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Claudia Sauer

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen im Rahmen der Corona-Krise

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Stand 20. Oktober 2020

Aufgrund der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie hat der DRC-Vorstand in seiner gestrigen Sitzung leider erneut über die Bedingungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen beraten müssen.

Auch wenn die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern, Landkreisen und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich sind, kann der DRC e.V. sich der aktuellen Entwicklung nicht verschließen und trägt als einer der größten Hundezuchtvereine in Deutschland auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Der DRC-Vorstand hat neben der Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Corona-Bestimmungen auch eine Fürsorgepflicht für die ehrenamtlich tätigen Richter, Sonderleiter und Helfer von Prüfungen und deren Teilnehmer, sowie für die ehrenamtlich tätigen Zuchtwarte.

Für die Durchführung der noch bis Ende Dezember geplanten Prüfungen und der notwendigen Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen hat der DRC-Vorstand vor diesem Hintergrund folgende Richtlinien beschlossen:

Durchführung von DRC-Veranstaltungen bis 31.12.2020

Veranstaltungen mit einer größeren Teilnehmerzahl, wie z.B. Workingtests und Mock-Trials, können bis zum Jahresende nicht angeboten werden.

Darüber hinaus können inoffizielle Workingtests und Trainingsworkingtests, sowie die für Dezember geplante SRP und die für November geplante HP/R der LG-West sowie die für November geplante RSwP der LG-Nord nicht stattfinden.

Vor dem Hintergrund der zurzeit geltenden Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen können Veranstaltungen mit geringer Teilnehmerzahl, wie z.B. Wesenstests, Formwertbeurteilungen APD, BHP und jagdliche Prüfungen unter Einhaltung der jeweiligen Corona-Auflagen und des DRC-Hygienekonzeptes nach vorheriger Genehmigung durch die örtlich zuständigen Behörden bis auf Weiteres durchgeführt werden.

Dabei sind die geplanten JAS entsprechend der am 02.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlichten Regelungen als „Corona-JAS“ durchzuführen.

Bei der Durchführung der bis zum Jahresende geplanten BLP ohne lebende Ente sollen die fakultativen Brauchbarkeitsfächer nicht geprüft werden, da die Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit ohne lebende Ente meistens nicht möglich ist.

Für die Durchführung von Wesenstests gelten weiterhin die am 10.06.2020 und 02.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlichten Bedingungen. Die Regelungen zur Durchführung von Formwertbeurteilungen wurden am 11.07.2020 im DRC-News-Room veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass bei allen Veranstaltungen die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygieneregelungen, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, das Führen von Teilnehmerlisten, sowie die Beachtung aller Bestimmungen des DRC-Hygienekonzeptes zwingend notwendig ist.

Darüber hinaus ist kein ehrenamtlich tätiger Sonderleiter, Richter oder Helfer verpflichtet, sich dem Risiko einer Ansteckung auszusetzen. Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung, sowie jeder ehrenamtlich tätige Helfer, Sonderleiter oder Richter kann nur in eigener Risikoabwägung entscheiden, ob die Teilnahme an einer DRC-Veranstaltung erfolgt.

Durchführung von Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen, vorläufige Zuchtzulassungen

Die Regelung zur Durchführung von Wurfabnahmen, nach der die Feststellung der Gesundheitsparameter für Welpen und die Mutterhündin durch einen Tierarzt als Ersatz für eine Wurfabnahme möglich ist, wird für alle Retriever-Rassen bis zum 30.04.2021 verlängert. Wurfabnahmen können selbstverständlich aber auch, soweit die Bestimmungen der einzelnen Landkreise und Kommunen dies jeweils aktuell zulassen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen von DRC-Zuchtwarten durchgeführt werden, sofern diese sich dazu bereit erklären.

Zwingerbesichtigungen können nach wie vor nur durch DRC-Zuchtwarte durchgeführt werden. Sofern im Einzelfall kein Zuchtwart bereit ist, eine Zwingerbesichtigung vorzunehmen, ist die Beantragung eines Zwingerschutzes oder die Fortführung der Zucht nach einem Umzug nicht möglich.

Die Regelungen zur Erteilung vorläufiger Zuchtzulassungen wurden für die Rassen Golden Retriever, Labrador-Retriever, Chesapeake-Bay-Retriever und Curly-Coated-Retriever bis zum 30.04.2021 verlängert. Auf Wunsch der Zuchtkommission Flat-Coated Retriever erfolgte diese Verlängerung  für Flat-Coated Retriever über den 31.12.2020 hinaus nicht. Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer vorläufigen Zuchtzulassung erteilt die für die Rasse zuständige Rassezuchtwartin.

Es ist für uns alle sehr bedauerlich, dass die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens diese Einschränkungen erforderlich macht. Leider ist zurzeit nicht absehbar, ob die Lage sich weiter verschärft. Es kann daher auch nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. weitere Einschränkungen erforderlich werden.

