Skip to main content
Category

Alle

Update zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Krise – Stand 28. Mai 2020

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Mitteilungen zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Beschränkungen veröffentlichen wir heute das Hygienekonzept, das zur Durchführung von DRC-Veranstaltungen verbindlich ist.

Für jeden einzelnen Veranstaltungstag müssen demnach u.a. Anwesenheitslisten in Papierform mit der Uhrzeit der Anwesenheit geführt werden. Dazu müssen die Anwesenden der Erfassung Ihrer Daten zustimmen und die Listen (mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Uhrzeit der Anwesenheit) für drei Wochen zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten vom Vorstand der ausrichtenden Bezirksgruppe – bzw. vom Zuchtwart bei Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen – aufbewahrt werden. Danach ist die Liste zu vernichten. Weiterhin müssen die geltenden Abstandsregelungen in den jeweils geltenden Landesvorordnungen geprüft und zwingend eingehalten werden. Darüber hinaus müssen alle Teilnehmer von Veranstaltungen darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion alle Kontaktpersonen möglicherweise durch das zuständige Gesundheitsamt mit Quarantäneauflagen belegt werden.

Wir hatten bereits darüber informiert, dass aufgrund der aktuellen Beschlusslage der Bundesregierung die Verantwortlichkeit für die Lockerungen der Beschränkungen im Rahmen der Corona-Krise in die Zuständigkeit der Landesregierungen übertragen wurde.

Daraus ergibt sich für die Veranstaltungen des DRC e.V., dass kleinere Veranstaltungen – mit entsprechenden Einschränkungen –  in einzelnen Bundesländern ggf. wieder durchgeführt werden können.

Ob Veranstaltungen in der jeweiligen Region wieder angeboten werden können, obliegt der Entscheidung der örtlich zuständigen Behörden.

Die einzelnen Bezirksgruppen können daher – nach vorheriger Zustimmung des örtlich zuständigen Landesgruppenvorstandes – eine Genehmigung für die Durchführung von Veranstaltungen bei den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern und Behörden beantragen. Sofern diese Genehmigung im Einzelfall erteilt wird, können diese Veranstaltungen – unter Einhaltung der nach wie vor geltenden Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen und der behördlichen Auflagen – wieder durchgeführt werden. Bei allen Veranstaltungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen, sowie die behördlichen Auflagen zu Hygienemaßnahmen (Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutzmasken, Desinfektion, Vermeidung von Menschenansammlungen, Führen von Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten usw.) strikt zu beachten. Die Verantwortung für die Einhaltung obliegt dem jeweiligen Sonderleiter bzw. Prüfungsleiter und der ausrichtenden Bezirks- bzw. Landesgruppe.

Wie bereits hier veröffentlicht wurde, können Dummyprüfungen, Begleithundeprüfungen und Trainingsveranstaltungen und –seminare – mit entsprechenden Einschränkungen – in einzelnen Bundesländern wieder durchgeführt werden.

Ab sofort ist darüber hinaus auch die Durchführung von Formwertbeurteilungen, Wurfabnahmen und Zwingerbesichtigungen unter den gleichen Bedingungen wieder möglich.

Wurfabnahmen können aber auch weiterhin bis auf weiteres durch Bescheinigungen von Tierärzten zu den Gesundheitsparametern der Welpen ersetzt werden, wenn im Einzelfall kein Zuchtwart gefunden werden kann, der sich bereit erklärt, eine Wurfabnahme durchzuführen. Dazu kann die im Rahmen des Chippens und Impfens der Welpen notwendige Vorstellung beim Tierarzt genutzt werden, die Gesundheitsparameter der Welpen (Gebiss, Hoden, Augen usw.) sowie die Chipnummern und den Pflegezustand der Welpen durch den Tierarzt feststellen zu lassen. Diese Feststellungen, sowie die Feststellungen zum Gesundheits- und Pflegezustand der Mutterhündin, müssen vom Tierarzt auf dem Wurfabnahmeformular und der Chipnummernliste durch Stempel und Unterschrift bescheinigt werden. Die Feststellungen zur Einhaltung der Aufzuchtbedingungen nach der Zwingerordnung können vom Tierarzt nicht bescheinigt werden.

