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Claudia Sauer

Fortschreibung der JAS/R

By Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Jagdwesen

Die jagdliche Anlagensichtung für Retriever mit ihrer völlig neuen Art der Feststellung jagdlicher Anlagen wird nun seit 4 Jahren im DRC durchgeführt. Dieses war ein ständiger Lernprozess für alle Beteiligten, der erfolgreich zum Abschluss gebracht worden ist. Da wir bei der Entwicklung der JAS/ R im ersten Jahr diese von Sichtung zu Sichtung immer wieder fortgeschrieben haben und auch während der vergangenen drei Jahre nachjustiert haben, war es nun an der Zeit, über mögliche, bzw. notwendige Verbesserungen und sich daraus eventuell ergebenden Änderungen nachzudenken.

Das Entstehen der JAS basierte auf dem sich aus sich selbst entwickelnden System, sich ständig weiter fortzuschreiben. Hierbei haben alle Beteiligten viele neue Erfahrungen gemacht, einiges dazu gelernt und diese nach anfänglichen Bedenken zu schätzen gelernt.

Ein nicht unerhebliches Problem, das letztendlich in der aktuellen Struktur sowie dem Ablauf der Prüfung liegt, ist die Anzahl der zu sichtenden Hunde, gepaart mit der hohen Nachfrage nach Sichtungsplätzen. So können nicht alle Hunde in einer Saison gesichtet werden. Diese dem System der Prüfung entsprechend jungen Hunde werden so oftmals in die kommende Saison verschoben. Dort blockieren sie dann, genauso wie es ihnen in der vorherigen Saison ergangen ist, als Hunde am Alterslimit die Plätze für die jungen Hunde dieses Jahres. Dieses wiederholt sich so von Prüfungssaison zu Prüfungssaison und wir kommen aus dieser Spirale nicht heraus. Somit erreichen wir nicht den, dem Gedanken der JAS bezweckten Sinn, dass möglichst untrainierte Hunde, ihre offensichtlich zu Tage tretenden, nicht durch Konditionierung überdeckten Anlagen sichtbar werden lassen können.

Durch die Beschäftigung mit der Corona-JAS sowie deren Entstehung und Organisation ist die Idee entstanden, den Ablauf der JAS grundsätzlich zu verändern, sprich die JAS als Parcours für den zu sichtenden Hund zu organisieren. Jeder Hund wird in einem Durchgang in allen Fächern durchgeprüft. Das bedeutet, die Hunde mit ihren Führer*innen erhalten voneinander getrennte Termine, beispielsweise im Stundentakt. Die Hunde werden so in einem Ablauf in allen Fächern gesichtet und danach skaliert, bzw. bewertet. Das Skalieren geschieht wie bisher offen und transparent im Beisein des / der Hundeführer*in.

Der große Vorteil hierbei ist, die Richter haben die gesamte Arbeit des einen Hundes vor Augen und können so die Anlagen des Hundes viel genauer und intensiver beurteilen. Um die Skalierung, bzw. die Anlagen des Hundes viel eindeutiger darzustellen, wird auf die Matrix Anlagen / Fächer verzichtet. Zum anderen werden die Feststellungen der Richter*innen nur dem / der Führer*in direkt und allein vermittelt.

Da die Fächer nur Mittel zum Zweck sind, geraten diese in den Hintergrund. Das Augenmerk liegt auf dem Ergebnis der Anlagen. Die Sichtung läuft für alle Hunde auf dem gleichen Areal ab. Die Stellung der Aufgaben wird mehr in die Kompetenz der Richter gelegt, als in den Text einer theoretischen Aufgabenstellung. Allerdings müssen hierbei die Richter in der Lage sein und die Kreativität entfalten, aus dem vorhandenen Gegebenheiten die Aufgaben so zu stellen, dass die festzustellenden Anlagen der Hunde sichtbar werden. In der nach der Arbeit des Hundes folgenden, offenen Feststellung der Anlagen in Anwesenheit des / der Führer*in ergeben sich diese nun bedeutend klarer und eindeutiger sowie nachvollziehbarer. Daher Verzicht auf die Matrix und Fokussierung auf die einzelnen Anlagen in ihrer Gesamtheit.

Fortschreibung der Jagdlichen Anlagensichtung

Umwandlung vom klassischen Prüfungsablauf in einen Parcours-Ablauf

Vorteile :

  • Zeitgewinn, dadurch können mehr Hunde geprüft werden
  • weniger Geländeverbrauch, geringere Geländebeunruhigung, weniger Verkehr, geringere Störung für das Wild: hierdurch mehr Revierzugänge
  • geringere Belastung für den Hund: hierdurch steht ein größerer Zeitraum im Jahr zur Verfügung
  • Sichtung des Hundes in einem Ablauf
  • Aufgabe ist jetzt Mittel zum Zweck: hierdurch Fokussierung auf das Wesentliche und damit eine bessere Sichtung der Anlagen. Durch den Ablauf der Sichtung an einem Ort muss es bedingt durch die vorhandenen Geländegegebenheiten mehr Flexibilität in der Gestaltung der Aufgaben geben. So müsssen die Richter in der Gestaltung der Aufgaben sehr frei sein. Die Organisationsstruktur, die die JAS so einzigartig im jagdlichen Prüfungswesen macht, liegt in der Idee, dass die Aufgabe Mittel zum Zweck sind. War es bisher von Seiten der Richter noch möglich, sich an die klassische Struktur von Jagdprüfungen zu halten, so ist dieses nun nicht mehr möglich.
  • Mehr an individueller Verantwortung für die Verbandsrichter: Aufgaben haben nur noch einen Rahmen, dadurch bedeutend mehr Individualität in der Gestaltung der Aufgaben in Bezug auf den einzelnen Hund.
  • „Sichten statt Bewerten“ im Vordergrund: Der Leitgedanke der JAS „Sichten und Feststellen“ wird durch den Ablauf, die Sichtung eines Hundes in einem Durchgang vorzunehmen und ganz besonders durch das große Maß an Freiheit für die Richter nun manifestiert.

