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Corona-Update – Stand 02.02.2021

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Absage aller Veranstaltungen bis 28.2.2021

Ergänzend zu unserer Mitteilung zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen vom 12.01.2021 informieren wir Sie heute, wie angekündigt, über die Beschlüsse des DRC-Vorstandes vom 26.01.2021.

Wie zu erwarten war, können leider auch für den Zeitraum vom 01.02.201 bis 28.02.2021 aufgrund der leider immer noch angespannten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie und den durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom Januar 2021 verschärften Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, keinerlei DRC-Veranstaltungen durchgeführt werden.

Die Beschlüsse des DRC-Vorstandes für die Monate November, Dezember 2020 und Januar 2021, nach dem alle ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Stammtische, Spaziergänge usw. abgesagt werden müssen, gilt demnach auch für den Zeitraum vom 01.02.2021 bis 28.02.2021 in vollem Umfang weiter.

Ob und in welcher Form ggf. im März wieder Veranstaltungen durchgeführt werden können, ist zurzeit noch nicht absehbar. Der DRC-Vorstand wird dazu in seiner nächsten Sitzung Ende Februar beraten, entsprechende Beschlüsse herbeiführen und Informationen dazu im DRC-News-Room veröffentlichen.

Aufgrund der Tatsache, dass im Februar und ggf. auch im März keine Veranstaltungen angeboten werden können, hat der DRC-Vorstand die Regelungen zur Erteilung vorläufiger Zuchtzulassungen für alle vom DRC betreuten Retrieverrassen ergänzt.

Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer vorläufigen Zuchtzulassung erteilt die für die Rasse zuständige Rassezuchtwartin.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 12.01.2021

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Absage aller Veranstaltungen vom 10. bis 31. Januar 2021

Wie bereits in unserem Corona-Update vom 02.12.2020 angekündigt, hat der DRC-Vorstand in seiner Sitzung vom 11.01.2021 über die Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen im Zeitraum vom 10. bis 31. Januar 2021 beraten.

Aufgrund der leider immer noch unveränderten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie und den durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom Januar 2021 verschärften Regelungen zu Kontaktbeschränkungen müssen wir Ihnen heute zu unserem großen Bedauern mitteilen, dass auch im Zeitraum vom 10.01.20210 bis 31.01.2021 keinerlei DRC-Veranstaltungen stattfinden können.

Die Beschlüsse des DRC-Vorstandes für die Monate November und Dezember 2020, nach dem alle ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Stammtische, Spaziergänge usw. abgesagt werden müssen, gilt demnach auch für den Zeitraum vom 10.01.2021 bis 31.01.2021 in vollem Umfang weiter.

Die Durchführung von Veranstaltungen mit einer größeren Zahl von Teilnehmern wird voraussichtlich auch in den Monaten Februar und März nicht möglich sein. Da diese Großveranstaltungen einen erheblichen organisatorischen Aufwand erfordern und über einen längeren Zeitraum geplant werden müssen, hat der DRC-Vorstand über den o.a. Beschluss hinaus folgendes festgelegt:

Das für den 23.01.2021 geplante Symposium der Begleithunderichter und das für den 06./07.02.2021 geplante Symposium der Wesensrichter finden als Online-Veranstaltungen statt. Nähere Informationen dazu erhalten die Teilnehmer durch die Obfrau der Leistungsrichter bzw. durch die Obfrau der Wesensrichter.

Die für den 20./21.02.2021 geplanten Symposien der Leistungsrichter und der Verbandsrichter werden auf den 10./11. Juli 2021 verschoben. Nähere Informationen zu diesen Symposien erhalten die Teilnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung durch die Obfrau der Leistungsrichter bzw. den Obmann der Verbandsrichter.

Weiterhin hat der Vorstand beschlossen, den für den 20./21.03.2021 geplanten German-Cup abzusagen. Bedauerlicherweise ist nicht zu erwarten, dass Veranstaltungen mit einer Größenordnung von über 200 Teilnehmern, Helfern und Richtern im März 2021 aufgrund der weiter bestehenden Pandemiesituation stattfinden können. Eine Verwendung des für den German-Cup eingeplanten Geländes zu einem späteren Zeitpunkt im Sommer 2021 ist ebenfalls leider nicht möglich.

Der Vorstand wird ausgehend von der Entwicklung der Pandemie darüber beraten, ob eine Ersatzveranstaltung in anderem Gelände mit evtl. begrenzter Teilnehmerzahl für den ausgefallenen German-Cup 2021 z.B. im Spätsommer / Herbst 2021 angeboten werden kann.

