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Alle Vorstandsmitteilungen

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 10.06.2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen informieren wir Sie heute über die aktuellen Beschlüsse des erweiterten DRC-Vorstandes zur Durchführung von Wesenstests und der Änderung der Zugangsvoraussetzung zu Workingtests-Anfängerklasse.

Um die Durchführung von Wesenstests im Hinblick auf die Einhaltung der Corona-Auflagen ab sofort wieder zu ermöglichen, hat der erweiterte Vorstand folgende Modifizierung der Durchführung beschlossen:

Wesenstests im Rahmen der Corona-Beschränkungen werden aufgrund der geltenden Abstandsregelungen ohne Kreisprobe durchgeführt. Da die Anzahl der bei der Prüfung anwesenden Personen entsprechend der Kontaktbeschränkungen reduziert werden muss, wird die Menschengruppe auf max. 4 Personen zuzüglich Richter, Sonderleiter und Hundeführer begrenzt. Insgesamt dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten. Die Durchführung der Rücken- bzw. Seitenlage ist aufgrund der körperlichen Nähe zwischen Richter und Hundehalter bei der Übergabe des Hundes ebenfalls nicht möglich. Die Hunde müssen einzeln geprüft werden, dazu müssen die Teilnehmer zeitlich gestaffelt auf das Testgelände bestellt werden. Diese Regelung gilt bis auf weiteres für alle Wesenstests, die in absehbarer Zeit durchgeführt werden. Die auf diese Weise durchgeführten Wesenstests werden für Zuchtzulassungen für alle Rassen vollumfänglich anerkannt. Dieser Beschluss wird jeweils abhängig von der aktuellen Situation überprüft und ggf. angepasst.

Der erweiterte Vorstand des DRC e.V. verfolgt mit diesem Beschluss das Ziel, die Erteilung von Zuchtzulassungen so bald als möglich wieder nach den Regularien der Zuchtordnungen vornehmen zu können. Da nicht absehbar ist, wann die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Krise wieder aufgehoben werden, oder ob sich die Situation und die damit verbundenen Auflagen möglicherweise zum Herbst hin wieder verschärfen werden, bestünde ohne die beschlossenen Änderungen bezüglich der Durchführung von Wesenstests die Gefahr, dass die Möglichkeit der Erlangung einer vorläufigen Zuchtzulassung gänzlich ohne Wesensüberprüfung der Hunde noch für längere Zeit beibehalten werden müsste.

Die Einhaltung des am 27.05.2020 im News-Room auf der DRC-Homepage veröffentlichten Hygienekonzeptes ist selbstverständlich auch für die Durchführung von Wesenstests verbindlich.

Darüber hinaus hat der erweiterte Vorstand die vorübergehende Änderung der Zugangsvoraussetzungen zu Workingtests-Anfängerklasse beschlossen.

An einem Workingtest in der Anfängerklasse können für eine begrenzte Zeit bis Spätsommer 2021 auch Hunde teilnehmen, die zuvor keine APD-A oder vergleichbare Prüfung nach APD-Ordnung ablegen konnten. Sofern die Durchführung von Workingtests dann künftig wieder möglich werden wird, soll damit auch den Hundeführern die Teilnahme an einem Workingtest in der Anfängerklasse ermöglicht werden, die aufgrund der zahlreichen Absagen für Dummyprüfungen keine Möglichkeit hatten, die nach der Ordnung für Arbeitsprüfungen mit Dummies vorgeschriebene APD-A mit ihrem Hund abzulegen. Im Sommer 2021 wird der DRC-Vorstand – abhängig von der dann aktuellen Corona-Situation – erneut darüber beraten, ob die Beibehaltung dieser Regelung über den Spätsommer 2021 hinaus notwendig ist, oder ob die Rückkehr zur APD-A als Zugangsvoraussetzung zum Workingtest-A wieder möglich ist.