Der DRC-Vorstand wird die weitere Entwicklung und die sich ggf. ändernde Beschlusslage der Bundes- und Landesregierungen beobachten und vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage ggf. auch vorzeitig über entsprechend neu gefasste Beschlüsse informieren.

Ich bedanke mich bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese besondere Zeit.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Update vom 20.10.2020  Read More

Ausbildung der Wesensrichter-Anwärter

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

In Zeiten der Corona-Pandemie - Stand 29.08.2020

Auf seiner Sitzung vom 29.08.2020 wurde vom erweiterten Vorstand beschlossen, insbesondere aufgrund der durch die Corona Pandemie entstandenen Besonderheiten und Erschwernisse, die Ausbildung der Wesensrichteranwärter sowie -assistenten zu modifizieren.

Die Ausbildung umfasst demnach bis auf Weiteres mindestens zwei Anwartschaften bei einem Wesenstest, wovon mindestens eine Anwartschaft bei einem DRC-Wesenstest und mindestens eine Anwartschaft bei einem Wesenstest nach § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG vom 12.12.2002) bzw. § 13 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG vom 26.05.2011) durchgeführt von einer vom DRC anerkannten Tierärztin mit ethologischer Zusatzausbildung abgeleistet werden muss.

Darüber hinaus sind theoretische Fortbildungen in Form von Seminaren (Präsenz und / oder Online-Seminare) und die Teilnahme an Wesensrichter-Symposien erforderlich.

Diese Voraussetzungen sind sowohl von Wesensrichter-Anwärtern, als auch von Wesensrichter-Assistenten jeweils vor deren Anmeldung zur Zwischenprüfung oder zur Abschlussprüfung nachzuweisen.

Die Durchführung der Ausbildung erfolgt in Abweichung von den in der Anwärter-Ordnung vorgegebenen Anforderungen jeweils in direkter Absprache mit der Obfrau der Wesensrichter, Frau Dr. Niehof-Oellers.

Selbstverständlich können weiterhin Wesenstests unter den am 10.06.2020 und am 02.07.2020 in diesem News-Room veröffentlichten Bedingungen durchgeführt werden.

Veranstalter, die Schwierigkeiten haben, Zusagen von Wesensrichtern (z.B. aus terminlichen Gründen) zu erhalten, können sich gerne mit einer kurzen Mail an die DRC-Geschäftsstelle wenden, die dann versuchen wird, Terminabsprachen zu vermitteln.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

Mitteilung des Vorstands über die der coronabedingt angepasste Ausbildung von Wesensrichter-Anwärtern und -Assistenten Read More

Selektion auf Ichthyose, sinnvoll oder populationsgenetisch problematisch?

By Alle, Alle Rassen, Golden Retriever

Die Ichthyose ist eine Erkrankung, die bei vielen Tierarten und auch dem Menschen auftritt. Sie beinhaltet eine Störung der Keratinisierung und Verhornung der Haut, der ständige Prozess der Hauterneuerung ist gestört und die obersten Hautschichten verdicken sich. Es bilden sich große, chitinige Hautschuppen, die sich wie ein Panzer auf die Haut legen können. In der Regel sind sie hart und dunkelbraun/schwarz. Der Name Ichthyosis ist abgleitet vom griechischen Ichthis (Fisch) = Fischschuppenkrankheit.

Im Gegensatz zur klassisch beschriebenen Ichthyose tritt beim Golden Retriever lediglich eine milde Form der Ichthyose in Form von hellen, manchmal dunkleren, und i.d.R. kleinen Hautschuppen auf, chitinige Schuppen sind beim Golden Retriever unbekannt. Welpen können Milchschorf aufweisen, der aber meistens im ersten Lebensjahr verschwindet. Adulte Tiere sind meist symptomlos, sicherlich gibt es vereinzelte Fälle mit stärkerer Schuppenbildung.

Kleine helle Hautschuppen sind bei den Golden Retrievern seit Jahrzehnten bekannt und stellten bis zum Erscheinen des Gentests von Antagene Ende 2010 kein Problem in der Rasse dar.

Der Ichthyose liegt ein autosomal rezessiver Erbgang des PNPLAP1 Gens zugrunde. Erste Ergebnisse des Gentests auf Ichthyose (ICT A) in den Jahren 2012/2013 ergab für Golden Retriever in der Schweiz und in Frankreich eine Verteilung von 30% reinerbig betroffenen Tieren bezüglich ICT A, ca. 50% Träger und lediglich 20% reinerbig freie Tiere. Dieses würde bedeuten, dass jeder dritte Golden Retriever eine phänotypische Ausprägung bezüglich Ichthyose hätte. Dieses ist aber nicht der Fall.

Um Daten darüber zu erhalten, wie die Ausprägung des Genotyps im Vergleich zum Phänotyp ist, wurde von der Zuchtkommission Golden im Jahr 2013 eine Studie an der Uni Gießen in Zusammenarbeit mit der GKF angeregt. Diese Studie wurde bereits ausführlich in der CZ veröffentlicht, daher hier nur eine kurze Zusammenfassung.