Sofern der für den 20./21.08.2021 geplante IWT in Ungarn tatsächlich stattfinden kann, wird der Vorstand im Sommer darüber beraten, wie eine Qualifikation für den IWT ermittelt werden kann.

Da zurzeit noch nicht absehbar ist, wie sich das Infektionsgeschehen und die Beschlusslage der Regierung im Februar 2021 entwickeln werden, wurden in der gestrigen Telefonkonferenz des DRC-Vorstandes für den Zeitraum ab dem 01.02.2021 für Prüfungen und Veranstaltungen mit geringer Teilnehmerzahl noch keine Regelungen getroffen. Der DRC-Vorstand wird dazu in seiner nächsten Sitzung Ende Januar entsprechend beraten und einen separaten Beschluss herbeiführen.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Mit Stand 12. Januar erfolgt hier eine Aktualisierung zum Thema Veranstaltungen in Zeiten von Corona
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Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 02.12.2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Absage aller Veranstaltungen vom 01. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021

Aufgrund der unveränderten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie und den durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom November 2020 verschärften Regelungen zu Kontaktbeschränkungen müssen wir Ihnen heute zu unserem großen Bedauern mitteilen, dass auch im Zeitraum vom 01.12.2020 bis 10.01.2021 keinerlei DRC-Veranstaltungen stattfinden können.

Der Beschluss des DRC-Vorstandes für den Monat November 2020, nach dem alle ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Weihnachtsfeiern, Stammtische, Spaziergänge usw. abgesagt werden müssen, gilt demnach auch für den Zeitraum vom 01.12.2020 bis 10.01.2021 in vollem Umfang weiter.

Da zurzeit noch nicht absehbar ist, wie sich das Infektionsgeschehen und die Beschlusslage der Regierung im Januar 2021 entwickeln werden, wurden in der gestrigen Telefonkonferenz des DRC-Vorstandes für den Zeitraum ab dem 11.01.2021 noch keine Regelungen zu DRC-Veranstaltungen getroffen. Der DRC-Vorstand wird dazu vor den ersten für Januar ausgeschriebenen Veranstaltungen entsprechend beraten und einen separaten Beschluss herbeiführen.

Da schon jetzt davon auszugehen ist, dass sich die Lage voraussichtlich bis zum Frühjahr 2021 nicht so weit entschärfen wird, dass größere Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können, hat der DRC-Vorstand in seiner Sitzung vom 01.12.2020 weiterhin beschlossen, die für den 27./28.02.2021 geplanten Züchterversammlungen in den Monat Juni 2021 zu verschieben. Entsprechende Vorankündigungen werden in der Clubzeitschrift 1/2021 veröffentlicht.

In der Hoffnung darauf, dass das Jahr 2021 mehr Planungssicherheit bieten wird und die gewohnten DRC-Aktivitäten ab dem Sommer des nächsten Jahres wieder durchgeführt werden können, wünsche ich allen DRC-Mitgliedern und allen ehrenamtlich tätigen Ressortinhabern, Landes- und Bezirksgruppenvorständen, Richtern, Zuchtwarten, Sonderleitern, Helfern und allen Hundeführern eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein geruhsames Weihnachtsfest, einen glücklichen Jahreswechsel und für das kommende Jahr viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

Kommen Sie gut durch diese dunkle Jahreszeit, bleiben Sie gesund und zuversichtlich, damit wir alle im kommenden, hoffentlich etwas weniger turbulenten Jahr, gemeinsam das Vereinsleben wieder etwas unbeschwerter genießen können.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Aktuelles Update zu den Corona-Maßnahmen des DRC e.V. Read More

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Absage aller Veranstaltungen im November

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Stand 29.10.2020

Zu unserem großen Bedauern müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom 28.10.2020 im Zeitraum vom 02.11.2020 bis 30.11.2020 keinerlei DRC-Veranstaltungen stattfinden können.

Dies betrifft alle für diesen Zeitraum ausgeschriebenen Prüfungen, Ausbildungskurse und Trainingsveranstaltungen, sowie ggf. geplante gesellige Aktivitäten, wie Weihnachtsfeiern, Stammtische, Spaziergänge usw.

Da der Prüfungsbetrieb damit im November nicht aufrechterhalten werden kann, können die für November geplanten Prüfungen – nach Rücksprache mit den Prüfungsleitern bzw. Richtern sowie den bereits angemeldeten Teilnehmern und ohne erneute Ausschreibung in der Veranstaltungsdatenbank – ggf. in den Monat Dezember verschoben werden.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Wichtiges Corona-Update den November betreffend Read More

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen im Rahmen der Corona-Krise

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Stand 20. Oktober 2020

Aufgrund der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie hat der DRC-Vorstand in seiner gestrigen Sitzung leider erneut über die Bedingungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen beraten müssen.

