Skip to main content
Category

Alle Vorstandsmitteilungen

Update: Wiederaufnahme von Trainings

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Einhaltung der 2-G-Regel - Änderungen in fett dargestellt

Unter den gegebenen Regelungen der Bundesregierung und der Corona-Schutzverordnungen der Länder zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus können ab sofort Trainings in Kleingruppen, im Freien, je nach Bundesland unter Einhaltung mindestens der 2G-Regel (alle Teilnehmer, Zuschauer etc. müssen vor Ort einen Nachweis über vollständigen Impfschutz oder die Genesung von einer Corona-Infektion erbringen) und aller weiteren Abstands- und Hygieneregeln wieder aufgenommen werden. Ob Teilnehmer – dazu gehören selbstverständlich auch die Trainer – die Voraussetzungen erfüllen, ist vor Ort zu kontrollieren.

Bitte achten Sie auf sich und andere
Ihr DRC-Vorstand

Betrifft den Internet-Auftritt goldenretrieverwelpehaus.de

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen, Golden Retriever

Unberechtigte Verwendung des DRC Logo

Liebe Mitglieder,

von einigen von Ihnen wurden wir auf die Website von : https://goldenretrieverwelpehaus.de/ aufmerksam gemacht. Uns ist der Auftritt bereits bekannt. Auf Aufforderungen, das unberechtigt verwendete DRC Logo von der Seite zu nehmen, wurde bisher jedoch nicht reagiert. Der DRC e.V. hat deshalb Strafanzeige gestellt.

Der Vorstand

Aktualisiert: Durchführung von Wurfabnahmen – Datum

By Alle, Alle Rassen, Alle Vorstandsmitteilungen, Chesapeake Bay Retriever, Curly Coated Retriever, Flat-Coated Retriever, Golden Retriever, Labrador Retriever, Nova-Scotia-Duck-Tolling-Retriever

Verlängerung der Regelungen zur Durchführung von Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen

Die Regelung zur Durchführung von Wurfabnahmen, nach der die Feststellung der Gesundheitsparameter für Welpen und die Mutterhündin durch einen Tierarzt als Ersatz für eine Wurfabnahme möglich ist, wird für alle Retriever-Rassen bis zum 31.12.2021 verlängert. Wurfabnahmen können selbstverständlich aber auch, soweit die Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen dies jeweils aktuell zulassen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen von DRC-Zuchtwarten durchgeführt werden, sofern diese sich dazu bereit erklären.

Zwingerbesichtigungen können nach wie vor nur durch DRC-Zuchtwarte durchgeführt werden. Sofern im Einzelfall kein Zuchtwart bereit ist, eine Zwingerbesichtigung vorzunehmen, ist die Beantragung eines Zwingerschutzes oder die Fortführung der Zucht nach einem Umzug nicht möglich.

Unsere Teams für den IWT

By Aktuelles aus dem Leistungswesen, Alle, Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Leistungswesen

Offizielle Teams

Folgende Teams werden als offizielle Teams für den IWT 2021 in Ungarn von uns gemeldet:

Team 1: 

Dr. Knut Püchner
Birgit Liebert
Marion Thäle

Team 2

Petra Phillipp
Jara Rützel
Michael Brühl

Team 3:

Jörg Brach
Stefan Lintz
Frank Hungerland

Freie Teams

Wir wissen derzeit noch nicht, wie viele freie Teams wir für den IWT werden melden können. Die interessierten fünft- und sechstplatzierten Teams der für die Qualifikation herangezogenen German Cup 2019 und Spessart Cup 2020 können sich ab sofort formlos mit einer E-Mail an die Obfrau der Leistungsrichter um die Teilnahme bewerben. Gehen mehr Bewerbungen ein, als Plätze verfügbar sind, entscheidet das Los.

Team 4:

Bernd Janich
Ulli Zimmermann
Volker Hermann

Team 5:

N.N.

Team 6:

N.N.

Fortschreibung der JAS/R

By Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Jagdwesen

Die jagdliche Anlagensichtung für Retriever mit ihrer völlig neuen Art der Feststellung jagdlicher Anlagen wird nun seit 4 Jahren im DRC durchgeführt. Dieses war ein ständiger Lernprozess für alle Beteiligten, der erfolgreich zum Abschluss gebracht worden ist. Da wir bei der Entwicklung der JAS/ R im ersten Jahr diese von Sichtung zu Sichtung immer wieder fortgeschrieben haben und auch während der vergangenen drei Jahre nachjustiert haben, war es nun an der Zeit, über mögliche, bzw. notwendige Verbesserungen und sich daraus eventuell ergebenden Änderungen nachzudenken.