Es sollte untersucht werden, ob der häufiger anzutreffende Milchschorf bei Welpen in einem Zusammenhang zur Ichthyose steht. Hierfür wurden 18 Muttertiere mit 145 dazugehörigen Welpen über einen Zeitraum von einem Jahr bezüglich des Phänotyps und des Genotyps untersucht. Von den 18 Hündinnen waren 6 (30%) reinerbig bzgl ICT A ohne phänotypische Merkmale der Ichthyose. Von den 145 Welpen zeigten 36 Tiere Milchschorf,  die alle reinerbig bzgl. ICT A sind, 4 weitere reinerbige Welpen hatten keinen Milchschorf.

Nur fünf der Welpen die Schuppen hatten, wiesen diese auch in einem Alter von einem Jahr auf. Keines der Tiere zeigte Symptome einer Hautentzündung wie beispielsweise Rötungen, Juckreiz, Haarausfall, kahle Stellen oder fettiges Fell.

Fazit der Studie: der sogenannte Milchschorf als milde Form der Ichthyose ausgewachsener Golden Retriever ist eine gutartige Erkrankung, die die Lebensqualität der Tiere i.d.R nicht beeinträchtigt. Daher ist ein züchterisches Eingreifen nicht notwendig. Ein Zuchtausschluß betroffener Tiere ist nicht sinnvoll, da wegen der weiten Verbreitung dieser Genveränderung eine Verkleinerung der genetischen Vielfalt und des genetischen Pools der Rasse zu erwarten ist.

Eine weitere Erhebung zur Ichthyose wurde von Laboklin durchgeführt. Bis 2018 lagen 4000 Untersuchungsergebnisse bezüglich ICT A vor mit dem Ergebnis 22% reinerbig betroffene Tiere, 47% Träger und 31% freie Tiere. Die Ergebnisse zeigen eindeutig eine Verschiebung der Ergebnisse um ca. 10% von reinerbig betroffenen zu reinerbig freien Tieren, der Anteil der Träger bleibt konstant. Dieses sind eindeutig Zeichen für eine bereits vorhandene Selektion bezüglich ICT A.

Wegen der geringen Anzahl an Hunden mit Schuppenbildung wurde von Laboklin eine Befragung von 1000 Besitzern untersuchter Hunde durchgeführt. Das Ergebnis ist bei Laboklin nachzulesen, hier nur eine kurze Zusammenfassung: Von den betroffenen Tieren zeigen 50% keine Symptome, 21% nur im Welpenalter und 29% im adulten Stadium. Die Frage an die Besitzer, ob sie der Meinung sind, dass die Hunde im Alltag beeinträchtigt sind, ergab lediglich einen Wert von 2%. Zumeist wird es als kosmetisches Problem angesehen. Aber eine genetisch bedingte Erkrankung wird von den Besitzern häufig von vornherein auch ohne nennenswerte klinische Symptome als gravierendes Problem wahrgenommen.

Genetik – Selektion

Durch die Selektion auf ein Merkmal (Erkrankung) soll die Anzahl der betroffenen Tiere verringert werden. Das bedeutet eine Entnahme von einer bestimmten Anzahl an Tieren aus der Zucht, um die Häufigkeit des betroffenen Gens zurückzudrängen. Natürlich steht damit auch das ganze genetische Inventar dieser Individuen nicht mehr der Zucht zur Verfügung. Der Begriff des genetischen Flaschenhalses ist den Züchtern sicherlich bekannt, er bezeichnet die genetische Verarmung einer Population. Aus einer Ausgangspopulation mit genetischer Vielfalt resultiert eine Folgepopulation mit geringerer genetischer Vielfalt. Folge hiervon kann Inzuchtdepression mit Vitalitäts- und Fitnessverlust sein.

Sinnvoll ist eine Selektion bezüglich eines Merkmals, wenn eine Leidensrelevanz betroffener Tiere vorhanden ist und eine züchterisch vertretbare Menge an Hunden der Zucht entnommen wird. Dieses ist eindeutig bei z.B. GRPRA1 und GRPRA2 sowie prcd PRA der Fall.

Wie sieht es nun mit der Selektion bezüglich ICT A aus?

In der Zucht wird die Selektion über die Hündinnenbesitzer gesteuert, da die Wahl der Zuchtpartner in erster Linie vom Züchter ausgeht. Bei Fragen an die Zuchtkommission bezüglich Zuchtberatung wird häufig als erstes nach dem Ichthyosestatus einer geplanten Verpaarung gefragt, dieses scheint ein wichtiger Fokus zu sein, sicherlich auch gefördert durch die Prävalenz in den sozialen Medien. Freie Rüden sind gefragt, oft auch für frei getestete Hündinnen, Träger sind in seltenen Fällen noch akzeptabel.