Zwingerbesichtigungen können aber nur bei entsprechender Bereitschaft durch einen Zuchtwart durchgeführt werden.

Es liegt dabei im Ermessen jedes einzelnen der ehrenamtlich tätigen Sonderleiter, Ausbilder, Richter und Zuchtwarte, ob sie / er sich bereit erklärt eine Trainingsveranstaltung, Prüfung, Wurfabnahme oder Zwingerbesichtigung durchzuführen, oder Einladungen abzulehnen, wenn aus ihrer / seiner Sicht z.B. ein Risiko der Ansteckung besteht oder sie / er zur Risikogruppe gehört.

Der erweiterte Vorstand des DRC wird Anfang Juni –  abhängig von der aktuellen Situation im Rahmen der Corona-Beschränkungen – darüber entscheiden, ab wann und mit welchen ggf. zu beschließenden Änderungen bezüglich der Durchführung, jagdliche Prüfungen und Wesenstests wieder angeboten werden können. Über die aktuelle Beschlusslage wird der DRC-Vorstand jeweils aktuell im News-Room auf der DRC-Homepage und durch Mitteilungen an die Landes- und Bezirksgruppenvorstände, sowie die Zuchtwarte und Richter, informieren.

Der Beschluss, Großveranstaltungen, wie Workingtests und Ausstellungen, bis einschließlich 31.08.2020 abzusagen, behält weiterhin Gültigkeit. Bei diesen Veranstaltungen sind regelmäßig mindestens zwischen 50 und 100 Teilnehmer und Besucher zu erwarten, was nach der Definition einer Großveranstaltung in vielen Bundesländern als Großveranstaltungen zu werten sein dürfte. Selbst wenn in einzelnen Bundesländern Veranstaltungen mit einer solchen Teilnehmerzahl genehmigungsfähig sein sollten, ist die Durchführung im Hinblick auf den Aufwand, die Vorschriften – u.a. zur Gewährleistung der Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten – einzuhalten, kaum vertretbar. Aus diesen Gründen wurde in Absprache mit den Landesgruppenvorsitzenden entschieden, die Durchführung von Workingtests und Ausstellungen zunächst bis zum 31.08.2020 weiter auszusetzen.

 Der DRC-Vorstand bedankt sich bei allen Betroffenen und Ehrenamtlern für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft zum Tätigwerden. Selbstverständlich wird er die aktuelle Beschlusslage der Bundesregierung beobachten und ggf. umgehend flexibel auf mögliche Änderungen reagieren.

Ihre Nicole von Spee
für den DRC-Vorstand

Alle im Text beschriebenen Dokumente stehen im Download-Bereich des DRC-Newsroom zum Herunterladen zur Verfügung https://drc-newsroom.de/download/
Hier geht es zum Corona-Update vom 28. Mai – Alle im Text beschriebenen Dokumente, wie Hygienekonzept, Formblatt für Teilnehmerlisten und Hinweise für Sonderleiter sowie druckfähige Aushänge zu Hygienemaßnahmen stehen im Download-Bereich des DRC-Newsroom zum Herunterladen zur Verfügung.
Read More

Die LG Süd gratuliert

By Alle, Alle Landesgruppen, Alles zum Jagdwesen, Prüfungsergebnisse, Süd

Herzlichen Glückwunsch!