Nur durch die Mitarbeit aller Beteiligten ist es möglich, die Aufrechterhaltung der Zucht im DRC e.V. im Sinne der Umsetzung des Vereinszweckes nach unserer Satzung in diesen für uns alle schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Dabei wird uns allen ein hohes Maß an Flexibilität, Umsicht und Kompromissbereitschaft abverlangt. Der DRC-Vorstand bedankt sich deshalb bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er weiterhin die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

Mit Stand 10.06.2020 finden Sie hier die aktuellen Informationen zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie Read More

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 28. Mai 2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen veröffentlichen wir heute das Hygienekonzept, das zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen verbindlich ist.

Für jeden einzelnen Veranstaltungstag müssen demnach u.a. Anwesenheitslisten in Papierform mit der Uhrzeit der Anwesenheit geführt werden. Dazu müssen die Anwesenden der Erfassung Ihrer Daten zustimmen und die Listen (mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Uhrzeit der Anwesenheit) für drei Wochen zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten vom Vorstand der ausrichtenden Bezirksgruppe – bzw. vom Zuchtwart bei Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen – aufbewahrt werden. Danach ist die Liste zu vernichten. Weiterhin müssen die geltenden Abstandsregelungen in den jeweils geltenden Landesvorordnungen geprüft und zwingend eingehalten werden. Darüber hinaus müssen alle Teilnehmer von Veranstaltungen darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion alle Kontaktpersonen möglicherweise durch das zuständige Gesundheitsamt mit Quarantäneauflagen belegt werden.

Wir hatten bereits darüber informiert, dass aufgrund der aktuellen Beschlusslage der Bundesregierung die Verantwortlichkeit für die Lockerungen der Beschränkungen im Rahmen der Corona-Krise in die Zuständigkeit der Landesregierungen übertragen wurde.

Daraus ergibt sich für die Veranstaltungen des DRC e.V., dass kleinere Veranstaltungen – mit entsprechenden Einschränkungen –  in einzelnen Bundesländern ggf. wieder durchgeführt werden können.

Ob Veranstaltungen in der jeweiligen Region wieder angeboten werden können, obliegt der Entscheidung der örtlich zuständigen Behörden.

Die einzelnen Bezirksgruppen können daher – nach vorheriger Zustimmung des örtlich zuständigen Landesgruppenvorstandes – eine Genehmigung für die Durchführung von Veranstaltungen bei den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern und Behörden beantragen. Sofern diese Genehmigung im Einzelfall erteilt wird, können diese Veranstaltungen – unter Einhaltung der nach wie vor geltenden Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen und der behördlichen Auflagen – wieder durchgeführt werden. Bei allen Veranstaltungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen, sowie die behördlichen Auflagen zu Hygienemaßnahmen (Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutzmasken, Desinfektion, Vermeidung von Menschenansammlungen, Führen von Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten usw.) strikt zu beachten. Die Verantwortung für die Einhaltung obliegt dem jeweiligen Sonderleiter bzw. Prüfungsleiter und der ausrichtenden Bezirks- bzw. Landesgruppe.

Wie bereits hier veröffentlicht wurde, können Dummyprüfungen, Begleithundeprüfungen und Trainingsveranstaltungen und –seminare – mit entsprechenden Einschränkungen – in einzelnen Bundesländern wieder durchgeführt werden.

Ab sofort ist darüber hinaus auch die Durchführung von Formwertbeurteilungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen unter den gleichen Bedingungen wieder möglich.

Wurfabnahmen können aber auch weiterhin bis auf weiteres durch Bescheinigungen von Tierärzten zu den Gesundheitsparametern der Welpen ersetzt werden, wenn im Einzelfall kein Zuchtwart gefunden werden kann, der sich bereit erklärt, eine Wurfabnahme durchzuführen. Dazu kann die im Rahmen des Chippens und Impfens der Welpen notwendige Vorstellung beim Tierarzt genutzt werden, die Gesundheitsparameter der Welpen (Gebiss, Hoden, Augen usw.) sowie die Chipnummern und den Pflegezustand der Welpen durch den Tierarzt feststellen zu lassen. Diese Feststellungen, sowie die Feststellungen zum Gesundheits- und Pflegezustand der Mutterhündin, müssen vom Tierarzt auf dem Wurfabnahmeformular und der Chipnummernliste durch Stempel und Unterschrift bescheinigt werden. Die Feststellungen zur Einhaltung der Aufzuchtbedingungen nach der Zwingerordnung können vom Tierarzt nicht bescheinigt werden.