Ca. 70% der Golden Retriever sind ICT A reinerbig betroffen oder Träger. Schließt man die betroffenen Hunde von der Zucht aus gehen ca. 22% der Vatertiere der Zucht verloren, bei Hinzunahme der Trägertiere nahezu 70%. Das bedeutet, dass 70% des genetischen Inventars der Vatertiere der Zucht unwiderruflich verloren gehen – und das für ein Merkmal mit geringer klinischer Relevanz

2019 waren 94 Rüden im Zuchteinsatz, davon 39 ICT A frei (ca. 40%), 12 Träger (ca. 11%), 43 nicht untersucht (meist ältere Rüden). Insgesamt sind 177 Würfe gefallen, dabei entfallen auf frei getestete Rüden 89 Würfe (ca. 50% der Nachkommen), auf Träger Rüden 18 Würfe (ca. 10% der Nachkommen) und auf nicht untersuchte Rüden: 70 Würfe (ca. 40% der Nachkommen)

Aus den obigen Zahlen lässt sich bereits eine starke Selektion bezüglich des Merkmals ICT A erkennen. Einzelne ICT A frei getestete Rüden fallen durch eine überdurchschnittliche Anzahl an Nachkommen auf. Weiterhin ist sowohl im In- als auch im Ausland eine Selektion bei Importrüden bezüglich ICT A festzustellen, es werden fast ausschließlich ICTA freie Rüden importiert.

Für die Gesamtpopulation der Golden Retriever entwickelt sich bereits ein genetischer Flaschenhals, Genmaterial geht unwiederbringlich verloren.

Sollte die Selektion beim Golden Retriever, natürlich unter der Berücksichtigung leidensrelevanter Gesundheitsaspekte und der Einhaltung des Rassestandards, nicht in erster Linie auf ein für diese Rasse typisches Wesen verbunden mit den Attributen Nervenstärke, Menschenbezogenheit, will to please und Arbeitsfreude ausgerichtet sein?

Für die Zuchtkommission

Birgit Rabe

Foto: Jennifer Kamp

Ein Beitrag von Birgit Rabe für die Zuchtkommission der Golden Retriever zum Thema Selektion auf Ichthyose
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Mitgliederversammlung 2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Sehr geehrte DRC-Mitglieder,

nach vielen – zum Teil mehr oder weniger erfreulichen – Mitteilungen, muss ich Sie heute leider darüber informieren, dass der DRC-Vorstand beschlossen hat, die ursprünglich für den 07.06.2020 angekündigte und dann auf den 30.08.2020 verschobene Mitgliederversammlung abzusagen.

Leider lässt die immer noch unsichere Entwicklung im Rahmen der Corona-Pandemie es nicht zu, die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße und für alle Beteiligten risikoarme Durchführung einer Mitgliederversammlung im Jahr 2020 nach den geltenden Auflagen der Hygiene- und Mindestabstandsverordnungen zu schaffen.

Da die Teilnehmerzahl einer Mitgliederversammlung im Vorfeld nicht kalkulierbar ist, kann die Bereitstellung eines Tagungsraumes, der die gebotenen Anforderungen, auch im Hinblick auf die Auflagen an die Gastronomie für eine solche Versammlung erfüllt, nicht gewährleistet werden. Die Festlegung einer maximalen Teilnehmerzahl für die Versammlung ist nicht möglich und würde – ebenso wie der notwendige Ausschluss von der Teilnahme für Mitglieder der Risikogruppe – jedem demokratischen Grundsatz und dem Recht eines jeden Mitgliedes zur Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte zuwider laufen.

In die Abwägung der Argumente für oder gegen die Durchführung der Mitgliederversammlung ist selbstverständlich auch die Frage mit eingeflossen, ob die Mitgliederversammlung unter den besonderen Bedingungen der Corona-Situation digital durchgeführt werden könnte.

Grundsätzlich wird diese Möglichkeit durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-10-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 auch Vereinen eingeräumt, die entsprechende Regelungen nicht in ihrer Satzung verankert haben.

Leider liegen aber die technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer solchen virtuellen Mitgliederversammlung im DRC e.V. nicht vor.

Auch die im o.a. Gesetz vorgesehenen Erleichterungen für die Beschlussfassung der Vereinsmitglieder außerhalb einer Mitgliederversammlung können für den DRC e.V. nicht umgesetzt werden, da in einem solchen Verfahren ein Beschluss nur dann wirksam zustande käme, wenn die Hälfte aller Vereinsmitglieder ihre Stimme abgeben würden. Damit ist bei einer Mitgliederzahl von mehr als 12.000 Mitgliedern im DRC e.V. nicht zu rechnen.

Die Mitglieder des DRC-Vorstandes haben sich daher – auch vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2020 keine Vorstandswahlen stattfinden – einstimmig dafür ausgesprochen, im Jahr 2020 keine Mitgliederversammlung durchzuführen.

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet deshalb am 13.06.2021 im Bürgersaal Guxhagen, Dörnhagener Str. 30, 34302 Guxhagen statt. Eine entsprechende Vorankündigung ist in der Ausgabe 4/20 der Clubzeitschrift veröffentlicht.