Verbandsschweißprüfung (20-Stunden-Fährte) des Süddeutschen Jagdgebrauchshundevereins 1881 e.V. München am 25. August 2019 im Hofoldinger Forst haben als Suchensieger im I. Preis bestanden:

Chesapeake Bay Retriever Hündin „Penrose Jenny Wren“, gew. 02.07.2017
Zücherin: Janet Morris, GB
Besitzerin/Führerin: Kornelia Wunder

Das erfolgreiche Gespann nach der Prüfung

Bestandene Verbandsschweißprüfung
Read More

Nach dem Spessart Cup 2020 oder warum andere Toller das auch können

By Alle, Alle Rassen, Nova-Scotia-Duck-Tolling-Retriever

Mabelle und Rhydian beim Spessart Cup

Früh am Samstag haben sich Steffi mit ihrem Rhydian und ich mich mit Mabelle auf dem Weg zum Spessart Cup gemacht. Da wir beide in der Fortgeschrittenen Klasse gemeldet hatten, freuten wir uns auf einen netten gemeinsamen Tag mit unseren Tollern.

Beide haben die anspruchsvollen Aufgaben in schwierigem Gelände schön gearbeitet, am Ende waren alle Dummy´s drin und wir sehr zufrieden.

Dann kam die Siegerehrung und ich war fassungslos, meine Tollerine hat vorzüglich gewonnen. Ich bin immer noch unglaublich stolz!

Überraschend jedoch war für mich, die Überraschung der Anderen, DAS ein Toller gewonnen hat.

Unsere Toller arbeiten anders, aber nicht schlechter als die anderen Retrieverrassen. Wir müssen die Stärken unsere Hunde fördern und an den Schwächen arbeiten, wie alle anderen Hundeführer auch. Es heißt oft : „oh je ein Toller, die sind laut“. Andere Rassen haben durchaus auch Startlautprobleme und da ist es nichts besonderes. Ich denke, wenn man die Menge der startenden Toller in Beziehung setzt zu den startenden anderen Rassen hat keine mehr oder weniger Probleme. Ein Startlaut, oder ein Laut während der Arbeit des Hundes ist kein Grund aufzugeben. Allerdings glauben es  viele Tollerbesitzer,  wenn sie Hilfe suchen und dann  den Satz hören „ ach ja, das ist halt ein Toller“ und halten das Lautgeben für unabwendbar.

Mabelle hatte mit ca. 1 ½ Jahren einen ordentlichen Startlaut, sie ist laut schreiend los und das über 10m. Ich habe einen Fehler im Aufbau gemacht! Nach einigen Überlegungen und sehr guten Tipps von einem nicht unbekannten Trainer in Ungarn, habe ich das Training umgestellt und nach ca. 6 Monaten war die Tollerine still, entspannt und freudig bei der Arbeit. Jetzt mögen einige sagen, ja Mabelle ist auch eine außergewöhnliche Hünden (stimmt natürlich 😉 ), da ist es nicht schwer. Aber ich habe ja auch noch meine jüngere Hündin Palina, die vom Charakter ganz anders ist. Und auch sie arbeitet still, schnell und freudig. Sie hat letztes Jahr Gründeln im Forst, einen Wasserworkingstest, gewonnen, bei dem ihre erste Aufgabe eine Doppelaufgabe am Wasser war.

Dies schreibe ich nicht um mit meinem Erfolg anzugeben , sondern um allen Tollerbesitzern Mut zu machen sich nicht von den Vorurteilen entmutigen zulassen! Das Wichtigste ist ein ordentlicher, langsamer und konsequenter Aufbau des Hundes, ohne Härte und mit viel Geduld!

Ich liebe diese Rasse!