Auch wenn die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern, Landkreisen und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich sind, kann der DRC e.V. sich der aktuellen Entwicklung nicht verschließen und trägt als einer der größten Hundezuchtvereine in Deutschland auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Der DRC-Vorstand hat neben der Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Corona-Bestimmungen auch eine Fürsorgepflicht für die ehrenamtlich tätigen Richter, Sonderleiter und Helfer von Prüfungen und deren Teilnehmer, sowie für die ehrenamtlich tätigen Zuchtwarte.

Für die Durchführung der noch bis Ende Dezember geplanten Prüfungen und der notwendigen Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen hat der DRC-Vorstand vor diesem Hintergrund folgende Richtlinien beschlossen:

Durchführung von DRC-Veranstaltungen bis 31.12.2020

Veranstaltungen mit einer größeren Teilnehmerzahl, wie z.B. Workingtests und Mock-Trials, können bis zum Jahresende nicht angeboten werden.

Darüber hinaus können inoffizielle Workingtests und Trainingsworkingtests, sowie die für Dezember geplante SRP und die für November geplante HP/R der LG-West sowie die für November geplante RSwP der LG-Nord nicht stattfinden.

Vor dem Hintergrund der zurzeit geltenden Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen können Veranstaltungen mit geringer Teilnehmerzahl, wie z.B. Wesenstests, Formwertbeurteilungen APD, BHP und jagdliche Prüfungen unter Einhaltung der jeweiligen Corona-Auflagen und des DRC-Hygienekonzeptes nach vorheriger Genehmigung durch die örtlich zuständigen Behörden bis auf Weiteres durchgeführt werden.

Dabei sind die geplanten JAS entsprechend der am 02.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlichten Regelungen als „Corona-JAS“ durchzuführen.

Bei der Durchführung der bis zum Jahresende geplanten BLP ohne lebende Ente sollen die fakultativen Brauchbarkeitsfächer nicht geprüft werden, da die Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit ohne lebende Ente meistens nicht möglich ist.

Für die Durchführung von Wesenstests gelten weiterhin die am 10.06.2020 und 02.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlichten Bedingungen. Die Regelungen zur Durchführung von Formwertbeurteilungen wurden am 11.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass bei allen Veranstaltungen die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygieneregelungen, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, das Führen von Teilnehmerlisten, sowie die Beachtung aller Bestimmungen des DRC-Hygienekonzeptes zwingend notwendig ist.

Darüber hinaus ist kein ehrenamtlich tätiger Sonderleiter, Richter oder Helfer verpflichtet, sich dem Risiko einer Ansteckung auszusetzen. Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung, sowie jeder ehrenamtlich tätige Helfer, Sonderleiter oder Richter kann nur in eigener Risikoabwägung entscheiden, ob die Teilnahme an einer DRC-Veranstaltung erfolgt.

Durchführung von Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen, vorläufige Zuchtzulassungen

Die Regelung zur Durchführung von Wurfabnahmen, nach der die Feststellung der Gesundheitsparameter für Welpen und die Mutterhündin durch einen Tierarzt als Ersatz für eine Wurfabnahme möglich ist, wird für alle Retriever-Rassen bis zum 30.04.2021 verlängert. Wurfabnahmen können selbstverständlich aber auch, soweit die Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen dies jeweils aktuell zulassen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen von DRC-Zuchtwarten durchgeführt werden, sofern diese sich dazu bereit erklären.

Zwingerbesichtigungen können nach wie vor nur durch DRC-Zuchtwarte durchgeführt werden. Sofern im Einzelfall kein Zuchtwart bereit ist, eine Zwingerbesichtigung vorzunehmen, ist die Beantragung eines Zwingerschutzes oder die Fortführung der Zucht nach einem Umzug nicht möglich.

Die Regelungen zur Erteilung vorläufiger Zuchtzulassungen wurden für die Rassen Golden Retriever, Labrador-Retriever, Chesapeake-Bay-Retriever und Curly-Coated-Retriever bis zum 30.04.2021 verlängert. Auf Wunsch der Zuchtkommission Flat-Coated Retriever erfolgte diese Verlängerung  für Flat-Coated Retriever über den 31.12.2020 hinaus nicht. Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer vorläufigen Zuchtzulassung erteilt die für die Rasse zuständige Rassezuchtwartin.

Es ist für uns alle sehr bedauerlich, dass die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens diese Einschränkungen erforderlich macht. Leider ist zurzeit nicht absehbar, ob die Lage sich weiter verschärft. Es kann daher auch nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. weitere Einschränkungen erforderlich werden.