Der DRC-Vorstand bedankt sich bei allen DRC-Mitgliedern für ihr Verständnis für diese im Rahmen der Risikoabwägung notwendige Entscheidung, die nach Abwägung aller Aspekte leider unumgänglich war.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

Die für den 30. August 2020 geplante Mitgliederversammlung des DRC e.V. findet nicht statt Read More

Formwertbeurteilungen in Corona-Zeiten

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Zuchtrichterwesen

Der DRC e.V. bietet, sofern die aktuellen Landesverordnungen es zulassen, wieder Formwertbeurteilungen an. Ich möchte alle Beteiligten bitten, sich genau an die Vorgaben zu halten, die unser Hygienekonzept vorgibt. Nur so können wir im Sinne aller teilnehmenden Menschen dafür Sorge tragen, das Infektionsrisiko insgesamt gering zu halten. Wir alle wünschen uns, aktiv mit unseren Retrievern das Vereinsleben zu gestalten und wieder an Prüfungen teilzunehmen. Jeder nimmt Rücksicht.

Die Formwertbeurteilungen werden während der Corona Pandemie folgende Änderungen beinhalten:

  • Die Formwertbeurteilungen finden draußen statt.
  • Jedes Team startet zu der vom Sonderleiter angegebenen Zeit. Es gibt keine Wartezonen mit Menschenansammlungen.
  • Es erfolgt die Eintragung in die Teilnehmerliste mit Uhrzeit und Unterschrift mit einem eigenen Stift.
  • Jeder Starter nutzt einen Mund-Nasenschutz, wenn der Sicherheitsabstand zum Richter nicht eingehalten werden kann, beispielsweise beim Einmessen.
  • Die Chipkontrolle nimmt der Hundebesitzer selber vor, das Chiplesegerät wird vom Sonderleiter desinfiziert und dem Hundeführer durch Ablage auf dem dafür vorgesehenen Ort übergeben. Dieser liest den Chip beim Hund ab und gibt das Lesegerät auf demselben Weg zurück.
  • Die Gebisskontrolle entfällt. Eine tierärztliche Bescheinigung mit dem aktuellen Zahnstatus wird dem Sonderleiter vorgelegt. Auf dem Formwertformular wird dieser Status vermerkt. Gültigkeit besitzt auch der in der DRC Datenbank hinterlegte Zahnstatus anlässlich des HD/ED Röntgens. Bei Unstimmigkeiten obliegt es dem Hundeführer, die Zähne des Hundes so zu zeigen, dass der Richter den Zahnstatus erkennen kann.
  • Das Einmessen erfolgt mit Mund-Nasenschutz.
  • Nach dem Richten erhält der Hundeführer seine Unterlagen und verlässt umgehend das Prüfungsgelände.

Wir haben bereits einige Formwertbeurteilungen abhalten können und hoffen, dass wir das Zuchtgeschehen so weiterhin stützen können. Nichts ist wichtiger als die Gesundheit, daher danken wir den Sonderleitern und Richtern, die sich zur Durchführung von Formwerten bereit erklären, verstehen aber auch sehr gut, wenn sich Richter, die zur Risikogruppe gehören, gegen eine Einladung entscheiden.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Gabi Orrù

Obfrau der Zuchtrichter DRC e.V.

Der Ablauf der Formwertbeurteilung nach dem Corona-Hygienekonzept

Formwertbeurteilung in Corona-Zeiten: die Obfrau der Zuchtrichter, Gabi Orrù erklärt, wie das geht. Read More

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 02.07.2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Jagdwesen

Durchführung von Wesenstests und jagdlichen Prüfungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen informieren wir Sie heute über die aktuellen Beschlüsse des DRC-Vorstandes zur Durchführung von Wesenstests und jagdlichen Prüfungen.

Um trotz der Corona-Beschränkungen die Ausbildung zukünftiger Wesensrichter nicht unnötig einzuschränken, hat der DRC-Vorstand ergänzend zu den am 10.06.2020 veröffentlichten Regelungen zur Durchführung von Wesenstests beschlossen, dass neben max. 4 Personen für die Menschengruppe zuzüglich des Richters, Sonderleiters und des Hundeführers noch ein weiterer Richter und zwei Hospitanten oder Wesensrichter-Anwärter oder Wesensrichter-Assistenten bei einem Wesenstest anwesend sein dürfen. Damit wird die zulässige maximale Personenzahl von 10 anwesenden Personen weiterhin eingehalten.

Dadurch – und durch die Anwesenheit eines zusätzlichen zweiten Richters – soll gewährleistet werden, dass die Bedingungen für eine Bewerbung als Wesensrichter-Anwärter weiterhin erfüllt werden können und die Ausbildung der bereits ernannten Wesensrichter-Anwärter und Wesensrichter–Assistenten weiter voranschreiten kann.

Auch für die Durchführung aller jagdlichen Prüfungen gilt die Regelung, dass diese nach vorheriger Zustimmung des örtlich zuständigen Landesgruppenvorstandes und unter Einhaltung der Auflagen der für die Durchführung örtlichen zuständigen Behörden und der nach wie vor geltenden Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen ab sofort wieder durchgeführt werden können.