Fortschreibung der Jagdlichen Anlagensichtung

Änderungen:

  • Parcours-Ablauf
  • Freiheit in der Gestaltung der Aufgaben
  • Aufgaben sind nur als Rahmen vorhanden
  • Ausführungsbestimmungen für die Richter
  • größtmögliche Freiheit der Richter in der Sichtbarmachung von jagdlichen Anlagen
  • Möglichkeit der Richter individuell auf die einzelnen Anlagen der Hunde einzugehen.
  • Richter sichten und stellen fest, aber bewerten nicht, daher kein Bestehen oder nicht Bestehen, da dies eine Wertung ist
  • einmalige Teilnahme an der Sichtung – Wegfall des Schusses am Wasser
  • Wegfall der Anlage Arbeitseifer

 

Andreas Rimkeit
Obmann der Verbandsrichter im DRC

Der Vorstand des DRC hat auf der Sitzung des erweiterten Vorstandes am 27.03.2021 in Bezug auf die JAS/ RO folgendes beschlossen:

Um trotz der weiter bestehenden Pandemielage die größtmögliche Chance zu haben, weiterhin Anlagensichtungen durchführen zu können, ist die neue JAS/ RO vom 27.03.2020 mit diesem Datum beschlossen worden.

  1. In der Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2021 ist das Höchstalter des teilnehmenden Hundes auf 18 Monate festgesetzt, danach (ab 01.01.2022) beträgt es gemäß der PO 15 Monate.
  2. Parallel zu der neuen JAS/ RO darf die bisherige JAS/ R (2017) bis zum Ende des laufenden Jahres 2021 durchgeführt werden.
  3. Um auf die sich ständig verändernde Pandemie-Lage flexibel reagieren zu können, darf die Corona-JAS als Alternative zu den beiden vorhergenannten JASen durchgeführt werden. Das Höchstalter der Hunde beträgt hier 24 Monate.

Die sich ständig ändernde Pandemie-Lage mit ihren daraus resultierenden, schwer zu überblickenden, unterschiedlichen Landesverordnungen, macht eine eine Flexi- bilisierung des Auschreibungsmodus notwendig. Für die oben aufgeführten drei verschiedenen JASen entfallen die bisherigen Ausschreibungsfristen.

Die JASen können bis zum Ende des Jahres, nach Genehmigung durch die je- weilige LG und nach Anmeldung bei der Geschäftsstelle mit einer darauf, organi- sationsbedingten Vorlaufzeit von mindestens 2 Tagen durchgeführt werden.

Sind die zu veranstaltenden JASen gemäß der zur Zeit der Durchführung gültigen Corona-Schutzverordnung des jeweiligen Bundesland zulässig, müssen die Veran- stalter die Durchführung der JAS, mit Angabe des Paragraphen in der jeweiligen Corona-Schutzverordnung der zuständigen Behörde, formlos anzeigen. Als Anlage ist hierbei die hierfür die gültige PO, sowie das DRC -Hygienekonzept mit zu senden.

Andreas Rimkeit
Obmann der Verbandsrichter im DRC 15.04.2021

Um trotz der weiter bestehenden Pandemielage die größtmögliche Chance zu haben, weiterhin Anlagensichtungen durchführen zu können, ist am 27.3.2021 die neue JAS/ RO beschlossen worden.

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Berichte zum TeamDay

By Aktuelles aus dem Leistungswesen, Alle, Alle Landesgruppen, Alles zum Leistungswesen, Südwest

TeamDay – Uff de Kutt – Sonntag, 25.10.2020

TeamDay. Teambuilding. Teamevent. Diese Worte kennt fast jeder aus seinem beruflichen Alltag. Außerhalb des täglichen Umfelds in der Firma, trifft man sich und unternimmt gemeinsam etwas. Ziel ist, sich besser kennenzulernen und als Gemeinschaft zusammenzuwachsen.

TeamDay beim DRC. Eine gute Idee und eine tolle Gelegenheit, herauszufinden wie gut das Team Hund-Mensch schon funktioniert. Abseits vom Dummy-Alltag wird eine Möglichkeit geschaffen, zu zeigen, was Hund und Mensch gemeinsam schon erreicht haben.

TeamDay „Uff de Kutt“ ist die Premiere im DRC. Die Teilnehmer heute sind die ersten in Deutschland, die sich dieser Herausforderung unter Prüfungsbedingungen stellen. Wegen Corona mussten wir uns leider in drei Gruppen aufteilen, die zeitlich voneinander getrennt, die Übungen absolvieren. Ist halt so dieses Jahr. Es gibt aber schlimmere Schicksale. Dennoch superklasse, was trotz Corona in diesem Jahr alles im DRC gestemmt wurde. Danke schon mal dafür.

Drei Gruppen mit insgesamt 20 Teilnehmern (10 Menschen und 10 Hunde) gehen heute an den Start.

Die Sonderleitung und Vorbereitung der Veranstaltung übernahm in gewohnter Souveränität und professioneller Vorbereitung die Familie Keßler. Die Übungen hat unser Richter Jürgen Knaut sehr kreativ vorbereitet und überwacht.

Sonntag, 9.00 Uhr: Gruppe 1 trifft sich rechtzeitig am Übungsgelände. Hunde einlaufen. Papierkram erledigen. Und schon geht’s los. Jeder Teilnehmer erhält die Aufgaben in schriftlicher Form.

Die vier Gespanne wandern über die Wiese zum Wartebereich und staunen nicht schlecht über die vielen Stangen, Pylonen und sogar einen Kinderbuggy mit Plüschbär, die über die Wiese verteilt sind. Was wird uns erwarten? Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass die Stimmung entspannt ist. Der Prüfungsdruck aus anderen Prüfungen ist heute nicht spürbar.

