  1. Anspruch an das Messepersonal

Die Messestände werden ehrenamtlich besetzt.

Das Messestandpersonal verfügt über die Mitgliedschaft des DRC e.V., für jede Messe wird eine verantwortliche Person benannt (Sonderleiter). Sie sollte Kenntnisse über die Vereinsstrukturen, die Trainingsangebote und die Retriever Rassen besitzen und dieses Wissen kompetent multiplizieren. Zudem wäre es sinnvoll, wenn Kenntnisse über Prüfungserfahrung mit dem eigenen Retriever vorhanden sind. Kommunikationsfähigkeit sowie die Freude am Arbeiten im Team bilden die Basis für einen gelungenen Ablauf.

  1. Zuständigkeiten

Die Messestände können von den Landesgruppen oder den Bezirksgruppen des DRC e.V. organisiert werden. Diese handeln eigenverantwortlich.

Die Messestände anlässlich der VDH – Ausstellungen im Frühjahr und Herbst fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Für diese Organisation ist das für Messestände benannte Vorstandsmitglied zuständig.

Alle Messestände sind rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) in der Geschäftsstelle über das Anmeldeformular anzugeben.

Für den Messestand gibt es eine zuständige Sonderleitung. Diese spricht die Einsatzbereiche mit den Teammitgliedern ab.

  1. Finanzierungen der Messestände

Die Landesgruppen bzw. Bezirksgruppen des DRC e.V. stellen finanzielle Mittel für die Ausstattung des Messestandes zur Verfügung. Der Bund kann weitere benötigte finanzielle Mittel auf Antrag aus dem Investitionskonto zur Verfügung stellen. Der Antrag wird formlos mit Aufstellung der zu erwartenden Kosten über das für die Messen zuständige Vorstandsmitglied gestellt (Vorsichtung/Beratung), danach wird der Antrag zwecks Genehmigung an den Vorstand und an den Schatzmeister weitergeleitet.

  1. Aufwandsentschädigungen

Es gilt die Gebührenordnung des DRC e.V..

  1. Zu beachtende Ordnungen

Tierschutzhundeverordnung

Allgemeingültige Verordnungen zum Schutz gegen Corona

  1. Versicherung

Das Messepersonal ist über einen Vertrag des DRC mit der Gothaer Versicherung gegen Unfallschäden versichert.

  1. Ausstattung

Für die Messestände ist folgende Ausstattung erfahrungsgemäß sinnvoll:

  • Klapptische und Stühle
  • Tischdecken mit DRC Logo
  • Stellwände zum Befestigen von Anschauungsmaterialien, Bannern (bei den verwendeten Materialien ist auf das Copyright zu achten, Verniedlichungen der Rassen sind zu vermeiden)
  • Kabeltrommel und Steckdosen
  • Verlängerungskabel
  • Reinigungstücher
  • Magnetische Namensschilder
  • in der Geschäftsstelle erhältliche Flyer zu den Rassen
  • Weitere mit dem DRC Logo bestückte Werbemittel wie Kugelschreiber, Thermobecher, Dummies, etc.
  • Prüfungsordnungen, falls konkrete Fragen dazu gestellt werden
  • Clubzeitungen
  1. Anmeldeformular:

Diese Angaben benötigt die Geschäftsstelle sowie das für Messen des DRC e.V. zuständige Vorstandsmitglied Gabi Orrù (Gabi-Duke@gmx.de).

Art der Veranstaltung/ Messe: ___________________________

Datum der Messe:                    ___________________________

ausrichtende BZG/LG:              ___________________________

Anschrift der Messe:                 ___________________________

Name des Sonderleiters/ der Sonderleiterin Anschrift DRC-Mitgliedsnummer Email Telefonische Erreichbarkeit sonstiges

Bitte beachten!

Es dürfen ausschließlich sozialverträgliche und gesunde Hunde gemäß der Tierschutzhundeverordnung von dem Messepersonal zum Messestand mitgebracht werden.

Für eine angemessene Ausstattung des Messestandes ist die zuständige LG/BZG zuständig. Es erfolgt eine rechtzeitige Absprache mit dem Veranstalter bezüglich des Stellplatzes zum Be- und Entladen (kurze Wege), des Standes und des Aufbaus (Sichern eines zentralen Platzes!).

Eigenwerbung in jeglicher Form ist untersagt.

 Wir freuen uns über jedes engagierte Mitglied, welches unsere Messestände unterstützt

Ansprechpartnerin: Gabi Orrù
Email: Gabi-Duke@gmx.de, mobil: 0049 15122070194

Das Konzept für Messestände des DRC auf größeren Veranstaltungen und die Ansprechpartnerin finden Sie hier Read More

Rauchverbot

By Aktuelles aus dem Leistungswesen, Alle, Alle Landesgruppen, Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Leistungswesen, Alles zum Schauwesen, Mitte, Nord, Ost, Süd, Südwest, Weser-Ems, West

Rauchen nur noch auf ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen, ansonsten generell verboten.

Der bereits in Ausgabe 5/22 der Clubzeitung veröffentlichte Beschluss des erweiterten Vorstands, der das Rauchen auf allen DRC Veranstaltungen nur noch auf ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt, ansonsten jedoch generell untersagt, führt aktuell zeitverzögert zu einer hitzigen emotionalen Diskussion in den Sozialen Netzwerken. Da dabei wie so oft, im Mittelpunkt eine wenig sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik steht, sondern eher tendenziöse Vorwürfe Kern vieler Beiträge sind, an dieser Stelle eine Erläuterung:

Der am 3.9.22 gefasste Beschluss – angeregt durch die Erfahrungen der Landesgruppen mit absolut uneinsichtigen Teilnehmern, nur knapp abgewendeten Gefahren und Vorgaben von Reviergebern, schafft eine für alle Veranstaltungen einheitliche Vorgabe des DRC, die die Sonderleiter von wiederholt leidigen – und zum Teil auch grenzüberschreitenden – Diskussionen mit Startern, Helfern, Richtern befreit.

Wie immer trifft ein generelles Verbot auch diejenigen, die sich bisher stets an die Regeln guten Miteinanders gehalten und verantwortungsbewussten Umgang praktiziert haben. Leider scheinen sie gesellschaftlich mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt zu werden.

Der erweiterte Vorstand besteht neben den Mitgliedern des engeren Vorstands aus den Vorsitzenden aller Landesgruppen, den Obleuten für das Schauwesen, der Zuchtrichter und der Wesensrichter. Er ist beschlussfähig, wenn 2/3 seiner Mitglieder auf der Versammlung anwesend sind.

Die Organe des Vereins, ihre Rechte und Pflichten sind in der Satzung geregelt. Das oberste Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Wer also beklagt, seine Persönlichkeitsrechte würden durch Beschlüsse des Vorstands verletzt, dem sei die aktive Teilnahme und Wahrnehmung seiner Mitverwaltungsrechte dringend empfohlen.