Das am 27.05.2020 im News-Room auf der DRC-Homepage veröffentlichte Hygienekonzept wurde um die hier veröffentlichten ergänzenden Hinweise für jagdliche Prüfungen ergänzt und ist mit diesen Ergänzungen für die Durchführung aller jagdlichen Prüfungen verbindlich.

Für die Durchführung der Jagdlichen Anlagensichtung (JAS) wurde vom DRC-Vorstand das ebenfalls hier veröffentlichte Konzept beschlossen. Durch die in diesem Konzept aufgeführte zusätzliche Möglichkeit der Durchführung einer „Corona-JAS“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, diejenigen Hunde zu sichten, die aufgrund der corona-bedingt ausgefallenen JASen keinen Prüfungsplatz erhalten konnten. Die Sonderleiter der im Frühjahr 2020 ausgefallenen bzw. abgesagten JASen erhalten die anliegenden Informationen entsprechend, damit diese sich mit den Bewerbern für einen Startplatz bei einer der ausgefallenen JASen in Verbindung setzen und ggf. eine „Corona-JAS“ für diesen Teilnehmerkreis organisieren können.

Die auf diese Weise durchgeführten „Corona-JAS“ werden für Zuchtzulassungen für alle Rassen vollumfänglich anerkannt.

Grundsätzlich gilt die in der JAS/Po vorgeschriebene Altersgrenze von 8 bis 18 Monaten für alle teilnehmenden Hunde auch für die Teilnahme an einer „Corona-JAS“. Sollten zu den für das Frühjahr 2020 geplanten und damit ausgefallenen JASen Hunde gemeldet gewesen sein, die die Altersgrenze von 18 Monaten zwischenzeitlich überschritten haben, kann durch einen entsprechenden Antrag an den Obmann der Verbandsrichter, Herrn Rimkeit, eine Einzelfallentscheidung darüber herbeigeführt werden, ob die Teilnahme an einer „Corona-JAS“ für diesen betroffenen Hund auch nach Vollendung des 18. Lebensmonats noch möglich ist.

Über die Durchführung der „Corona-JAS“ hinaus ist ab dem 01.09.2020 auch die Durchführung der regulären JAS gemäß JAS/Po unter Einhaltung der o.a. behördlichen Auflagen, Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder möglich.

Nur durch die Mitarbeit aller Beteiligten ist es möglich, die Aufrechterhaltung der Zucht im DRC e.V. im Sinne der Umsetzung des Vereinszweckes nach unserer Satzung in diesen für uns alle schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Dabei wird uns allen ein hohes Maß an Flexibilität, Umsicht und Kompromissbereitschaft abverlangt. Der DRC-Vorstand bedankt sich deshalb bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er weiterhin die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

Zum Update für die Durchführung von Wesenstests und jagdlichen Prüfungen unter Corona-Bedingungen geht es hier. Die im Text erwähnten Dokumente oder Konzepte finden Sie im Download-Bereich.
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Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 10.06.2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen informieren wir Sie heute über die aktuellen Beschlüsse des erweiterten DRC-Vorstandes zur Durchführung von Wesenstests und der Änderung der Zugangsvoraussetzung zu Workingtests-Anfängerklasse.

Um die Durchführung von Wesenstests im Hinblick auf die Einhaltung der Corona-Auflagen ab sofort wieder zu ermöglichen, hat der erweiterte Vorstand folgende Modifizierung der Durchführung beschlossen:

Wesenstests im Rahmen der Corona-Beschränkungen werden aufgrund der geltenden Abstandsregelungen ohne Kreisprobe durchgeführt. Da die Anzahl der bei der Prüfung anwesenden Personen entsprechend der Kontaktbeschränkungen reduziert werden muss, wird die Menschengruppe auf max. 4 Personen zuzüglich Richter, Sonderleiter und Hundeführer begrenzt. Insgesamt dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten. Die Durchführung der Rücken- bzw. Seitenlage ist aufgrund der körperlichen Nähe zwischen Richter und Hundehalter bei der Übergabe des Hundes ebenfalls nicht möglich. Die Hunde müssen einzeln geprüft werden, dazu müssen die Teilnehmer zeitlich gestaffelt auf das Testgelände bestellt werden. Diese Regelung gilt bis auf weiteres für alle Wesenstests, die in absehbarer Zeit durchgeführt werden. Die auf diese Weise durchgeführten Wesenstests werden für Zuchtzulassungen für alle Rassen vollumfänglich anerkannt. Dieser Beschluss wird jeweils abhängig von der aktuellen Situation überprüft und ggf. angepasst.