Zwingerbesichtigungen können aber nur bei entsprechender Bereitschaft durch einen Zuchtwart durchgeführt werden.

Es liegt dabei im Ermessen jedes einzelnen der ehrenamtlich tätigen Sonderleiter, Ausbilder, Richter und Zuchtwarte, ob sie / er sich bereit erklärt eine Trainingsveranstaltung, Prüfung, Wurfabnahme oder Zwingerbesichtigung durchzuführen, oder Einladungen abzulehnen, wenn aus ihrer / seiner Sicht z.B. ein Risiko der Ansteckung besteht oder sie / er zur Risikogruppe gehört.

Der erweiterte Vorstand des DRC wird Anfang Juni –  abhängig von der aktuellen Situation im Rahmen der Corona-Beschränkungen – darüber entscheiden, ab wann und mit welchen ggf. zu beschließenden Änderungen bezüglich der Durchführung, jagdliche Prüfungen und Wesenstests wieder angeboten werden können. Über die aktuelle Beschlusslage wird der DRC-Vorstand jeweils aktuell im News-Room auf der DRC-Homepage und durch Mitteilungen an die Landes- und Bezirksgruppenvorstände, sowie die Zuchtwarte und Richter, informieren.

Der Beschluss, Großveranstaltungen, wie Workingtests und Ausstellungen, bis einschließlich 31.08.2020 abzusagen, behält weiterhin Gültigkeit. Bei diesen Veranstaltungen sind regelmäßig mindestens zwischen 50 und 100 Teilnehmer und Besucher zu erwarten, was nach der Definition einer Großveranstaltung in vielen Bundesländern als Großveranstaltungen zu werten sein dürfte. Selbst wenn in einzelnen Bundesländern Veranstaltungen mit einer solchen Teilnehmerzahl genehmigungsfähig sein sollten, ist die Durchführung im Hinblick auf den Aufwand, die Vorschriften – u.a. zur Gewährleistung der Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten – einzuhalten, kaum vertretbar. Aus diesen Gründen wurde in Absprache mit den Landesgruppenvorsitzenden entschieden, die Durchführung von Workingtests und Ausstellungen zunächst bis zum 31.08.2020 weiter auszusetzen.

 Der DRC-Vorstand bedankt sich bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Alle im Text beschriebenen Dokumente stehen im Download-Bereich des DRC-Newsroom zum Herunterladen zur Verfügung https://drc-newsroom.de/download/
Hier geht es zum Corona-Update vom 28. Mai – Alle im Text beschriebenen Dokumente, wie Hygienekonzept, Formblatt für Teilnehmerlisten und Hinweise für Sonderleiter sowie druckfähige Aushänge zu Hygienemaßnahmen stehen im Download-Bereich des DRC-Newsroom zum Herunterladen zur Verfügung.
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Anerkennung von LCD Prüfungen

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Jagdwesen

Im Rahmen der vorläufigen Anordnung gem. § 29 der DRC-Satzung werden sämtliche Prüfungen des LCD e.V. als Zuchtzulassungsvoraussetzung gem. der Zuchtordnungen für alle Retrieverrassen nicht mehr anerkannt. Ebenso werden sie nicht mehr als Voraussetzung für die Erlangung der Tauglichkeit der jagdlichen und speziellen jagdlichen Leistungszucht (gem. der Liste anerkannter Prüfungen zur Anerkennung der Tauglichkeit für jagdliche und spezielle jagdliche Leistungszucht) anerkannt. Prüfungen des LCD e.V. werden zudem nicht mehr als vergleichbare Prüfungen im Sinne der DRC-Prüfungsordnungen anerkannt. Diese Regelung gilt für alle nach dem 29.02.2020 abgelegten Prüfungen, Wesenstest und Formwertbeurteilungen des LCD e.V. Alle Prüfungen, Wesenstests und Formwertbeurteilungen, die vor dem 29.02.2020 abgelegt wurden, werden weiterhin anerkannt.