Das Entstehen der JAS basierte auf dem sich aus sich selbst entwickelnden System, sich ständig weiter fortzuschreiben. Hierbei haben alle Beteiligten viele neue Erfahrungen gemacht, einiges dazu gelernt und diese nach anfänglichen Bedenken zu schätzen gelernt.

Ein nicht unerhebliches Problem, das letztendlich in der aktuellen Struktur sowie dem Ablauf der Prüfung liegt, ist die Anzahl der zu sichtenden Hunde, gepaart mit der hohen Nachfrage nach Sichtungsplätzen. So können nicht alle Hunde in einer Saison gesichtet werden. Diese dem System der Prüfung entsprechend jungen Hunde werden so oftmals in die kommende Saison verschoben. Dort blockieren sie dann, genauso wie es ihnen in der vorherigen Saison ergangen ist, als Hunde am Alterslimit die Plätze für die jungen Hunde dieses Jahres. Dieses wiederholt sich so von Prüfungssaison zu Prüfungssaison und wir kommen aus dieser Spirale nicht heraus. Somit erreichen wir nicht den, dem Gedanken der JAS bezweckten Sinn, dass möglichst untrainierte Hunde, ihre offensichtlich zu Tage tretenden, nicht durch Konditionierung überdeckten Anlagen sichtbar werden lassen können.

Durch die Beschäftigung mit der Corona-JAS sowie deren Entstehung und Organisation ist die Idee entstanden, den Ablauf der JAS grundsätzlich zu verändern, sprich die JAS als Parcours für den zu sichtenden Hund zu organisieren. Jeder Hund wird in einem Durchgang in allen Fächern durchgeprüft. Das bedeutet, die Hunde mit ihren Führer*innen erhalten voneinander getrennte Termine, beispielsweise im Stundentakt. Die Hunde werden so in einem Ablauf in allen Fächern gesichtet und danach skaliert, bzw. bewertet. Das Skalieren geschieht wie bisher offen und transparent im Beisein des / der Hundeführer*in.

Der große Vorteil hierbei ist, die Richter haben die gesamte Arbeit des einen Hundes vor Augen und können so die Anlagen des Hundes viel genauer und intensiver beurteilen. Um die Skalierung, bzw. die Anlagen des Hundes viel eindeutiger darzustellen, wird auf die Matrix Anlagen / Fächer verzichtet. Zum anderen werden die Feststellungen der Richter*innen nur dem / der Führer*in direkt und allein vermittelt.

Da die Fächer nur Mittel zum Zweck sind, geraten diese in den Hintergrund. Das Augenmerk liegt auf dem Ergebnis der Anlagen. Die Sichtung läuft für alle Hunde auf dem gleichen Areal ab. Die Stellung der Aufgaben wird mehr in die Kompetenz der Richter gelegt, als in den Text einer theoretischen Aufgabenstellung. Allerdings müssen hierbei die Richter in der Lage sein und die Kreativität entfalten, aus dem vorhandenen Gegebenheiten die Aufgaben so zu stellen, dass die festzustellenden Anlagen der Hunde sichtbar werden. In der nach der Arbeit des Hundes folgenden, offenen Feststellung der Anlagen in Anwesenheit des / der Führer*in ergeben sich diese nun bedeutend klarer und eindeutiger sowie nachvollziehbarer. Daher Verzicht auf die Matrix und Fokussierung auf die einzelnen Anlagen in ihrer Gesamtheit.

Fortschreibung der Jagdlichen Anlagensichtung

Umwandlung vom klassischen Prüfungsablauf in einen Parcours-Ablauf

Vorteile :

  • Zeitgewinn, dadurch können mehr Hunde geprüft werden
  • weniger Geländeverbrauch, geringere Geländebeunruhigung, weniger Verkehr, geringere Störung für das Wild: hierdurch mehr Revierzugänge
  • geringere Belastung für den Hund: hierdurch steht ein größerer Zeitraum im Jahr zur Verfügung
  • Sichtung des Hundes in einem Ablauf
  • Aufgabe ist jetzt Mittel zum Zweck: hierdurch Fokussierung auf das Wesentliche und damit eine bessere Sichtung der Anlagen. Durch den Ablauf der Sichtung an einem Ort muss es bedingt durch die vorhandenen Geländegegebenheiten mehr Flexibilität in der Gestaltung der Aufgaben geben. So müsssen die Richter in der Gestaltung der Aufgaben sehr frei sein. Die Organisationsstruktur, die die JAS so einzigartig im jagdlichen Prüfungswesen macht, liegt in der Idee, dass die Aufgabe Mittel zum Zweck sind. War es bisher von Seiten der Richter noch möglich, sich an die klassische Struktur von Jagdprüfungen zu halten, so ist dieses nun nicht mehr möglich.
  • Mehr an individueller Verantwortung für die Verbandsrichter: Aufgaben haben nur noch einen Rahmen, dadurch bedeutend mehr Individualität in der Gestaltung der Aufgaben in Bezug auf den einzelnen Hund.
  • „Sichten statt Bewerten“ im Vordergrund: Der Leitgedanke der JAS „Sichten und Feststellen“ wird durch den Ablauf, die Sichtung eines Hundes in einem Durchgang vorzunehmen und ganz besonders durch das große Maß an Freiheit für die Richter nun manifestiert.