Der erweiterte Vorstand des DRC e.V. verfolgt mit diesem Beschluss das Ziel, die Erteilung von Zuchtzulassungen so bald als möglich wieder nach den Regularien der Zuchtordnungen vornehmen zu können. Da nicht absehbar ist, wann die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Krise wieder aufgehoben werden, oder ob sich die Situation und die damit verbundenen Auflagen möglicherweise zum Herbst hin wieder verschärfen werden, bestünde ohne die beschlossenen Änderungen bezüglich der Durchführung von Wesenstests die Gefahr, dass die Möglichkeit der Erlangung einer vorläufigen Zuchtzulassung gänzlich ohne Wesensüberprüfung der Hunde noch für längere Zeit beibehalten werden müsste.

Die Einhaltung des am 27.05.2020 im News-Room auf der DRC-Homepage veröffentlichten Hygienekonzeptes ist selbstverständlich auch für die Durchführung von Wesenstests verbindlich.

Darüber hinaus hat der erweiterte Vorstand die vorübergehende Änderung der Zugangsvoraussetzungen zu Workingtests-Anfängerklasse beschlossen.

An einem Workingtest in der Anfängerklasse können für eine begrenzte Zeit bis Spätsommer 2021 auch Hunde teilnehmen, die zuvor keine APD-A oder vergleichbare Prüfung nach APD-Ordnung ablegen konnten. Sofern die Durchführung von Workingtests dann künftig wieder möglich werden wird, soll damit auch den Hundeführern die Teilnahme an einem Workingtest in der Anfängerklasse ermöglicht werden, die aufgrund der zahlreichen Absagen für Dummyprüfungen keine Möglichkeit hatten, die nach der Ordnung für Arbeitsprüfungen mit Dummies vorgeschriebene APD-A mit ihrem Hund abzulegen. Im Sommer 2021 wird der DRC-Vorstand – abhängig von der dann aktuellen Corona-Situation – erneut darüber beraten, ob die Beibehaltung dieser Regelung über den Spätsommer 2021 hinaus notwendig ist, oder ob die Rückkehr zur APD-A als Zugangsvoraussetzung zum Workingtest-A wieder möglich ist.

Nur durch die Mitarbeit aller Beteiligten ist es möglich, die Aufrechterhaltung der Zucht im DRC e.V. im Sinne der Umsetzung des Vereinszweckes nach unserer Satzung in diesen für uns alle schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Dabei wird uns allen ein hohes Maß an Flexibilität, Umsicht und Kompromissbereitschaft abverlangt. Der DRC-Vorstand bedankt sich deshalb bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er weiterhin die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.

Ihre Nicole von Spee

für den DRC-Vorstand

Mit Stand 10.06.2020 finden Sie hier die aktuellen Informationen zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie Read More

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 28. Mai 2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen veröffentlichen wir heute das Hygienekonzept, das zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen verbindlich ist.

Für jeden einzelnen Veranstaltungstag müssen demnach u.a. Anwesenheitslisten in Papierform mit der Uhrzeit der Anwesenheit geführt werden. Dazu müssen die Anwesenden der Erfassung Ihrer Daten zustimmen und die Listen (mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Uhrzeit der Anwesenheit) für drei Wochen zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten vom Vorstand der ausrichtenden Bezirksgruppe – bzw. vom Zuchtwart bei Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen – aufbewahrt werden. Danach ist die Liste zu vernichten. Weiterhin müssen die geltenden Abstandsregelungen in den jeweils geltenden Landesvorordnungen geprüft und zwingend eingehalten werden. Darüber hinaus müssen alle Teilnehmer von Veranstaltungen darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion alle Kontaktpersonen möglicherweise durch das zuständige Gesundheitsamt mit Quarantäneauflagen belegt werden.

Wir hatten bereits darüber informiert, dass aufgrund der aktuellen Beschlusslage der Bundesregierung die Verantwortlichkeit für die Lockerungen der Beschränkungen im Rahmen der Corona-Krise in die Zuständigkeit der Landesregierungen übertragen wurde.

Daraus ergibt sich für die Veranstaltungen des DRC e.V., dass kleinere Veranstaltungen – mit entsprechenden Einschränkungen –  in einzelnen Bundesländern ggf. wieder durchgeführt werden können.

Ob Veranstaltungen in der jeweiligen Region wieder angeboten werden können, obliegt der Entscheidung der örtlich zuständigen Behörden.

Die einzelnen Bezirksgruppen können daher – nach vorheriger Zustimmung des örtlich zuständigen Landesgruppenvorstandes – eine Genehmigung für die Durchführung von Veranstaltungen bei den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern und Behörden beantragen. Sofern diese Genehmigung im Einzelfall erteilt wird, können diese Veranstaltungen – unter Einhaltung der nach wie vor geltenden Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen und der behördlichen Auflagen – wieder durchgeführt werden. Bei allen Veranstaltungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen, sowie die behördlichen Auflagen zu Hygienemaßnahmen (Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutzmasken, Desinfektion, Vermeidung von Menschenansammlungen, Führen von Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten usw.) strikt zu beachten. Die Verantwortung für die Einhaltung obliegt dem jeweiligen Sonderleiter bzw. Prüfungsleiter und der ausrichtenden Bezirks- bzw. Landesgruppe.