Nachdem der im Juni 2019 gewählte Vorsitzende des LCD e.V., Herr Wolfgang Schöning,  am 19. Dezember 2019 von seinem Amt zurück getreten ist und hierdurch die mit Herrn Schöning geführten Gespräche insbesondere über eine Annäherung und Harmonisierung der bestehenden Prüfungsordnungen beider Vereine sowie der Aus- und Fortbildung der Richter beendet wurden, hat der Vorstand des DRC e.V. im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, zunächst bis auf Weiteres Prüfungen des LCD nicht mehr als Zuchtzulassungsvoraussetzungen nach den Zuchtordnungen sowie für die Erlangung der jagdlichen Leistungszucht im DRC anzuerkennen.

Die Prüfungsordnungen der jagdlichen Prüfungen des DRC und des LCD haben sich im Laufe der vergangenen Jahre immer weiter voneinander entfernt. Beispielhaft seien hierfür die Prüfungsordnungen der JAS/R und JP/LR sowie der BLP beider Vereine genannt.

Der DRC hat bei der Gestaltung seiner Prüfungsordnungen der Weiterentwicklung der jagdlichen Anlagen der im DRC gezüchteten Retrieverrassen Rechnung tragen müssen.

Insbesondere aufgrund der Diskussion des letzten Jahrzehnts, inwieweit es mit der seinerzeit zur Verfügung stehenden JP/ R möglich ist, die jagdlichen Anlagen der Retriever objektiv festzustellen, hat der DRC in den Jahren 2017 – 2018 eine völlig neue Art der Feststellung der jagdlichen Anlagen der Retriever unter Hinzuziehung verschiedenster, auch externer Fachdisziplinen entwickelt, getestet und dabei ständig weiter entwickelt. Mit dieser neuen, bisher in dieser Form einzigartigen Anlagenfeststellung, der JAS/R, ist es nun möglich, die Anlagen der Retriever differenziert und unabhängig von dem Gedanken der Leistung fest – und darzustellen und hiermit in bestmöglicher Art und Weise zuchtrelevante Informationen zu erhalten.

Dabei ist die JAS/R in ihrer Ermittlung, in ihrem Ergebnis, wie auch in der Darstellung der jagdlichen Anlagen in keiner Weise mehr mit der, von der Markpröve C abgeleiteten JP/ LR zu vergleichen. Um nur ein Beispiel zu nennen, findet die für die Feststellung der jagdlichen Anlagen eines Retrievers absolut notwendige Überprüfung der Schussfestigkeit bei der JP/ LR nicht zwingend mit Schrotschüssen statt.

Auch bei der BLP hat der DRC im Sinne der Zucht die Leistungskomponente mit Blick auf die Informationsgewinnung für die Zucht heruntergefahren und zum anderen neuen retrieverspezifischen Fächern mehr Augenmerk geschenkt. Ebenso hat der DRC bei der Neugestaltung der RGP den Fächerkanon im Hinblick auf die besonderen Fähigkeiten der Retriever erweitert worden.

Um bei der Anerkennung und Übernahme der jagdlichen LCD-Prüfungen in die Zuchtordnungen des DRC und der daraus auch resultierenden Einstufung der Art der jagdlichen Leistungszucht ein vergleichbares Niveau zu erreichen, sind mit dem zurückgetretenen Vorsitzenden des LCD Wolfgang Schöning Gespräche über eine Harmonisierung  der Prüfungsordnungen beider Zuchtvereine  und einer Annäherung der LCD-Prüfungen an die DRC-Prüfungen geführt worden. Hierbei wäre auch eine Einbeziehung der LCD-Verbandsrichter, in die in den letzten Jahren sehr intensiv durchgeführten Richterweiterbildungen des DRC möglich gewesen.

Ebenso sollte im Rahmen dieser Gespräche auch über eine Harmonisierung und Angleichung der Aus- und Fortbildung der von beiden Vereinen eingesetzten Leistungsrichter/ Dummy sowie der in diesem Bereich bestehenden Prüfungsordnungen sowie einer Anerkennung der im DRC durchgeführten Formwerte durch den LCD Vereinbarungen erzielt werden, wie sie der DRC e.V. und der GRC e.V. seit einigen Jahren erfolgreich umsetzen und damit eine gegenseitige Anerkennung der in diesem Bereich durchgeführten Prüfungen sicherstellen.