Bericht zum TeamDay (Testphase) am 10.10.2020 in Remseck-Aldingen

Das neue Prüfungsformat TeamDay wurde bei der LG Südwest getestet. 8 Teams, die SL und die Richter trafen sich am Samstagvormittag in Aldingen und alle waren gespannt, was der Tag bringen wird. Der TeamDay soll die Hundeführer ansprechen, die sich nicht im jagdlichen- oder sportlichen Dummybereich zu Hause fühlen, jedoch eine sinnvolle Beschäftigung für sich und ihren Hund suchen. Als Voraussetzung wird die bestandene Begleithundeprüfung genannt und die gestellten Aufgaben orientieren sich daran. Es geht nicht darum, alles perfekt zu machen, der Spaß und das Lösen/Umsetzen der Aufgaben stehen im Vordergrund.

Die Richter Petra und Achim Beringer hatten sich 6 Aufgaben überlegt, die die Teams nun zu lösen hatten:
Aufgabe 1: Kegel sind im Zickzack aufgebaut. HF steht bei K1 und läuft mit seinem Hund bei Fuß (Freifolge oder mit Leine – dies gibt der Richter an) in angewiesenem Tempo zu den einzelnen Kegeln. An K5 lässt er den Hund sitzen und geht zu K1 zurück und ruft den Hund ab

Aufgabe 2: Die Kegel sind, wie im Schema dargestellt, aufgebaut. Auf jedem Kegel liegt eine Verleitung (Spielzeug, Ball, etc.). HF steht bei Kegel 1 und bewegt sich auf Anweisung des Richters von einem Kegel zum anderen (z.B. von 1 nach 4 über 5, von 2 über 3 nach 5, usw.). Der nächste Kegel wurde erst genannt, wenn der HF beim vorher genannten angekommen war.

Hier war die Konzentrationsfähigkeit des HF gefragt. Sofort den richtigen Kegel anzusteuern und gleichzeitig den Hund von der Verleitung abzuhalten. Ziel ist, dass der Hund ie Verleitung akzeptiert. Hier hatten wir viel Gelächter über uns selbst, wenn wir die Nummern der Kegel durcheinanderbrachten oder die Hunde sich die Verleitung schnappten, was wir gar nicht glauben wollten.

Aufgabe 3: Hund 1 wird außer Sicht abgelegt. Hund 2 kommt näher zum Helfer, wird abgesetzt. HF bewegt sich drei Schritte von seinem Hund nach rechts weg und spielt mit dem Helfer Ball. Dann geht er zu seinem Hund zurück und geht mit ihm in Freifolge am im Platz liegenden Hund vorbei. Hund 1 wird von seinem Hundeführer abgeholt. Dann werden die Plätze getauscht. Diese Aufgabe war ein hervorragendes Training für eine Alltagssituation – ballspielende Kinder auf der Gassirunde hat sicher schon jeder erlebt. Gut, wenn der Hund die Situation kennt.

Aufgabe 4: Die Kegel sind, wie im Schema dargestellt, aufgebaut. Der Hundeführer geht mit seinem Hund in Freifolge im Slalom um die Kegel herum und setzt ihn zwischen den letzten beiden Kegeln ab. HF geht wieder im Slalom zu Kegel 1 zurück. (Hund sieht HF nicht, da die Kegel in einer Baumreihe integriert sind.) HF ruft Hund ab.

Aufgabe 5: HF steht neben Richter, Hund wird abgeleint und auf Hinweis von Richter freigegeben (Hund bewegt sich von HF/R weg. In einiger Entfernung steht ein Helfer mit Essen in der Hand. Hund wird vom HF gestoppt, bevor er den Helfer erreicht hat. Hund sitzt, HF/R gehen am Hund vorbei zum Helfer, HF ruft Hund ab. Auch hier eine Alltagssituation, beruhigend, wenn der Hund dann gestoppt werden kann.

Aufgabe 6: HF steht neben dem Richter, HF bekommt vom Richter ein Dummy und geht mit dem abgeleinten Hund in Richtung eines umgelegten Baumstammes. HF und Hund müssen den Baumstamm überwinden (wie, bleibt jedem HF selbst überlassen). Danach bleibt der Hund in Grundstellung sitzen; HF wirft das Dummy hinter den Erdhügel, vor dem er steht. HF dreht sich mit Hund um und überwindet den Baumstamm zurück und geht zum Startpunkt. Anschließend arbeitet der Hund das ausgelegt Dummy.
Petra und Achim gaben uns nach jeder Übung ein kleines „Feedback“ über die Stärken/Schwächen des Teams.  Wir hatten sehr viel Freude beim Arbeiten, zeigten unsere Hunde das eine oder andere Mal Reaktionen, die wir HF so nicht auf dem „Zettel“ hatten. Bei allem Spaß hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Basics bei den Hunden funktionieren, und immer wieder daran gearbeitet werden sollte, egal wie alt der Hund ist.

Nach dem Richten gab es mit allen Teilnehmern eine Nachbesprechung. Die Teilnehmer konnten den Tag, die Aufgaben und die Richtweise beurteilen. Bezüglich der Vergabe von Punkten/Prädikaten waren alle der Meinung, dass dies den Charakter des TeamDays beeinflussen und sich negativ auf die entspannte Atmosphäre legen würde, da dann ein Leistungstest entsteht, der so nicht angestrebt wird. Alle Teams haben die „Prüfung“/Testlauf bestanden und erhielten eine Urkunde. Wir danken den Richtern Petra und Achim Beringer, der Sonderleiterin Yvonne Hudelmaier, der Familie Pfisterer für das Gelände sowie den übrigen Teilnehmern, die zum Gelingen des tollen TeamDays beigetragen haben.