Der DRC-Vorstand wird die weitere Entwicklung und die sich ggf. ändernde Beschlusslage der Bundes- und Landesregierungen beobachten und vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage ggf. auch vorzeitig über entsprechend neu gefasste Beschlüsse informieren.

Ich bedanke mich bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese besondere Zeit.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Update vom 20.10.2020  Read More

Ausbildung der Wesensrichter-Anwärter

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

In Zeiten der Corona-Pandemie - Stand 29.08.2020

Auf seiner Sitzung vom 29.08.2020 wurde vom erweiterten Vorstand beschlossen, insbesondere aufgrund der durch die Corona Pandemie entstandenen Besonderheiten und Erschwernisse, die Ausbildung der Wesensrichteranwärter sowie -assistenten zu modifizieren.

Die Ausbildung umfasst demnach bis auf Weiteres mindestens zwei Anwartschaften bei einem Wesenstest, wovon mindestens eine Anwartschaft bei einem DRC-Wesenstest und mindestens eine Anwartschaft bei einem Wesenstest nach § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG vom 12.12.2002) bzw. § 13 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG vom 26.05.2011) durchgeführt von einer vom DRC anerkannten Tierärztin mit ethologischer Zusatzausbildung abgeleistet werden muss.

Darüber hinaus sind theoretische Fortbildungen in Form von Seminaren (Präsenz und / oder Online-Seminare) und die Teilnahme an Wesensrichter-Symposien erforderlich.

Diese Voraussetzungen sind sowohl von Wesensrichter-Anwärtern, als auch von Wesensrichter-Assistenten jeweils vor deren Anmeldung zur Zwischenprüfung oder zur Abschlussprüfung nachzuweisen.

Die Durchführung der Ausbildung erfolgt in Abweichung von den in der Anwärter-Ordnung vorgegebenen Anforderungen jeweils in direkter Absprache mit der Obfrau der Wesensrichter, Frau Dr. Niehof-Oellers.

Selbstverständlich können weiterhin Wesenstests unter den am 10.06.2020 und am 02.07.2020 in diesem News-Room veröffentlichten Bedingungen durchgeführt werden.

Veranstalter, die Schwierigkeiten haben, Zusagen von Wesensrichtern (z.B. aus terminlichen Gründen) zu erhalten, können sich gerne mit einer kurzen Mail an die DRC-Geschäftsstelle wenden, die dann versuchen wird, Terminabsprachen zu vermitteln.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

Mitteilung des Vorstands über die der coronabedingt angepasste Ausbildung von Wesensrichter-Anwärtern und -Assistenten Read More

Selektion auf Ichthyose, sinnvoll oder populationsgenetisch problematisch?

By Alle, Alle Rassen, Golden Retriever

Die Ichthyose ist eine Erkrankung, die bei vielen Tierarten und auch dem Menschen auftritt. Sie beinhaltet eine Störung der Keratinisierung und Verhornung der Haut, der ständige Prozess der Hauterneuerung ist gestört und die obersten Hautschichten verdicken sich. Es bilden sich große, chitinige Hautschuppen, die sich wie ein Panzer auf die Haut legen können. In der Regel sind sie hart und dunkelbraun/schwarz. Der Name Ichthyosis ist abgleitet vom griechischen Ichthis (Fisch) = Fischschuppenkrankheit.

Im Gegensatz zur klassisch beschriebenen Ichthyose tritt beim Golden Retriever lediglich eine milde Form der Ichthyose in Form von hellen, manchmal dunkleren, und i.d.R. kleinen Hautschuppen auf, chitinige Schuppen sind beim Golden Retriever unbekannt. Welpen können Milchschorf aufweisen, der aber meistens im ersten Lebensjahr verschwindet. Adulte Tiere sind meist symptomlos, sicherlich gibt es vereinzelte Fälle mit stärkerer Schuppenbildung.

Kleine helle Hautschuppen sind bei den Golden Retrievern seit Jahrzehnten bekannt und stellten bis zum Erscheinen des Gentests von Antagene Ende 2010 kein Problem in der Rasse dar.

Der Ichthyose liegt ein autosomal rezessiver Erbgang des PNPLAP1 Gens zugrunde. Erste Ergebnisse des Gentests auf Ichthyose (ICT A) in den Jahren 2012/2013 ergab für Golden Retriever in der Schweiz und in Frankreich eine Verteilung von 30% reinerbig betroffenen Tieren bezüglich ICT A, ca. 50% Träger und lediglich 20% reinerbig freie Tiere. Dieses würde bedeuten, dass jeder dritte Golden Retriever eine phänotypische Ausprägung bezüglich Ichthyose hätte. Dieses ist aber nicht der Fall.