Wie bereits hier veröffentlicht wurde, können Dummyprüfungen, Begleithundeprüfungen und Trainingsveranstaltungen und –seminare – mit entsprechenden Einschränkungen – in einzelnen Bundesländern wieder durchgeführt werden.

Ab sofort ist darüber hinaus auch die Durchführung von Formwertbeurteilungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen unter den gleichen Bedingungen wieder möglich.

Wurfabnahmen können aber auch weiterhin bis auf weiteres durch Bescheinigungen von Tierärzten zu den Gesundheitsparametern der Welpen ersetzt werden, wenn im Einzelfall kein Zuchtwart gefunden werden kann, der sich bereit erklärt, eine Wurfabnahme durchzuführen. Dazu kann die im Rahmen des Chippens und Impfens der Welpen notwendige Vorstellung beim Tierarzt genutzt werden, die Gesundheitsparameter der Welpen (Gebiss, Hoden, Augen usw.) sowie die Chipnummern und den Pflegezustand der Welpen durch den Tierarzt feststellen zu lassen. Diese Feststellungen, sowie die Feststellungen zum Gesundheits- und Pflegezustand der Mutterhündin, müssen vom Tierarzt auf dem Wurfabnahmeformular und der Chipnummernliste durch Stempel und Unterschrift bescheinigt werden. Die Feststellungen zur Einhaltung der Aufzuchtbedingungen nach der Zwingerordnung können vom Tierarzt nicht bescheinigt werden.

Zwingerbesichtigungen können aber nur bei entsprechender Bereitschaft durch einen Zuchtwart durchgeführt werden.

Es liegt dabei im Ermessen jedes einzelnen der ehrenamtlich tätigen Sonderleiter, Ausbilder, Richter und Zuchtwarte, ob sie / er sich bereit erklärt eine Trainingsveranstaltung, Prüfung, Wurfabnahme oder Zwingerbesichtigung durchzuführen, oder Einladungen abzulehnen, wenn aus ihrer / seiner Sicht z.B. ein Risiko der Ansteckung besteht oder sie / er zur Risikogruppe gehört.

Der erweiterte Vorstand des DRC wird Anfang Juni –  abhängig von der aktuellen Situation im Rahmen der Corona-Beschränkungen – darüber entscheiden, ab wann und mit welchen ggf. zu beschließenden Änderungen bezüglich der Durchführung, jagdliche Prüfungen und Wesenstests wieder angeboten werden können. Über die aktuelle Beschlusslage wird der DRC-Vorstand jeweils aktuell im News-Room auf der DRC-Homepage und durch Mitteilungen an die Landes- und Bezirksgruppenvorstände, sowie die Zuchtwarte und Richter, informieren.

Der Beschluss, Großveranstaltungen, wie Workingtests und Ausstellungen, bis einschließlich 31.08.2020 abzusagen, behält weiterhin Gültigkeit. Bei diesen Veranstaltungen sind regelmäßig mindestens zwischen 50 und 100 Teilnehmer und Besucher zu erwarten, was nach der Definition einer Großveranstaltung in vielen Bundesländern als Großveranstaltungen zu werten sein dürfte. Selbst wenn in einzelnen Bundesländern Veranstaltungen mit einer solchen Teilnehmerzahl genehmigungsfähig sein sollten, ist die Durchführung im Hinblick auf den Aufwand, die Vorschriften – u.a. zur Gewährleistung der Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten – einzuhalten, kaum vertretbar. Aus diesen Gründen wurde in Absprache mit den Landesgruppenvorsitzenden entschieden, die Durchführung von Workingtests und Ausstellungen zunächst bis zum 31.08.2020 weiter auszusetzen.

 Der DRC-Vorstand bedankt sich bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Alle im Text beschriebenen Dokumente stehen im Download-Bereich des DRC-Newsroom zum Herunterladen zur Verfügung https://drc-newsroom.de/download/
Hier geht es zum Corona-Update vom 28. Mai – Alle im Text beschriebenen Dokumente, wie Hygienekonzept, Formblatt für Teilnehmerlisten und Hinweise für Sonderleiter sowie druckfähige Aushänge zu Hygienemaßnahmen stehen im Download-Bereich des DRC-Newsroom zum Herunterladen zur Verfügung.
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Die LG Süd gratuliert

By Alle, Alle Landesgruppen, Alles zum Jagdwesen, Prüfungsergebnisse, Süd

Herzlichen Glückwunsch!

Verbandsschweißprüfung (20-Stunden-Fährte) des Süddeutschen Jagdgebrauchshundevereins 1881 e.V. München am 25. August 2019 im Hofoldinger Forst haben als Suchensieger im I. Preis bestanden:

Chesapeake Bay Retriever Hündin „Penrose Jenny Wren“, gew. 02.07.2017
Zücherin: Janet Morris, GB
Besitzerin/Führerin: Kornelia Wunder

Das erfolgreiche Gespann nach der Prüfung

Bestandene Verbandsschweißprüfung
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