Fortschreibung der Jagdlichen Anlagensichtung

Änderungen:

  • Parcours-Ablauf
  • Freiheit in der Gestaltung der Aufgaben
  • Aufgaben sind nur als Rahmen vorhanden
  • Ausführungsbestimmungen für die Richter
  • größtmögliche Freiheit der Richter in der Sichtbarmachung von jagdlichen Anlagen
  • Möglichkeit der Richter individuell auf die einzelnen Anlagen der Hunde einzugehen.
  • Richter sichten und stellen fest, aber bewerten nicht, daher kein Bestehen oder nicht Bestehen, da dies eine Wertung ist
  • einmalige Teilnahme an der Sichtung – Wegfall des Schusses am Wasser
  • Wegfall der Anlage Arbeitseifer

 

Andreas Rimkeit
Obmann der Verbandsrichter im DRC

Der Vorstand des DRC hat auf der Sitzung des erweiterten Vorstandes am 27.03.2021 in Bezug auf die JAS/ RO folgendes beschlossen:

Um trotz der weiter bestehenden Pandemielage die größtmögliche Chance zu haben, weiterhin Anlagensichtungen durchführen zu können, ist die neue JAS/ RO vom 27.03.2020 mit diesem Datum beschlossen worden.

  1. In der Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2021 ist das Höchstalter des teilnehmenden Hundes auf 18 Monate festgesetzt, danach (ab 01.01.2022) beträgt es gemäß der PO 15 Monate.
  2. Parallel zu der neuen JAS/ RO darf die bisherige JAS/ R (2017) bis zum Ende des laufenden Jahres 2021 durchgeführt werden.
  3. Um auf die sich ständig verändernde Pandemie-Lage flexibel reagieren zu können, darf die Corona-JAS als Alternative zu den beiden vorhergenannten JASen durchgeführt werden. Das Höchstalter der Hunde beträgt hier 24 Monate.

Die sich ständig ändernde Pandemie-Lage mit ihren daraus resultierenden, schwer zu überblickenden, unterschiedlichen Landesverordnungen, macht eine eine Flexi- bilisierung des Auschreibungsmodus notwendig. Für die oben aufgeführten drei verschiedenen JASen entfallen die bisherigen Ausschreibungsfristen.

Die JASen können bis zum Ende des Jahres, nach Genehmigung durch die je- weilige LG und nach Anmeldung bei der Geschäftsstelle mit einer darauf, organi- sationsbedingten Vorlaufzeit von mindestens 2 Tagen durchgeführt werden.

Sind die zu veranstaltenden JASen gemäß der zur Zeit der Durchführung gültigen Corona-Schutzverordnung des jeweiligen Bundesland zulässig, müssen die Veran- stalter die Durchführung der JAS, mit Angabe des Paragraphen in der jeweiligen Corona-Schutzverordnung der zuständigen Behörde, formlos anzeigen. Als Anlage ist hierbei die hierfür die gültige PO, sowie das DRC -Hygienekonzept mit zu senden.

Andreas Rimkeit
Obmann der Verbandsrichter im DRC 15.04.2021

Um trotz der weiter bestehenden Pandemielage die größtmögliche Chance zu haben, weiterhin Anlagensichtungen durchführen zu können, ist am 27.3.2021 die neue JAS/ RO beschlossen worden.

Read More

Corona-Update – Stand 02.02.2021

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Absage aller Veranstaltungen bis 28.2.2021

Ergänzend zu unserer Mitteilung zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen vom 12.01.2021 informieren wir Sie heute, wie angekündigt, über die Beschlüsse des DRC-Vorstandes vom 26.01.2021.

Wie zu erwarten war, können leider auch für den Zeitraum vom 01.02.201 bis 28.02.2021 aufgrund der leider immer noch angespannten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie und den durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom Januar 2021 verschärften Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, keinerlei DRC-Veranstaltungen durchgeführt werden.

Die Beschlüsse des DRC-Vorstandes für die Monate November, Dezember 2020 und Januar 2021, nach dem alle ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Stammtische, Spaziergänge usw. abgesagt werden müssen, gilt demnach auch für den Zeitraum vom 01.02.2021 bis 28.02.2021 in vollem Umfang weiter.

