Bereits im August 2023 hat der VDH die Durchführungsbestimmungen zur VDH Zuchtordnung geändert. Der DRC e.V. ist als dem VDH angeschlossener Zuchtverein dieser VDH Rahmenzuchtordnung verpflichtet. Die DRC Zuchtordnungen sind dieser VDH Rahmenzuchtordnung untergeordnet. In der Folge kommt es durch die darin formulierte „Mussvorschrift“ zu Problemen bei der Erteilung von Zuchtzulassungen für Hunde mit Katarakt post pol. Diese können aktuell nicht erteilt werden.
Seit November wird in den Gremien des DRC e.V., insbesondere mit den im Vorstand vertretenen Rassezuchtwarten intensiv diskutiert, mit welchen Maßnahmen eine Beibehaltung der Regelungen der DRC Zuchtordnungen zum Katarakt erreicht werden kann. Angestrebt wird hier insbesondere ein gemeinsames Herantreten von DRC, GRC und LCD an den VDH mit dem Ziel, die in den Zuchtordnungen der Rassezuchtvereine zum Katarakt enthaltenen Regelungen unverändert weiter anwenden zu können. Ein entsprechender Kontakt zum VDH besteht bereits und die entstandene Problematik konnte nachvollziehbar dargestellt werden.
Die Rassezuchtwarte haben sich darauf verständigt, mit ihren Zuchtkommissionen das weitere Vorgehen und im Einzelfall auftretende Probleme bzw. den Umgang damit zu diskutieren. Betroffene Züchter sollen direkt angesprochen und über die zur Zeit unmittelbar geltende Regelung der VDH Zuchtordnung aufgeklärt werden – unabhängig davon, dass die DRC Zuchtordnungen in ihrem Wortlaut nicht verändert wurden. In fast allen Zuchtkommissionen wird diese – den zur Zeit geltenden Regelungen entsprechende – Aufklärungsarbeit gut geleistet.
Wir hoffen, bis spätestens zu den Züchterversammlungen im Juni eine Rückmeldung des VDH zu erhalten, wie dieser sich zu den durch die Änderung der Durchführungsbestimmungen entstandenen Einschränkungen verhält und welche Lösungen im Einklang gefunden werden können.