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Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 10.06.2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen informieren wir Sie heute über die aktuellen Beschlüsse des erweiterten DRC-Vorstandes zur Durchführung von Wesenstests und der Änderung der Zugangsvoraussetzung zu Workingtests-Anfängerklasse.

Um die Durchführung von Wesenstests im Hinblick auf die Einhaltung der Corona-Auflagen ab sofort wieder zu ermöglichen, hat der erweiterte Vorstand folgende Modifizierung der Durchführung beschlossen:

Wesenstests im Rahmen der Corona-Beschränkungen werden aufgrund der geltenden Abstandsregelungen ohne Kreisprobe durchgeführt. Da die Anzahl der bei der Prüfung anwesenden Personen entsprechend der Kontaktbeschränkungen reduziert werden muss, wird die Menschengruppe auf max. 4 Personen zuzüglich Richter, Sonderleiter und Hundeführer begrenzt. Insgesamt dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten. Die Durchführung der Rücken- bzw. Seitenlage ist aufgrund der körperlichen Nähe zwischen Richter und Hundehalter bei der Übergabe des Hundes ebenfalls nicht möglich. Die Hunde müssen einzeln geprüft werden, dazu müssen die Teilnehmer zeitlich gestaffelt auf das Testgelände bestellt werden. Diese Regelung gilt bis auf weiteres für alle Wesenstests, die in absehbarer Zeit durchgeführt werden. Die auf diese Weise durchgeführten Wesenstests werden für Zuchtzulassungen für alle Rassen vollumfänglich anerkannt. Dieser Beschluss wird jeweils abhängig von der aktuellen Situation überprüft und ggf. angepasst.

Der erweiterte Vorstand des DRC e.V. verfolgt mit diesem Beschluss das Ziel, die Erteilung von Zuchtzulassungen so bald als möglich wieder nach den Regularien der Zuchtordnungen vornehmen zu können. Da nicht absehbar ist, wann die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Krise wieder aufgehoben werden, oder ob sich die Situation und die damit verbundenen Auflagen möglicherweise zum Herbst hin wieder verschärfen werden, bestünde ohne die beschlossenen Änderungen bezüglich der Durchführung von Wesenstests die Gefahr, dass die Möglichkeit der Erlangung einer vorläufigen Zuchtzulassung gänzlich ohne Wesensüberprüfung der Hunde noch für längere Zeit beibehalten werden müsste.

Die Einhaltung des am 27.05.2020 im News-Room auf der DRC-Homepage veröffentlichten Hygienekonzeptes ist selbstverständlich auch für die Durchführung von Wesenstests verbindlich.

Darüber hinaus hat der erweiterte Vorstand die vorübergehende Änderung der Zugangsvoraussetzungen zu Workingtests-Anfängerklasse beschlossen.

An einem Workingtest in der Anfängerklasse können für eine begrenzte Zeit bis Spätsommer 2021 auch Hunde teilnehmen, die zuvor keine APD-A oder vergleichbare Prüfung nach APD-Ordnung ablegen konnten. Sofern die Durchführung von Workingtests dann künftig wieder möglich werden wird, soll damit auch den Hundeführern die Teilnahme an einem Workingtest in der Anfängerklasse ermöglicht werden, die aufgrund der zahlreichen Absagen für Dummyprüfungen keine Möglichkeit hatten, die nach der Ordnung für Arbeitsprüfungen mit Dummies vorgeschriebene APD-A mit ihrem Hund abzulegen. Im Sommer 2021 wird der DRC-Vorstand – abhängig von der dann aktuellen Corona-Situation – erneut darüber beraten, ob die Beibehaltung dieser Regelung über den Spätsommer 2021 hinaus notwendig ist, oder ob die Rückkehr zur APD-A als Zugangsvoraussetzung zum Workingtest-A wieder möglich ist.

Nur durch die Mitarbeit aller Beteiligten ist es möglich, die Aufrechterhaltung der Zucht im DRC e.V. im Sinne der Umsetzung des Vereinszweckes nach unserer Satzung in diesen für uns alle schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Dabei wird uns allen ein hohes Maß an Flexibilität, Umsicht und Kompromissbereitschaft abverlangt. Der DRC-Vorstand bedankt sich deshalb bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er weiterhin die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

Mit Stand 10.06.2020 finden Sie hier die aktuellen Informationen zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie Read More

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 28. Mai 2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen veröffentlichen wir heute das Hygienekonzept, das zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen verbindlich ist.

Für jeden einzelnen Veranstaltungstag müssen demnach u.a. Anwesenheitslisten in Papierform mit der Uhrzeit der Anwesenheit geführt werden. Dazu müssen die Anwesenden der Erfassung Ihrer Daten zustimmen und die Listen (mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Uhrzeit der Anwesenheit) für drei Wochen zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten vom Vorstand der ausrichtenden Bezirksgruppe – bzw. vom Zuchtwart bei Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen – aufbewahrt werden. Danach ist die Liste zu vernichten. Weiterhin müssen die geltenden Abstandsregelungen in den jeweils geltenden Landesvorordnungen geprüft und zwingend eingehalten werden. Darüber hinaus müssen alle Teilnehmer von Veranstaltungen darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion alle Kontaktpersonen möglicherweise durch das zuständige Gesundheitsamt mit Quarantäneauflagen belegt werden.