Gabi Sieth mit Hunter´s Moonlight Magic Moments Mabelle und  Hunter´s Moonlight Pancake Palina to Sunshine Tollers

Anerkennung von LCD Prüfungen

By Alle, Alle Vorstandsmitteilungen, Alles zum Jagdwesen

Im Rahmen der vorläufigen Anordnung gem. § 29 der DRC-Satzung werden sämtliche Prüfungen des LCD e.V. als Zuchtzulassungsvoraussetzung gem. der Zuchtordnungen für alle Retrieverrassen nicht mehr anerkannt. Ebenso werden sie nicht mehr als Voraussetzung für die Erlangung der Tauglichkeit der jagdlichen und speziellen jagdlichen Leistungszucht (gem. der Liste anerkannter Prüfungen zur Anerkennung der Tauglichkeit für jagdliche und spezielle jagdliche Leistungszucht) anerkannt. Prüfungen des LCD e.V. werden zudem nicht mehr als vergleichbare Prüfungen im Sinne der DRC-Prüfungsordnungen anerkannt. Diese Regelung gilt für alle nach dem 29.02.2020 abgelegten Prüfungen, Wesenstest und Formwertbeurteilungen des LCD e.V. Alle Prüfungen, Wesenstests und Formwertbeurteilungen, die vor dem 29.02.2020 abgelegt wurden, werden weiterhin anerkannt.

Nachdem der im Juni 2019 gewählte Vorsitzende des LCD e.V., Herr Wolfgang Schöning,  am 19. Dezember 2019 von seinem Amt zurück getreten ist und hierdurch die mit Herrn Schöning geführten Gespräche insbesondere über eine Annäherung und Harmonisierung der bestehenden Prüfungsordnungen beider Vereine sowie der Aus- und Fortbildung der Richter beendet wurden, hat der Vorstand des DRC e.V. im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, zunächst bis auf Weiteres Prüfungen des LCD nicht mehr als Zuchtzulassungsvoraussetzungen nach den Zuchtordnungen sowie für die Erlangung der jagdlichen Leistungszucht im DRC anzuerkennen.

Die Prüfungsordnungen der jagdlichen Prüfungen des DRC und des LCD haben sich im Laufe der vergangenen Jahre immer weiter voneinander entfernt. Beispielhaft seien hierfür die Prüfungsordnungen der JAS/R und JP/LR sowie der BLP beider Vereine genannt.

Der DRC hat bei der Gestaltung seiner Prüfungsordnungen der Weiterentwicklung der jagdlichen Anlagen der im DRC gezüchteten Retrieverrassen Rechnung tragen müssen.

Insbesondere aufgrund der Diskussion des letzten Jahrzehnts, inwieweit es mit der seinerzeit zur Verfügung stehenden JP/ R möglich ist, die jagdlichen Anlagen der Retriever objektiv festzustellen, hat der DRC in den Jahren 2017 – 2018 eine völlig neue Art der Feststellung der jagdlichen Anlagen der Retriever unter Hinzuziehung verschiedenster, auch externer Fachdisziplinen entwickelt, getestet und dabei ständig weiter entwickelt. Mit dieser neuen, bisher in dieser Form einzigartigen Anlagenfeststellung, der JAS/R, ist es nun möglich, die Anlagen der Retriever differenziert und unabhängig von dem Gedanken der Leistung fest – und darzustellen und hiermit in bestmöglicher Art und Weise zuchtrelevante Informationen zu erhalten.

Dabei ist die JAS/R in ihrer Ermittlung, in ihrem Ergebnis, wie auch in der Darstellung der jagdlichen Anlagen in keiner Weise mehr mit der, von der Markpröve C abgeleiteten JP/ LR zu vergleichen. Um nur ein Beispiel zu nennen, findet die für die Feststellung der jagdlichen Anlagen eines Retrievers absolut notwendige Überprüfung der Schussfestigkeit bei der JP/ LR nicht zwingend mit Schrotschüssen statt.

Auch bei der BLP hat der DRC im Sinne der Zucht die Leistungskomponente mit Blick auf die Informationsgewinnung für die Zucht heruntergefahren und zum anderen neuen retrieverspezifischen Fächern mehr Augenmerk geschenkt. Ebenso hat der DRC bei der Neugestaltung der RGP den Fächerkanon im Hinblick auf die besonderen Fähigkeiten der Retriever erweitert worden.