(Sabine Knorpp mit Sky und Karin Schwab mit Easy)

Die ersten TeamDays haben in der LG Südwest stattgefunden, hier geht es zu den Berichten darüber. Read More

Vorstellung des TeamDay

By Aktuelles aus dem Leistungswesen, Alle, Alles zum Leistungswesen

Liebe Mitglieder,

bei den BHP‘en wurden wir Richter immer wieder auf eine Prüfung oder einen Test nach einer bestandenen BHP angesprochen. Diese sollte eine Alternative für Teilnehmer bzw. Mitglieder sein, die nicht in den Bereich Jagd oder Dummy wechseln wollen. Hierfür hatten wir, der DRC, bis dato noch kein Angebot.

Heute wollen wir Euch den TeamDay vorstellen. In diesem, einem weiteren Schritt nach einer BHP, wollen wir einen Test anbieten, der zusätzlich zur Unterordnung auf die Eigenschaften unserer Retriever eingeht. In diesem Test gelten die Grundsätze der jeweils neusten BHP des DRC. Startberechtigung ist eine bestandene BHP oder eine gleichwertige Prüfung anderer VDH-Verbände für unsere Mitglieder. Eine Altersgrenze für Hunde gibt es nicht.

Analog zu unseren Workingtests werden beim TeamDay 5 Aufgaben in unter-schiedlichen Geländen und unterschiedlichen Aufgabengestaltungen gerichtet. Der TeamDay kann mit einem oder mehreren Richtern durchgeführt werden, jedoch mit max. 10 Teams/Gespannen pro Richter.

Die Aufgabenstellungen sind im Grundsatz inhaltlich in den PO verankert. Die Ausgestaltung der Aufgaben bleibt dem Richter und den Gegebenheiten des Geländes überlassen. Die Beurteilung wird in das Leistungsheft mit „bestanden“/“nicht bestanden“ eingetragen. Die Ausschlussgründe sind im BHP/VT DRC beschrieben. Die Richter können einem oder mehreren Teams den „BoD“ – „Best of Day“ verleihen.

Nun hoffen wir, die Leistungsrichter BH, Neugierde auf unseren TeamDay (TD) geweckt zu haben und würden uns über Euer Interesse und Eure Fragen sehr freuen.

Als Ansprechpartner in den verschiedenen Landesgruppen stehen Euch, die Begleithunde-Richter (Doris Bittkow-Thiel, Josef Gleis, Horst Kruse, Heike Grimm, Matthias Branscheidt, Hermine Habeth, Jürgen Knaut, Petra und Achim Beringer, Angela Klenk, Peter Hilbert), zur Verfügung. Die Kontaktdaten könnt Ihr auf der HP DRC unter Adressen, Leistungsrichter BH einsehen.

Der erste Probelauf sowie der erste offiziell ausgeschriebene TeamDay hat bereits 2020 stattgefunden. Berichte mit Aufgabenbeschreibungen sowie die Kommentare bzw. Feedback der Teilnehmer könnt Ihr im Newsroom und in den kommenden Ausgaben CZ unter der Rubrik Leistungswesen nachlesen.

Nun hoffen wir, dass wir Euer Interesse geweckt haben, und noch mehr solche tollen Events für unsere Mitglieder angeboten werden können.

Im Namen der Leistungsrichter BH, Petra Beringer

Der TeamDay ist eine neue Prüfung nach der BHP für alle, die nicht in den Bereich Dummy oder Jagd wechseln wollen und dennoch mit ihrem Hund zusammenarbeiten möchten. Petra Beringer stellt den TeamDay vor: Read More

Corona-Update – Stand 02.02.2021

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Absage aller Veranstaltungen bis 28.2.2021

Ergänzend zu unserer Mitteilung zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen vom 12.01.2021 informieren wir Sie heute, wie angekündigt, über die Beschlüsse des DRC-Vorstandes vom 26.01.2021.

Wie zu erwarten war, können leider auch für den Zeitraum vom 01.02.201 bis 28.02.2021 aufgrund der leider immer noch angespannten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie und den durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom Januar 2021 verschärften Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, keinerlei DRC-Veranstaltungen durchgeführt werden.

Die Beschlüsse des DRC-Vorstandes für die Monate November, Dezember 2020 und Januar 2021, nach dem alle ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Stammtische, Spaziergänge usw. abgesagt werden müssen, gilt demnach auch für den Zeitraum vom 01.02.2021 bis 28.02.2021 in vollem Umfang weiter.

Ob und in welcher Form ggf. im März wieder Veranstaltungen durchgeführt werden können, ist zurzeit noch nicht absehbar. Der DRC-Vorstand wird dazu in seiner nächsten Sitzung Ende Februar beraten, entsprechende Beschlüsse herbeiführen und Informationen dazu im DRC-News-Room veröffentlichen.

Aufgrund der Tatsache, dass im Februar und ggf. auch im März keine Veranstaltungen angeboten werden können, hat der DRC-Vorstand die Regelungen zur Erteilung vorläufiger Zuchtzulassungen für alle vom DRC betreuten Retrieverrassen ergänzt.

Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer vorläufigen Zuchtzulassung erteilt die für die Rasse zuständige Rassezuchtwartin.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 12.01.2021

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Absage aller Veranstaltungen vom 10. bis 31. Januar 2021

Wie bereits in unserem Corona-Update vom 02.12.2020 angekündigt, hat der DRC-Vorstand in seiner Sitzung vom 11.01.2021 über die Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen im Zeitraum vom 10. bis 31. Januar 2021 beraten.

Aufgrund der leider immer noch unveränderten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie und den durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom Januar 2021 verschärften Regelungen zu Kontaktbeschränkungen müssen wir Ihnen heute zu unserem großen Bedauern mitteilen, dass auch im Zeitraum vom 10.01.20210 bis 31.01.2021 keinerlei DRC-Veranstaltungen stattfinden können.