Um Daten darüber zu erhalten, wie die Ausprägung des Genotyps im Vergleich zum Phänotyp ist, wurde von der Zuchtkommission Golden im Jahr 2013 eine Studie an der Uni Gießen in Zusammenarbeit mit der GKF angeregt. Diese Studie wurde bereits ausführlich in der CZ veröffentlicht, daher hier nur eine kurze Zusammenfassung.

Es sollte untersucht werden, ob der häufiger anzutreffende Milchschorf bei Welpen in einem Zusammenhang zur Ichthyose steht. Hierfür wurden 18 Muttertiere mit 145 dazugehörigen Welpen über einen Zeitraum von einem Jahr bezüglich des Phänotyps und des Genotyps untersucht. Von den 18 Hündinnen waren 6 (30%) reinerbig bzgl ICT A ohne phänotypische Merkmale der Ichthyose. Von den 145 Welpen zeigten 36 Tiere Milchschorf,  die alle reinerbig bzgl. ICT A sind, 4 weitere reinerbige Welpen hatten keinen Milchschorf.

Nur fünf der Welpen die Schuppen hatten, wiesen diese auch in einem Alter von einem Jahr auf. Keines der Tiere zeigte Symptome einer Hautentzündung wie beispielsweise Rötungen, Juckreiz, Haarausfall, kahle Stellen oder fettiges Fell.

Fazit der Studie: der sogenannte Milchschorf als milde Form der Ichthyose ausgewachsener Golden Retriever ist eine gutartige Erkrankung, die die Lebensqualität der Tiere i.d.R nicht beeinträchtigt. Daher ist ein züchterisches Eingreifen nicht notwendig. Ein Zuchtausschluß betroffener Tiere ist nicht sinnvoll, da wegen der weiten Verbreitung dieser Genveränderung eine Verkleinerung der genetischen Vielfalt und des genetischen Pools der Rasse zu erwarten ist.

Eine weitere Erhebung zur Ichthyose wurde von Laboklin durchgeführt. Bis 2018 lagen 4000 Untersuchungsergebnisse bezüglich ICT A vor mit dem Ergebnis 22% reinerbig betroffene Tiere, 47% Träger und 31% freie Tiere. Die Ergebnisse zeigen eindeutig eine Verschiebung der Ergebnisse um ca. 10% von reinerbig betroffenen zu reinerbig freien Tieren, der Anteil der Träger bleibt konstant. Dieses sind eindeutig Zeichen für eine bereits vorhandene Selektion bezüglich ICT A.

Wegen der geringen Anzahl an Hunden mit Schuppenbildung wurde von Laboklin eine Befragung von 1000 Besitzern untersuchter Hunde durchgeführt. Das Ergebnis ist bei Laboklin nachzulesen, hier nur eine kurze Zusammenfassung: Von den betroffenen Tieren zeigen 50% keine Symptome, 21% nur im Welpenalter und 29% im adulten Stadium. Die Frage an die Besitzer, ob sie der Meinung sind, dass die Hunde im Alltag beeinträchtigt sind, ergab lediglich einen Wert von 2%. Zumeist wird es als kosmetisches Problem angesehen. Aber eine genetisch bedingte Erkrankung wird von den Besitzern häufig von vornherein auch ohne nennenswerte klinische Symptome als gravierendes Problem wahrgenommen.

Genetik – Selektion

Durch die Selektion auf ein Merkmal (Erkrankung) soll die Anzahl der betroffenen Tiere verringert werden. Das bedeutet eine Entnahme von einer bestimmten Anzahl an Tieren aus der Zucht, um die Häufigkeit des betroffenen Gens zurückzudrängen. Natürlich steht damit auch das ganze genetische Inventar dieser Individuen nicht mehr der Zucht zur Verfügung. Der Begriff des genetischen Flaschenhalses ist den Züchtern sicherlich bekannt, er bezeichnet die genetische Verarmung einer Population. Aus einer Ausgangspopulation mit genetischer Vielfalt resultiert eine Folgepopulation mit geringerer genetischer Vielfalt. Folge hiervon kann Inzuchtdepression mit Vitalitäts- und Fitnessverlust sein.

Sinnvoll ist eine Selektion bezüglich eines Merkmals, wenn eine Leidensrelevanz betroffener Tiere vorhanden ist und eine züchterisch vertretbare Menge an Hunden der Zucht entnommen wird. Dieses ist eindeutig bei z.B. GRPRA1 und GRPRA2 sowie prcd PRA der Fall.

Wie sieht es nun mit der Selektion bezüglich ICT A aus?