Ob und in welcher Form ggf. im März wieder Veranstaltungen durchgeführt werden können, ist zurzeit noch nicht absehbar. Der DRC-Vorstand wird dazu in seiner nächsten Sitzung Ende Februar beraten, entsprechende Beschlüsse herbeiführen und Informationen dazu im DRC-News-Room veröffentlichen.

Aufgrund der Tatsache, dass im Februar und ggf. auch im März keine Veranstaltungen angeboten werden können, hat der DRC-Vorstand die Regelungen zur Erteilung vorläufiger Zuchtzulassungen für alle vom DRC betreuten Retrieverrassen ergänzt.

Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer vorläufigen Zuchtzulassung erteilt die für die Rasse zuständige Rassezuchtwartin.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 12.01.2021

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Absage aller Veranstaltungen vom 10. bis 31. Januar 2021

Wie bereits in unserem Corona-Update vom 02.12.2020 angekündigt, hat der DRC-Vorstand in seiner Sitzung vom 11.01.2021 über die Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen im Zeitraum vom 10. bis 31. Januar 2021 beraten.

Aufgrund der leider immer noch unveränderten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie und den durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom Januar 2021 verschärften Regelungen zu Kontaktbeschränkungen müssen wir Ihnen heute zu unserem großen Bedauern mitteilen, dass auch im Zeitraum vom 10.01.20210 bis 31.01.2021 keinerlei DRC-Veranstaltungen stattfinden können.

Die Beschlüsse des DRC-Vorstandes für die Monate November und Dezember 2020, nach dem alle ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Stammtische, Spaziergänge usw. abgesagt werden müssen, gilt demnach auch für den Zeitraum vom 10.01.2021 bis 31.01.2021 in vollem Umfang weiter.

Die Durchführung von Veranstaltungen mit einer größeren Zahl von Teilnehmern wird voraussichtlich auch in den Monaten Februar und März nicht möglich sein. Da diese Großveranstaltungen einen erheblichen organisatorischen Aufwand erfordern und über einen längeren Zeitraum geplant werden müssen, hat der DRC-Vorstand über den o.a. Beschluss hinaus folgendes festgelegt:

Das für den 23.01.2021 geplante Symposium der Begleithunderichter und das für den 06./07.02.2021 geplante Symposium der Wesensrichter finden als Online-Veranstaltungen statt. Nähere Informationen dazu erhalten die Teilnehmer durch die Obfrau der Leistungsrichter bzw. durch die Obfrau der Wesensrichter.

Die für den 20./21.02.2021 geplanten Symposien der Leistungsrichter und der Verbandsrichter werden auf den 10./11. Juli 2021 verschoben. Nähere Informationen zu diesen Symposien erhalten die Teilnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung durch die Obfrau der Leistungsrichter bzw. den Obmann der Verbandsrichter.

Weiterhin hat der Vorstand beschlossen, den für den 20./21.03.2021 geplanten German-Cup abzusagen. Bedauerlicherweise ist nicht zu erwarten, dass Veranstaltungen mit einer Größenordnung von über 200 Teilnehmern, Helfern und Richtern im März 2021 aufgrund der weiter bestehenden Pandemiesituation stattfinden können. Eine Verwendung des für den German-Cup eingeplanten Geländes zu einem späteren Zeitpunkt im Sommer 2021 ist ebenfalls leider nicht möglich.

Der Vorstand wird ausgehend von der Entwicklung der Pandemie darüber beraten, ob eine Ersatzveranstaltung in anderem Gelände mit evtl. begrenzter Teilnehmerzahl für den ausgefallenen German-Cup 2021 z.B. im Spätsommer / Herbst 2021 angeboten werden kann.

Sofern der für den 20./21.08.2021 geplante IWT in Ungarn tatsächlich stattfinden kann, wird der Vorstand im Sommer darüber beraten, wie eine Qualifikation für den IWT ermittelt werden kann.

Da zurzeit noch nicht absehbar ist, wie sich das Infektionsgeschehen und die Beschlusslage der Regierung im Februar 2021 entwickeln werden, wurden in der gestrigen Telefonkonferenz des DRC-Vorstandes für den Zeitraum ab dem 01.02.2021 für Prüfungen und Veranstaltungen mit geringer Teilnehmerzahl noch keine Regelungen getroffen. Der DRC-Vorstand wird dazu in seiner nächsten Sitzung Ende Januar entsprechend beraten und einen separaten Beschluss herbeiführen.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Mit Stand 12. Januar erfolgt hier eine Aktualisierung zum Thema Veranstaltungen in Zeiten von Corona
Read More