Die Beschlüsse des DRC-Vorstandes für die Monate November und Dezember 2020, nach dem alle ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Stammtische, Spaziergänge usw. abgesagt werden müssen, gilt demnach auch für den Zeitraum vom 10.01.2021 bis 31.01.2021 in vollem Umfang weiter.

Die Durchführung von Veranstaltungen mit einer größeren Zahl von Teilnehmern wird voraussichtlich auch in den Monaten Februar und März nicht möglich sein. Da diese Großveranstaltungen einen erheblichen organisatorischen Aufwand erfordern und über einen längeren Zeitraum geplant werden müssen, hat der DRC-Vorstand über den o.a. Beschluss hinaus folgendes festgelegt:

Das für den 23.01.2021 geplante Symposium der Begleithunderichter und das für den 06./07.02.2021 geplante Symposium der Wesensrichter finden als Online-Veranstaltungen statt. Nähere Informationen dazu erhalten die Teilnehmer durch die Obfrau der Leistungsrichter bzw. durch die Obfrau der Wesensrichter.

Die für den 20./21.02.2021 geplanten Symposien der Leistungsrichter und der Verbandsrichter werden auf den 10./11. Juli 2021 verschoben. Nähere Informationen zu diesen Symposien erhalten die Teilnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung durch die Obfrau der Leistungsrichter bzw. den Obmann der Verbandsrichter.

Weiterhin hat der Vorstand beschlossen, den für den 20./21.03.2021 geplanten German-Cup abzusagen. Bedauerlicherweise ist nicht zu erwarten, dass Veranstaltungen mit einer Größenordnung von über 200 Teilnehmern, Helfern und Richtern im März 2021 aufgrund der weiter bestehenden Pandemiesituation stattfinden können. Eine Verwendung des für den German-Cup eingeplanten Geländes zu einem späteren Zeitpunkt im Sommer 2021 ist ebenfalls leider nicht möglich.

Der Vorstand wird ausgehend von der Entwicklung der Pandemie darüber beraten, ob eine Ersatzveranstaltung in anderem Gelände mit evtl. begrenzter Teilnehmerzahl für den ausgefallenen German-Cup 2021 z.B. im Spätsommer / Herbst 2021 angeboten werden kann.

Sofern der für den 20./21.08.2021 geplante IWT in Ungarn tatsächlich stattfinden kann, wird der Vorstand im Sommer darüber beraten, wie eine Qualifikation für den IWT ermittelt werden kann.

Da zurzeit noch nicht absehbar ist, wie sich das Infektionsgeschehen und die Beschlusslage der Regierung im Februar 2021 entwickeln werden, wurden in der gestrigen Telefonkonferenz des DRC-Vorstandes für den Zeitraum ab dem 01.02.2021 für Prüfungen und Veranstaltungen mit geringer Teilnehmerzahl noch keine Regelungen getroffen. Der DRC-Vorstand wird dazu in seiner nächsten Sitzung Ende Januar entsprechend beraten und einen separaten Beschluss herbeiführen.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Mit Stand 12. Januar erfolgt hier eine Aktualisierung zum Thema Veranstaltungen in Zeiten von Corona
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Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 02.12.2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Absage aller Veranstaltungen vom 01. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021

Aufgrund der unveränderten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie und den durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom November 2020 verschärften Regelungen zu Kontaktbeschränkungen müssen wir Ihnen heute zu unserem großen Bedauern mitteilen, dass auch im Zeitraum vom 01.12.2020 bis 10.01.2021 keinerlei DRC-Veranstaltungen stattfinden können.

Der Beschluss des DRC-Vorstandes für den Monat November 2020, nach dem alle ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Weihnachtsfeiern, Stammtische, Spaziergänge usw. abgesagt werden müssen, gilt demnach auch für den Zeitraum vom 01.12.2020 bis 10.01.2021 in vollem Umfang weiter.

Da zurzeit noch nicht absehbar ist, wie sich das Infektionsgeschehen und die Beschlusslage der Regierung im Januar 2021 entwickeln werden, wurden in der gestrigen Telefonkonferenz des DRC-Vorstandes für den Zeitraum ab dem 11.01.2021 noch keine Regelungen zu DRC-Veranstaltungen getroffen. Der DRC-Vorstand wird dazu vor den ersten für Januar ausgeschriebenen Veranstaltungen entsprechend beraten und einen separaten Beschluss herbeiführen.

Da schon jetzt davon auszugehen ist, dass sich die Lage voraussichtlich bis zum Frühjahr 2021 nicht so weit entschärfen wird, dass größere Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können, hat der DRC-Vorstand in seiner Sitzung vom 01.12.2020 weiterhin beschlossen, die für den 27./28.02.2021 geplanten Züchterversammlungen in den Monat Juni 2021 zu verschieben. Entsprechende Vorankündigungen werden in der Clubzeitschrift 1/2021 veröffentlicht.

In der Hoffnung darauf, dass das Jahr 2021 mehr Planungssicherheit bieten wird und die gewohnten DRC-Aktivitäten ab dem Sommer des nächsten Jahres wieder durchgeführt werden können, wünsche ich allen DRC-Mitgliedern und allen ehrenamtlich tätigen Ressortinhabern, Landes- und Bezirksgruppenvorständen, Richtern, Zuchtwarten, Sonderleitern, Helfern und allen Hundeführern eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein geruhsames Weihnachtsfest, einen glücklichen Jahreswechsel und für das kommende Jahr viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

Kommen Sie gut durch diese dunkle Jahreszeit, bleiben Sie gesund und zuversichtlich, damit wir alle im kommenden, hoffentlich etwas weniger turbulenten Jahr, gemeinsam das Vereinsleben wieder etwas unbeschwerter genießen können.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Aktuelles Update zu den Corona-Maßnahmen des DRC e.V. Read More

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Absage aller Veranstaltungen im November

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Stand 29.10.2020

Zu unserem großen Bedauern müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom 28.10.2020 im Zeitraum vom 02.11.2020 bis 30.11.2020 keinerlei DRC-Veranstaltungen stattfinden können.