In der Zucht wird die Selektion über die Hündinnenbesitzer gesteuert, da die Wahl der Zuchtpartner in erster Linie vom Züchter ausgeht. Bei Fragen an die Zuchtkommission bezüglich Zuchtberatung wird häufig als erstes nach dem Ichthyosestatus einer geplanten Verpaarung gefragt, dieses scheint ein wichtiger Fokus zu sein, sicherlich auch gefördert durch die Prävalenz in den sozialen Medien. Freie Rüden sind gefragt, oft auch für frei getestete Hündinnen, Träger sind in seltenen Fällen noch akzeptabel.

Ca. 70% der Golden Retriever sind ICT A reinerbig betroffen oder Träger. Schließt man die betroffenen Hunde von der Zucht aus gehen ca. 22% der Vatertiere der Zucht verloren, bei Hinzunahme der Trägertiere nahezu 70%. Das bedeutet, dass 70% des genetischen Inventars der Vatertiere der Zucht unwiderruflich verloren gehen – und das für ein Merkmal mit geringer klinischer Relevanz

2019 waren 94 Rüden im Zuchteinsatz, davon 39 ICT A frei (ca. 40%), 12 Träger (ca. 11%), 43 nicht untersucht (meist ältere Rüden). Insgesamt sind 177 Würfe gefallen, dabei entfallen auf frei getestete Rüden 89 Würfe (ca. 50% der Nachkommen), auf Träger Rüden 18 Würfe (ca. 10% der Nachkommen) und auf nicht untersuchte Rüden: 70 Würfe (ca. 40% der Nachkommen)

Aus den obigen Zahlen lässt sich bereits eine starke Selektion bezüglich des Merkmals ICT A erkennen. Einzelne ICT A frei getestete Rüden fallen durch eine überdurchschnittliche Anzahl an Nachkommen auf. Weiterhin ist sowohl im In- als auch im Ausland eine Selektion bei Importrüden bezüglich ICT A festzustellen, es werden fast ausschließlich ICTA freie Rüden importiert.

Für die Gesamtpopulation der Golden Retriever entwickelt sich bereits ein genetischer Flaschenhals, Genmaterial geht unwiederbringlich verloren.

Sollte die Selektion beim Golden Retriever, natürlich unter der Berücksichtigung leidensrelevanter Gesundheitsaspekte und der Einhaltung des Rassestandards, nicht in erster Linie auf ein für diese Rasse typisches Wesen verbunden mit den Attributen Nervenstärke, Menschenbezogenheit, will to please und Arbeitsfreude ausgerichtet sein?

Für die Zuchtkommission

Birgit Rabe

Foto: Jennifer Kamp

Ein Beitrag von Birgit Rabe für die Zuchtkommission der Golden Retriever zum Thema Selektion auf Ichthyose
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Mitgliederversammlung 2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Sehr geehrte DRC-Mitglieder,

nach vielen – zum Teil mehr oder weniger erfreulichen – Mitteilungen, muss ich Sie heute leider darüber informieren, dass der DRC-Vorstand beschlossen hat, die ursprünglich für den 07.06.2020 angekündigte und dann auf den 30.08.2020 verschobene Mitgliederversammlung abzusagen.

Leider lässt die immer noch unsichere Entwicklung im Rahmen der Corona-Pandemie es nicht zu, die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße und für alle Beteiligten risikoarme Durchführung einer Mitgliederversammlung im Jahr 2020 nach den geltenden Auflagen der Hygiene- und Mindestabstandsverordnungen zu schaffen.

Da die Teilnehmerzahl einer Mitgliederversammlung im Vorfeld nicht kalkulierbar ist, kann die Bereitstellung eines Tagungsraumes, der die gebotenen Anforderungen, auch im Hinblick auf die Auflagen an die Gastronomie für eine solche Versammlung erfüllt, nicht gewährleistet werden. Die Festlegung einer maximalen Teilnehmerzahl für die Versammlung ist nicht möglich und würde – ebenso wie der notwendige Ausschluss von der Teilnahme für Mitglieder der Risikogruppe – jedem demokratischen Grundsatz und dem Recht eines jeden Mitgliedes zur Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte zuwider laufen.

In die Abwägung der Argumente für oder gegen die Durchführung der Mitgliederversammlung ist selbstverständlich auch die Frage mit eingeflossen, ob die Mitgliederversammlung unter den besonderen Bedingungen der Corona-Situation digital durchgeführt werden könnte.

Grundsätzlich wird diese Möglichkeit durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-10-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 auch Vereinen eingeräumt, die entsprechende Regelungen nicht in ihrer Satzung verankert haben.