Hierzu gehört selbstverständlich auch eine gegenseitige Respektierung und Anerkennung der von einem Zuchtverein gegenüber einem von ihm betreuten Hund ausgesprochenen Verbots des Führens auf Prüfungen und Ausstellungen. So ist ein von einem dem VDH angehörenden Zuchtverein verhängtes Ausstellungsverbot nach Mitteilung an den VDH und entsprechende Veröffentlichung allgemein verbindlich. Eine entsprechende Regelung fehlt hingegen im Bereich der Prüfungen der Retrieverzuchtvereine, da der VDH insoweit – anderes als bei den Gebrauchshunderassen – nicht der Prüfungsverband der Retrieverzuchtvereine ist.

Auch im Bereich des Prüfungswesens muss jedoch sichergestellt sein, dass ein Retriever, dessen betreuender Zuchtverein die Teilnahme dieses Hundes an Prüfungen untersagt, entsprechende Prüfungen nicht in einem anderen Zuchtverein ablegen kann, dessen Prüfungsergebnisse durch entsprechende Regelungen in den Zuchtordnungen des betreuenden Zuchtvereins anerkannt und in dessen Datenbank übernommen werden müssen. Hierdurch wäre es möglich, dass ein Retriever ( oder dessen Nachkommen ), obwohl er nach den Regelungen des ihn betreuenden Zuchtvereins bestimmte zuchtrelevante Qualifikationen nicht mehr erreichen kann, durch die Teilnahme an anerkannten Prüfungen eines anderen Vereins diese gleichwohl erzielen kann. Entsprechende Übereinkünfte bestehen insoweit zwischen DRC e.V., GRC e.V. und RTT e.V., die ebenfalls vom DRC anerkannte Prüfungen für Retriever im nicht jagdlichen Bereich anbieten.

Leider sind diese Annäherungen nach Mitteilung von Herrn Schöning und insbesondere nach seinem Rücktritt mit dem derzeitigen LCD-Vorstand nicht möglich.

Der DRC Vorstand hofft, dass im Sinne der Mitglieder beider Vereine und insbesondere im Sinne der Zucht unserer Hunde in der Zukunft erneut gemeinsame Gespräche und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem LCD e.V. möglich sein werden und ist jederzeit zur Neuaufnahme entsprechender Gespräche bereit.

Letztlich sei noch erwähnt, dass durch die ab dem 01.03. dieses Jahres praktizierte Nichtanerkennung jagdlicher Prüfungen des LCD den DRC-Mitgliedern kein Nachteil entstehen wird. Angesichts der geringen Anzahl der im LCD angebotenen jagdlichen Prüfungen sind lediglich ein geringer Teil der jagdlichen geprüften Retriever auf LCD Prüfungen vorgestellt worden.

So haben beispielsweise im Frühjahr 2017 163 DRC-Hunde die JP/ R des DRC und lediglich 3 die JP/LR geführt.

In diesem Jahr ist die JAS/ R voll etabliert, alle Verbandsrichter sind entsprechend geschult, so dass der DRC die notwendigen Prüfungsplätze anbieten kann.

Auch bei den BLP´s und RGP´s wird es möglich sein, der Nachfrage entsprechend, genug Prüfungsplätze anzubieten.

Auch im nicht jagdlichen Prüfungswesen bestehen im  DRC mit über 50 durchgeführten Workingtests und einer großen Anzahl durchgeführter Dummy- sowie Begleithundeprüfungen aufgrund des großen ehrenamtlichen Engagements seiner Sonderleiter ausreichende Prüfungsmöglichkeiten.

Im Rahmen der vorläufigen Anordnung gem. § 29 der DRC-Satzung werden sämtliche Prüfungen des LCD e.V. als Zuchtzulassungsvoraussetzung gem. der Zuchtordnungen für alle Retrieverrassen nicht mehr anerkannt. Hintergründe finden Sie hier…
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