Dies betrifft alle für diesen Zeitraum ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Weihnachtsfeiern, Stammtische, Spaziergänge usw.

Da der Prüfungsbetrieb damit im November nicht aufrechterhalten werden kann, können die für November geplanten Prüfungen – nach Rücksprache mit den Prüfungsleitern bzw. Richtern sowie den bereits angemeldeten Teilnehmern und ohne erneute Ausschreibung in der Veranstaltungsdatenbank – ggf. in den Monat Dezember verschoben werden.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Wichtiges Corona-Update den November betreffend Read More

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen im Rahmen der Corona-Krise

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Stand 20. Oktober 2020

Aufgrund der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie hat der DRC-Vorstand in seiner gestrigen Sitzung leider erneut über die Bedingungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen beraten müssen.

Auch wenn die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern, Landkreisen und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich sind, kann der DRC e.V. sich der aktuellen Entwicklung nicht verschließen und trägt als einer der größten Hundezuchtvereine in Deutschland auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Der DRC-Vorstand hat neben der Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Corona-Bestimmungen auch eine Fürsorgepflicht für die ehrenamtlich tätigen Richter, Sonderleiter und Helfer von Prüfungen und deren Teilnehmer, sowie für die ehrenamtlich tätigen Zuchtwarte.

Für die Durchführung der noch bis Ende Dezember geplanten Prüfungen und der notwendigen Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen hat der DRC-Vorstand vor diesem Hintergrund folgende Richtlinien beschlossen:

Durchführung von DRC-Veranstaltungen bis 31.12.2020

Veranstaltungen mit einer größeren Teilnehmerzahl, wie z.B. Workingtests und Mock-Trials, können bis zum Jahresende nicht angeboten werden.

Darüber hinaus können inoffizielle Workingtests und Trainingsworkingtests, sowie die für Dezember geplante SRP und die für November geplante HP/R der LG-West sowie die für November geplante RSwP der LG-Nord nicht stattfinden.

Vor dem Hintergrund der zurzeit geltenden Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen können Veranstaltungen mit geringer Teilnehmerzahl, wie z.B. Wesenstests, Formwertbeurteilungen APD, BHP und jagdliche Prüfungen unter Einhaltung der jeweiligen Corona-Auflagen und des DRC-Hygienekonzeptes nach vorheriger Genehmigung durch die örtlich zuständigen Behörden bis auf Weiteres durchgeführt werden.

Dabei sind die geplanten JAS entsprechend der am 02.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlichten Regelungen als „Corona-JAS“ durchzuführen.

Bei der Durchführung der bis zum Jahresende geplanten BLP ohne lebende Ente sollen die fakultativen Brauchbarkeitsfächer nicht geprüft werden, da die Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit ohne lebende Ente meistens nicht möglich ist.

Für die Durchführung von Wesenstests gelten weiterhin die am 10.06.2020 und 02.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlichten Bedingungen. Die Regelungen zur Durchführung von Formwertbeurteilungen wurden am 11.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass bei allen Veranstaltungen die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygieneregelungen, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, das Führen von Teilnehmerlisten, sowie die Beachtung aller Bestimmungen des DRC-Hygienekonzeptes zwingend notwendig ist.

Darüber hinaus ist kein ehrenamtlich tätiger Sonderleiter, Richter oder Helfer verpflichtet, sich dem Risiko einer Ansteckung auszusetzen. Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung, sowie jeder ehrenamtlich tätige Helfer, Sonderleiter oder Richter kann nur in eigener Risikoabwägung entscheiden, ob die Teilnahme an einer DRC-Veranstaltung erfolgt.

Durchführung von Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen, vorläufige Zuchtzulassungen

Die Regelung zur Durchführung von Wurfabnahmen, nach der die Feststellung der Gesundheitsparameter für Welpen und die Mutterhündin durch einen Tierarzt als Ersatz für eine Wurfabnahme möglich ist, wird für alle Retriever-Rassen bis zum 30.04.2021 verlängert. Wurfabnahmen können selbstverständlich aber auch, soweit die Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen dies jeweils aktuell zulassen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen von DRC-Zuchtwarten durchgeführt werden, sofern diese sich dazu bereit erklären.

Zwingerbesichtigungen können nach wie vor nur durch DRC-Zuchtwarte durchgeführt werden. Sofern im Einzelfall kein Zuchtwart bereit ist, eine Zwingerbesichtigung vorzunehmen, ist die Beantragung eines Zwingerschutzes oder die Fortführung der Zucht nach einem Umzug nicht möglich.

Die Regelungen zur Erteilung vorläufiger Zuchtzulassungen wurden für die Rassen Golden Retriever, Labrador-Retriever, Chesapeake-Bay-Retriever und Curly-Coated-Retriever bis zum 30.04.2021 verlängert. Auf Wunsch der Zuchtkommission Flat-Coated Retriever erfolgte diese Verlängerung  für Flat-Coated Retriever über den 31.12.2020 hinaus nicht. Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer vorläufigen Zuchtzulassung erteilt die für die Rasse zuständige Rassezuchtwartin.

Es ist für uns alle sehr bedauerlich, dass die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens diese Einschränkungen erforderlich macht. Leider ist zurzeit nicht absehbar, ob die Lage sich weiter verschärft. Es kann daher auch nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. weitere Einschränkungen erforderlich werden.

Der DRC-Vorstand wird die weitere Entwicklung und die sich ggf. ändernde Beschlusslage der Bundes- und Landesregierungen beobachten und vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage ggf. auch vorzeitig über entsprechend neu gefasste Beschlüsse informieren.