Leider liegen aber die technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer solchen virtuellen Mitgliederversammlung im DRC e.V. nicht vor.

Auch die im o.a. Gesetz vorgesehenen Erleichterungen für die Beschlussfassung der Vereinsmitglieder außerhalb einer Mitgliederversammlung können für den DRC e.V. nicht umgesetzt werden, da in einem solchen Verfahren ein Beschluss nur dann wirksam zustande käme, wenn die Hälfte aller Vereinsmitglieder ihre Stimme abgeben würden. Damit ist bei einer Mitgliederzahl von mehr als 12.000 Mitgliedern im DRC e.V. nicht zu rechnen.

Die Mitglieder des DRC-Vorstandes haben sich daher – auch vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2020 keine Vorstandswahlen stattfinden – einstimmig dafür ausgesprochen, im Jahr 2020 keine Mitgliederversammlung durchzuführen.

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet deshalb am 13.06.2021 im Bürgersaal Guxhagen, Dörnhagener Str. 30, 34302 Guxhagen statt. Eine entsprechende Vorankündigung ist in der Ausgabe 4/20 der Clubzeitschrift veröffentlicht.

Der DRC-Vorstand bedankt sich bei allen DRC-Mitgliedern für ihr Verständnis für diese im Rahmen der Risikoabwägung notwendige Entscheidung, die nach Abwägung aller Aspekte leider unumgänglich war.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

Die für den 30. August 2020 geplante Mitgliederversammlung des DRC e.V. findet nicht statt Read More

Formwertbeurteilungen in Corona-Zeiten

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Zuchtrichterwesen

Der DRC e.V. bietet, sofern die aktuellen Landesverordnungen es zulassen, wieder Formwertbeurteilungen an. Ich möchte alle Beteiligten bitten, sich genau an die Vorgaben zu halten, die unser Hygienekonzept vorgibt. Nur so können wir im Sinne aller teilnehmenden Menschen dafür Sorge tragen, das Infektionsrisiko insgesamt gering zu halten. Wir alle wünschen uns, aktiv mit unseren Retrievern das Vereinsleben zu gestalten und wieder an Prüfungen teilzunehmen. Jeder nimmt Rücksicht.

Die Formwertbeurteilungen werden während der Corona Pandemie folgende Änderungen beinhalten:

  • Die Formwertbeurteilungen finden draußen statt.
  • Jedes Team startet zu der vom Sonderleiter angegebenen Zeit. Es gibt keine Wartezonen mit Menschenansammlungen.
  • Es erfolgt die Eintragung in die Teilnehmerliste mit Uhrzeit und Unterschrift mit einem eigenen Stift.
  • Jeder Starter nutzt einen Mund-Nasenschutz, wenn der Sicherheitsabstand zum Richter nicht eingehalten werden kann, beispielsweise beim Einmessen.
  • Die Chipkontrolle nimmt der Hundebesitzer selber vor, das Chiplesegerät wird vom Sonderleiter desinfiziert und dem Hundeführer durch Ablage auf dem dafür vorgesehenen Ort übergeben. Dieser liest den Chip beim Hund ab und gibt das Lesegerät auf demselben Weg zurück.
  • Die Gebisskontrolle entfällt. Eine tierärztliche Bescheinigung mit dem aktuellen Zahnstatus wird dem Sonderleiter vorgelegt. Auf dem Formwertformular wird dieser Status vermerkt. Gültigkeit besitzt auch der in der DRC Datenbank hinterlegte Zahnstatus anlässlich des HD/ED Röntgens. Bei Unstimmigkeiten obliegt es dem Hundeführer, die Zähne des Hundes so zu zeigen, dass der Richter den Zahnstatus erkennen kann.
  • Das Einmessen erfolgt mit Mund-Nasenschutz.
  • Nach dem Richten erhält der Hundeführer seine Unterlagen und verlässt umgehend das Prüfungsgelände.

Wir haben bereits einige Formwertbeurteilungen abhalten können und hoffen, dass wir das Zuchtgeschehen so weiterhin stützen können. Nichts ist wichtiger als die Gesundheit, daher danken wir den Sonderleitern und Richtern, die sich zur Durchführung von Formwerten bereit erklären, verstehen aber auch sehr gut, wenn sich Richter, die zur Risikogruppe gehören, gegen eine Einladung entscheiden.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Gabi Orrù

Obfrau der Zuchtrichter DRC e.V.