Wir hatten bereits darüber informiert, dass aufgrund der aktuellen Beschlusslage der Bundesregierung die Verantwortlichkeit für die Lockerungen der Beschränkungen im Rahmen der Corona-Krise in die Zuständigkeit der Landesregierungen übertragen wurde.

Daraus ergibt sich für die Veranstaltungen des DRC e.V., dass kleinere Veranstaltungen – mit entsprechenden Einschränkungen –  in einzelnen Bundesländern ggf. wieder durchgeführt werden können.

Ob Veranstaltungen in der jeweiligen Region wieder angeboten werden können, obliegt der Entscheidung der örtlich zuständigen Behörden.

Die einzelnen Bezirksgruppen können daher – nach vorheriger Zustimmung des örtlich zuständigen Landesgruppenvorstandes – eine Genehmigung für die Durchführung von Veranstaltungen bei den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern und Behörden beantragen. Sofern diese Genehmigung im Einzelfall erteilt wird, können diese Veranstaltungen – unter Einhaltung der nach wie vor geltenden Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen und der behördlichen Auflagen – wieder durchgeführt werden. Bei allen Veranstaltungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen, sowie die behördlichen Auflagen zu Hygienemaßnahmen (Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutzmasken, Desinfektion, Vermeidung von Menschenansammlungen, Führen von Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten usw.) strikt zu beachten. Die Verantwortung für die Einhaltung obliegt dem jeweiligen Sonderleiter bzw. Prüfungsleiter und der ausrichtenden Bezirks- bzw. Landesgruppe.

Wie bereits hier veröffentlicht wurde, können Dummyprüfungen, Begleithundeprüfungen und Trainingsveranstaltungen und –seminare – mit entsprechenden Einschränkungen – in einzelnen Bundesländern wieder durchgeführt werden.

Ab sofort ist darüber hinaus auch die Durchführung von Formwertbeurteilungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen unter den gleichen Bedingungen wieder möglich.

Wurfabnahmen können aber auch weiterhin bis auf weiteres durch Bescheinigungen von Tierärzten zu den Gesundheitsparametern der Welpen ersetzt werden, wenn im Einzelfall kein Zuchtwart gefunden werden kann, der sich bereit erklärt, eine Wurfabnahme durchzuführen. Dazu kann die im Rahmen des Chippens und Impfens der Welpen notwendige Vorstellung beim Tierarzt genutzt werden, die Gesundheitsparameter der Welpen (Gebiss, Hoden, Augen usw.) sowie die Chipnummern und den Pflegezustand der Welpen durch den Tierarzt feststellen zu lassen. Diese Feststellungen, sowie die Feststellungen zum Gesundheits- und Pflegezustand der Mutterhündin, müssen vom Tierarzt auf dem Wurfabnahmeformular und der Chipnummernliste durch Stempel und Unterschrift bescheinigt werden. Die Feststellungen zur Einhaltung der Aufzuchtbedingungen nach der Zwingerordnung können vom Tierarzt nicht bescheinigt werden.

Zwingerbesichtigungen können aber nur bei entsprechender Bereitschaft durch einen Zuchtwart durchgeführt werden.

Es liegt dabei im Ermessen jedes einzelnen der ehrenamtlich tätigen Sonderleiter, Ausbilder, Richter und Zuchtwarte, ob sie / er sich bereit erklärt eine Trainingsveranstaltung, Prüfung, Wurfabnahme oder Zwingerbesichtigung durchzuführen, oder Einladungen abzulehnen, wenn aus ihrer / seiner Sicht z.B. ein Risiko der Ansteckung besteht oder sie / er zur Risikogruppe gehört.

Der erweiterte Vorstand des DRC wird Anfang Juni –  abhängig von der aktuellen Situation im Rahmen der Corona-Beschränkungen – darüber entscheiden, ab wann und mit welchen ggf. zu beschließenden Änderungen bezüglich der Durchführung, jagdliche Prüfungen und Wesenstests wieder angeboten werden können. Über die aktuelle Beschlusslage wird der DRC-Vorstand jeweils aktuell im News-Room auf der DRC-Homepage und durch Mitteilungen an die Landes- und Bezirksgruppenvorstände, sowie die Zuchtwarte und Richter, informieren.

Der Beschluss, Großveranstaltungen, wie Workingtests und Ausstellungen, bis einschließlich 31.08.2020 abzusagen, behält weiterhin Gültigkeit. Bei diesen Veranstaltungen sind regelmäßig mindestens zwischen 50 und 100 Teilnehmer und Besucher zu erwarten, was nach der Definition einer Großveranstaltung in vielen Bundesländern als Großveranstaltungen zu werten sein dürfte. Selbst wenn in einzelnen Bundesländern Veranstaltungen mit einer solchen Teilnehmerzahl genehmigungsfähig sein sollten, ist die Durchführung im Hinblick auf den Aufwand, die Vorschriften – u.a. zur Gewährleistung der Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten – einzuhalten, kaum vertretbar. Aus diesen Gründen wurde in Absprache mit den Landesgruppenvorsitzenden entschieden, die Durchführung von Workingtests und Ausstellungen zunächst bis zum 31.08.2020 weiter auszusetzen.