Ich bedanke mich bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese besondere Zeit.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Update vom 20.10.2020  Read More

Ausbildung der Wesensrichter-Anwärter

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

In Zeiten der Corona-Pandemie - Stand 29.08.2020

Auf seiner Sitzung vom 29.08.2020 wurde vom erweiterten Vorstand beschlossen, insbesondere aufgrund der durch die Corona Pandemie entstandenen Besonderheiten und Erschwernisse, die Ausbildung der Wesensrichteranwärter sowie -assistenten zu modifizieren.

Die Ausbildung umfasst demnach bis auf Weiteres mindestens zwei Anwartschaften bei einem Wesenstest, wovon mindestens eine Anwartschaft bei einem DRC-Wesenstest und mindestens eine Anwartschaft bei einem Wesenstest nach § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG vom 12.12.2002) bzw. § 13 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG vom 26.05.2011) durchgeführt von einer vom DRC anerkannten Tierärztin mit ethologischer Zusatzausbildung abgeleistet werden muss.

Darüber hinaus sind theoretische Fortbildungen in Form von Seminaren (Präsenz und / oder Online-Seminare) und die Teilnahme an Wesensrichter-Symposien erforderlich.

Diese Voraussetzungen sind sowohl von Wesensrichter-Anwärtern, als auch von Wesensrichter-Assistenten jeweils vor deren Anmeldung zur Zwischenprüfung oder zur Abschlussprüfung nachzuweisen.

Die Durchführung der Ausbildung erfolgt in Abweichung von den in der Anwärter-Ordnung vorgegebenen Anforderungen jeweils in direkter Absprache mit der Obfrau der Wesensrichter, Frau Dr. Niehof-Oellers.

Selbstverständlich können weiterhin Wesenstests unter den am 10.06.2020 und am 02.07.2020 in diesem News-Room veröffentlichten Bedingungen durchgeführt werden.

Veranstalter, die Schwierigkeiten haben, Zusagen von Wesensrichtern (z.B. aus terminlichen Gründen) zu erhalten, können sich gerne mit einer kurzen Mail an die DRC-Geschäftsstelle wenden, die dann versuchen wird, Terminabsprachen zu vermitteln.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

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Selektion auf Ichthyose, sinnvoll oder populationsgenetisch problematisch?

By Alle, Alle Rassen, Golden Retriever

Die Ichthyose ist eine Erkrankung, die bei vielen Tierarten und auch dem Menschen auftritt. Sie beinhaltet eine Störung der Keratinisierung und Verhornung der Haut, der ständige Prozess der Hauterneuerung ist gestört und die obersten Hautschichten verdicken sich. Es bilden sich große, chitinige Hautschuppen, die sich wie ein Panzer auf die Haut legen können. In der Regel sind sie hart und dunkelbraun/schwarz. Der Name Ichthyosis ist abgleitet vom griechischen Ichthis (Fisch) = Fischschuppenkrankheit.

Im Gegensatz zur klassisch beschriebenen Ichthyose tritt beim Golden Retriever lediglich eine milde Form der Ichthyose in Form von hellen, manchmal dunkleren, und i.d.R. kleinen Hautschuppen auf, chitinige Schuppen sind beim Golden Retriever unbekannt. Welpen können Milchschorf aufweisen, der aber meistens im ersten Lebensjahr verschwindet. Adulte Tiere sind meist symptomlos, sicherlich gibt es vereinzelte Fälle mit stärkerer Schuppenbildung.

Kleine helle Hautschuppen sind bei den Golden Retrievern seit Jahrzehnten bekannt und stellten bis zum Erscheinen des Gentests von Antagene Ende 2010 kein Problem in der Rasse dar.

Der Ichthyose liegt ein autosomal rezessiver Erbgang des PNPLAP1 Gens zugrunde. Erste Ergebnisse des Gentests auf Ichthyose (ICT A) in den Jahren 2012/2013 ergab für Golden Retriever in der Schweiz und in Frankreich eine Verteilung von 30% reinerbig betroffenen Tieren bezüglich ICT A, ca. 50% Träger und lediglich 20% reinerbig freie Tiere. Dieses würde bedeuten, dass jeder dritte Golden Retriever eine phänotypische Ausprägung bezüglich Ichthyose hätte. Dieses ist aber nicht der Fall.

Um Daten darüber zu erhalten, wie die Ausprägung des Genotyps im Vergleich zum Phänotyp ist, wurde von der Zuchtkommission Golden im Jahr 2013 eine Studie an der Uni Gießen in Zusammenarbeit mit der GKF angeregt. Diese Studie wurde bereits ausführlich in der CZ veröffentlicht, daher hier nur eine kurze Zusammenfassung.

Es sollte untersucht werden, ob der häufiger anzutreffende Milchschorf bei Welpen in einem Zusammenhang zur Ichthyose steht. Hierfür wurden 18 Muttertiere mit 145 dazugehörigen Welpen über einen Zeitraum von einem Jahr bezüglich des Phänotyps und des Genotyps untersucht. Von den 18 Hündinnen waren 6 (30%) reinerbig bzgl ICT A ohne phänotypische Merkmale der Ichthyose. Von den 145 Welpen zeigten 36 Tiere Milchschorf,  die alle reinerbig bzgl. ICT A sind, 4 weitere reinerbige Welpen hatten keinen Milchschorf.

Nur fünf der Welpen die Schuppen hatten, wiesen diese auch in einem Alter von einem Jahr auf. Keines der Tiere zeigte Symptome einer Hautentzündung wie beispielsweise Rötungen, Juckreiz, Haarausfall, kahle Stellen oder fettiges Fell.