Der Ablauf der Formwertbeurteilung nach dem Corona-Hygienekonzept

Formwertbeurteilung in Corona-Zeiten: die Obfrau der Zuchtrichter, Gabi Orrù erklärt, wie das geht. Read More

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 02.07.2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Jagdwesen

Durchführung von Wesenstests und jagdlichen Prüfungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen informieren wir Sie heute über die aktuellen Beschlüsse des DRC-Vorstandes zur Durchführung von Wesenstests und jagdlichen Prüfungen.

Um trotz der Corona-Beschränkungen die Ausbildung zukünftiger Wesensrichter nicht unnötig einzuschränken, hat der DRC-Vorstand ergänzend zu den am 10.06.2020 veröffentlichten Regelungen zur Durchführung von Wesenstests beschlossen, dass neben max. 4 Personen für die Menschengruppe zuzüglich des Richters, Sonderleiters und des Hundeführers noch ein weiterer Richter und zwei Hospitanten oder Wesensrichter-Anwärter oder Wesensrichter-Assistenten bei einem Wesenstest anwesend sein dürfen. Damit wird die zulässige maximale Personenzahl von 10 anwesenden Personen weiterhin eingehalten.

Dadurch – und durch die Anwesenheit eines zusätzlichen zweiten Richters – soll gewährleistet werden, dass die Bedingungen für eine Bewerbung als Wesensrichter-Anwärter weiterhin erfüllt werden können und die Ausbildung der bereits ernannten Wesensrichter-Anwärter und Wesensrichter–Assistenten weiter voranschreiten kann.

Auch für die Durchführung aller jagdlichen Prüfungen gilt die Regelung, dass diese nach vorheriger Zustimmung des örtlich zuständigen Landesgruppenvorstandes und unter Einhaltung der Auflagen der für die Durchführung örtlichen zuständigen Behörden und der nach wie vor geltenden Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen ab sofort wieder durchgeführt werden können.

Das am 27.05.2020 im News-Room auf der DRC-Homepage veröffentlichte Hygienekonzept wurde um die hier veröffentlichten ergänzenden Hinweise für jagdliche Prüfungen ergänzt und ist mit diesen Ergänzungen für die Durchführung aller jagdlichen Prüfungen verbindlich.

Für die Durchführung der Jagdlichen Anlagensichtung (JAS) wurde vom DRC-Vorstand das ebenfalls hier veröffentlichte Konzept beschlossen. Durch die in diesem Konzept aufgeführte zusätzliche Möglichkeit der Durchführung einer „Corona-JAS“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, diejenigen Hunde zu sichten, die aufgrund der corona-bedingt ausgefallenen JASen keinen Prüfungsplatz erhalten konnten. Die Sonderleiter der im Frühjahr 2020 ausgefallenen bzw. abgesagten JASen erhalten die anliegenden Informationen entsprechend, damit diese sich mit den Bewerbern für einen Startplatz bei einer der ausgefallenen JASen in Verbindung setzen und ggf. eine „Corona-JAS“ für diesen Teilnehmerkreis organisieren können.

Die auf diese Weise durchgeführten „Corona-JAS“ werden für Zuchtzulassungen für alle Rassen vollumfänglich anerkannt.

Grundsätzlich gilt die in der JAS/Po vorgeschriebene Altersgrenze von 8 bis 18 Monaten für alle teilnehmenden Hunde auch für die Teilnahme an einer „Corona-JAS“. Sollten zu den für das Frühjahr 2020 geplanten und damit ausgefallenen JASen Hunde gemeldet gewesen sein, die die Altersgrenze von 18 Monaten zwischenzeitlich überschritten haben, kann durch einen entsprechenden Antrag an den Obmann der Verbandsrichter, Herrn Rimkeit, eine Einzelfallentscheidung darüber herbeigeführt werden, ob die Teilnahme an einer „Corona-JAS“ für diesen betroffenen Hund auch nach Vollendung des 18. Lebensmonats noch möglich ist.

Über die Durchführung der „Corona-JAS“ hinaus ist ab dem 01.09.2020 auch die Durchführung der regulären JAS gemäß JAS/Po unter Einhaltung der o.a. behördlichen Auflagen, Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder möglich.

Nur durch die Mitarbeit aller Beteiligten ist es möglich, die Aufrechterhaltung der Zucht im DRC e.V. im Sinne der Umsetzung des Vereinszweckes nach unserer Satzung in diesen für uns alle schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Dabei wird uns allen ein hohes Maß an Flexibilität, Umsicht und Kompromissbereitschaft abverlangt. Der DRC-Vorstand bedankt sich deshalb bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er weiterhin die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

Zum Update für die Durchführung von Wesenstests und jagdlichen Prüfungen unter Corona-Bedingungen geht es hier. Die im Text erwähnten Dokumente oder Konzepte finden Sie im Download-Bereich.
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