 Der DRC-Vorstand bedankt sich bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Alle im Text beschriebenen Dokumente stehen im Download-Bereich des DRC-Newsroom zum Herunterladen zur Verfügung https://drc-newsroom.de/download/
Hier geht es zum Corona-Update vom 28. Mai – Alle im Text beschriebenen Dokumente, wie Hygienekonzept, Formblatt für Teilnehmerlisten und Hinweise für Sonderleiter sowie druckfähige Aushänge zu Hygienemaßnahmen stehen im Download-Bereich des DRC-Newsroom zum Herunterladen zur Verfügung.
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Die LG Süd gratuliert

By Alle, Alle Landesgruppen, Alles zum Jagdwesen, Prüfungsergebnisse, Süd

Herzlichen Glückwunsch!

Verbandsschweißprüfung (20-Stunden-Fährte) des Süddeutschen Jagdgebrauchshundevereins 1881 e.V. München am 25. August 2019 im Hofoldinger Forst haben als Suchensieger im I. Preis bestanden:

Chesapeake Bay Retriever Hündin „Penrose Jenny Wren“, gew. 02.07.2017
Zücherin: Janet Morris, GB
Besitzerin/Führerin: Kornelia Wunder

Das erfolgreiche Gespann nach der Prüfung

Bestandene Verbandsschweißprüfung
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Nach dem Spessart Cup 2020 oder warum andere Toller das auch können

By Alle, Alle Rassen, Nova-Scotia-Duck-Tolling-Retriever

Mabelle und Rhydian beim Spessart Cup

Früh am Samstag haben sich Steffi mit ihrem Rhydian und ich mich mit Mabelle auf dem Weg zum Spessart Cup gemacht. Da wir beide in der Fortgeschrittenen Klasse gemeldet hatten, freuten wir uns auf einen netten gemeinsamen Tag mit unseren Tollern.

Beide haben die anspruchsvollen Aufgaben in schwierigem Gelände schön gearbeitet, am Ende waren alle Dummy´s drin und wir sehr zufrieden.

Dann kam die Siegerehrung und ich war fassungslos, meine Tollerine hat vorzüglich gewonnen. Ich bin immer noch unglaublich stolz!

Überraschend jedoch war für mich, die Überraschung der Anderen, DAS ein Toller gewonnen hat.

Unsere Toller arbeiten anders, aber nicht schlechter als die anderen Retrieverrassen. Wir müssen die Stärken unsere Hunde fördern und an den Schwächen arbeiten, wie alle anderen Hundeführer auch. Es heißt oft : „oh je ein Toller, die sind laut“. Andere Rassen haben durchaus auch Startlautprobleme und da ist es nichts besonderes. Ich denke, wenn man die Menge der startenden Toller in Beziehung setzt zu den startenden anderen Rassen hat keine mehr oder weniger Probleme. Ein Startlaut, oder ein Laut während der Arbeit des Hundes ist kein Grund aufzugeben. Allerdings glauben es  viele Tollerbesitzer,  wenn sie Hilfe suchen und dann  den Satz hören „ ach ja, das ist halt ein Toller“ und halten das Lautgeben für unabwendbar.

Mabelle hatte mit ca. 1 ½ Jahren einen ordentlichen Startlaut, sie ist laut schreiend los und das über 10m. Ich habe einen Fehler im Aufbau gemacht! Nach einigen Überlegungen und sehr guten Tipps von einem nicht unbekannten Trainer in Ungarn, habe ich das Training umgestellt und nach ca. 6 Monaten war die Tollerine still, entspannt und freudig bei der Arbeit. Jetzt mögen einige sagen, ja Mabelle ist auch eine außergewöhnliche Hünden (stimmt natürlich 😉 ), da ist es nicht schwer. Aber ich habe ja auch noch meine jüngere Hündin Palina, die vom Charakter ganz anders ist. Und auch sie arbeitet still, schnell und freudig. Sie hat letztes Jahr Gründeln im Forst, einen Wasserworkingstest, gewonnen, bei dem ihre erste Aufgabe eine Doppelaufgabe am Wasser war.

Dies schreibe ich nicht um mit meinem Erfolg anzugeben , sondern um allen Tollerbesitzern Mut zu machen sich nicht von den Vorurteilen entmutigen zulassen! Das Wichtigste ist ein ordentlicher, langsamer und konsequenter Aufbau des Hundes, ohne Härte und mit viel Geduld!

Ich liebe diese Rasse!

Gabi Sieth mit Hunter´s Moonlight Magic Moments Mabelle und  Hunter´s Moonlight Pancake Palina to Sunshine Tollers