Fazit der Studie: der sogenannte Milchschorf als milde Form der Ichthyose ausgewachsener Golden Retriever ist eine gutartige Erkrankung, die die Lebensqualität der Tiere i.d.R nicht beeinträchtigt. Daher ist ein züchterisches Eingreifen nicht notwendig. Ein Zuchtausschluß betroffener Tiere ist nicht sinnvoll, da wegen der weiten Verbreitung dieser Genveränderung eine Verkleinerung der genetischen Vielfalt und des genetischen Pools der Rasse zu erwarten ist.

Eine weitere Erhebung zur Ichthyose wurde von Laboklin durchgeführt. Bis 2018 lagen 4000 Untersuchungsergebnisse bezüglich ICT A vor mit dem Ergebnis 22% reinerbig betroffene Tiere, 47% Träger und 31% freie Tiere. Die Ergebnisse zeigen eindeutig eine Verschiebung der Ergebnisse um ca. 10% von reinerbig betroffenen zu reinerbig freien Tieren, der Anteil der Träger bleibt konstant. Dieses sind eindeutig Zeichen für eine bereits vorhandene Selektion bezüglich ICT A.

Wegen der geringen Anzahl an Hunden mit Schuppenbildung wurde von Laboklin eine Befragung von 1000 Besitzern untersuchter Hunde durchgeführt. Das Ergebnis ist bei Laboklin nachzulesen, hier nur eine kurze Zusammenfassung: Von den betroffenen Tieren zeigen 50% keine Symptome, 21% nur im Welpenalter und 29% im adulten Stadium. Die Frage an die Besitzer, ob sie der Meinung sind, dass die Hunde im Alltag beeinträchtigt sind, ergab lediglich einen Wert von 2%. Zumeist wird es als kosmetisches Problem angesehen. Aber eine genetisch bedingte Erkrankung wird von den Besitzern häufig von vornherein auch ohne nennenswerte klinische Symptome als gravierendes Problem wahrgenommen.

Genetik – Selektion

Durch die Selektion auf ein Merkmal (Erkrankung) soll die Anzahl der betroffenen Tiere verringert werden. Das bedeutet eine Entnahme von einer bestimmten Anzahl an Tieren aus der Zucht, um die Häufigkeit des betroffenen Gens zurückzudrängen. Natürlich steht damit auch das ganze genetische Inventar dieser Individuen nicht mehr der Zucht zur Verfügung. Der Begriff des genetischen Flaschenhalses ist den Züchtern sicherlich bekannt, er bezeichnet die genetische Verarmung einer Population. Aus einer Ausgangspopulation mit genetischer Vielfalt resultiert eine Folgepopulation mit geringerer genetischer Vielfalt. Folge hiervon kann Inzuchtdepression mit Vitalitäts- und Fitnessverlust sein.

Sinnvoll ist eine Selektion bezüglich eines Merkmals, wenn eine Leidensrelevanz betroffener Tiere vorhanden ist und eine züchterisch vertretbare Menge an Hunden der Zucht entnommen wird. Dieses ist eindeutig bei z.B. GRPRA1 und GRPRA2 sowie prcd PRA der Fall.

Wie sieht es nun mit der Selektion bezüglich ICT A aus?

In der Zucht wird die Selektion über die Hündinnenbesitzer gesteuert, da die Wahl der Zuchtpartner in erster Linie vom Züchter ausgeht. Bei Fragen an die Zuchtkommission bezüglich Zuchtberatung wird häufig als erstes nach dem Ichthyosestatus einer geplanten Verpaarung gefragt, dieses scheint ein wichtiger Fokus zu sein, sicherlich auch gefördert durch die Prävalenz in den sozialen Medien. Freie Rüden sind gefragt, oft auch für frei getestete Hündinnen, Träger sind in seltenen Fällen noch akzeptabel.

Ca. 70% der Golden Retriever sind ICT A reinerbig betroffen oder Träger. Schließt man die betroffenen Hunde von der Zucht aus gehen ca. 22% der Vatertiere der Zucht verloren, bei Hinzunahme der Trägertiere nahezu 70%. Das bedeutet, dass 70% des genetischen Inventars der Vatertiere der Zucht unwiderruflich verloren gehen – und das für ein Merkmal mit geringer klinischer Relevanz

2019 waren 94 Rüden im Zuchteinsatz, davon 39 ICT A frei (ca. 40%), 12 Träger (ca. 11%), 43 nicht untersucht (meist ältere Rüden). Insgesamt sind 177 Würfe gefallen, dabei entfallen auf frei getestete Rüden 89 Würfe (ca. 50% der Nachkommen), auf Träger Rüden 18 Würfe (ca. 10% der Nachkommen) und auf nicht untersuchte Rüden: 70 Würfe (ca. 40% der Nachkommen)

Aus den obigen Zahlen lässt sich bereits eine starke Selektion bezüglich des Merkmals ICT A erkennen. Einzelne ICT A frei getestete Rüden fallen durch eine überdurchschnittliche Anzahl an Nachkommen auf. Weiterhin ist sowohl im In- als auch im Ausland eine Selektion bei Importrüden bezüglich ICT A festzustellen, es werden fast ausschließlich ICTA freie Rüden importiert.

Für die Gesamtpopulation der Golden Retriever entwickelt sich bereits ein genetischer Flaschenhals, Genmaterial geht unwiederbringlich verloren.

Sollte die Selektion beim Golden Retriever, natürlich unter der Berücksichtigung leidensrelevanter Gesundheitsaspekte und der Einhaltung des Rassestandards, nicht in erster Linie auf ein für diese Rasse typisches Wesen verbunden mit den Attributen Nervenstärke, Menschenbezogenheit, will to please und Arbeitsfreude ausgerichtet sein?

Für die Zuchtkommission

Birgit Rabe

Foto: Jennifer Kamp

Ein Beitrag von Birgit Rabe für die Zuchtkommission der Golden Retriever zum Thema Selektion auf Ichthyose
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