Um bei der Anerkennung und Übernahme der jagdlichen LCD-Prüfungen in die Zuchtordnungen des DRC und der daraus auch resultierenden Einstufung der Art der jagdlichen Leistungszucht ein vergleichbares Niveau zu erreichen, sind mit dem zurückgetretenen Vorsitzenden des LCD Wolfgang Schöning Gespräche über eine Harmonisierung  der Prüfungsordnungen beider Zuchtvereine  und einer Annäherung der LCD-Prüfungen an die DRC-Prüfungen geführt worden. Hierbei wäre auch eine Einbeziehung der LCD-Verbandsrichter, in die in den letzten Jahren sehr intensiv durchgeführten Richterweiterbildungen des DRC möglich gewesen.

Ebenso sollte im Rahmen dieser Gespräche auch über eine Harmonisierung und Angleichung der Aus- und Fortbildung der von beiden Vereinen eingesetzten Leistungsrichter/ Dummy sowie der in diesem Bereich bestehenden Prüfungsordnungen sowie einer Anerkennung der im DRC durchgeführten Formwerte durch den LCD Vereinbarungen erzielt werden, wie sie der DRC e.V. und der GRC e.V. seit einigen Jahren erfolgreich umsetzen und damit eine gegenseitige Anerkennung der in diesem Bereich durchgeführten Prüfungen sicherstellen.

Hierzu gehört selbstverständlich auch eine gegenseitige Respektierung und Anerkennung der von einem Zuchtverein gegenüber einem von ihm betreuten Hund ausgesprochenen Verbots des Führens auf Prüfungen und Ausstellungen. So ist ein von einem dem VDH angehörenden Zuchtverein verhängtes Ausstellungsverbot nach Mitteilung an den VDH und entsprechende Veröffentlichung allgemein verbindlich. Eine entsprechende Regelung fehlt hingegen im Bereich der Prüfungen der Retrieverzuchtvereine, da der VDH insoweit – anderes als bei den Gebrauchshunderassen – nicht der Prüfungsverband der Retrieverzuchtvereine ist.

Auch im Bereich des Prüfungswesens muss jedoch sichergestellt sein, dass ein Retriever, dessen betreuender Zuchtverein die Teilnahme dieses Hundes an Prüfungen untersagt, entsprechende Prüfungen nicht in einem anderen Zuchtverein ablegen kann, dessen Prüfungsergebnisse durch entsprechende Regelungen in den Zuchtordnungen des betreuenden Zuchtvereins anerkannt und in dessen Datenbank übernommen werden müssen. Hierdurch wäre es möglich, dass ein Retriever ( oder dessen Nachkommen ), obwohl er nach den Regelungen des ihn betreuenden Zuchtvereins bestimmte zuchtrelevante Qualifikationen nicht mehr erreichen kann, durch die Teilnahme an anerkannten Prüfungen eines anderen Vereins diese gleichwohl erzielen kann. Entsprechende Übereinkünfte bestehen insoweit zwischen DRC e.V., GRC e.V. und RTT e.V., die ebenfalls vom DRC anerkannte Prüfungen für Retriever im nicht jagdlichen Bereich anbieten.

Leider sind diese Annäherungen nach Mitteilung von Herrn Schöning und insbesondere nach seinem Rücktritt mit dem derzeitigen LCD-Vorstand nicht möglich.

Der DRC Vorstand hofft, dass im Sinne der Mitglieder beider Vereine und insbesondere im Sinne der Zucht unserer Hunde in der Zukunft erneut gemeinsame Gespräche und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem LCD e.V. möglich sein werden und ist jederzeit zur Neuaufnahme entsprechender Gespräche bereit.

Letztlich sei noch erwähnt, dass durch die ab dem 01.03. dieses Jahres praktizierte Nichtanerkennung jagdlicher Prüfungen des LCD den DRC-Mitgliedern kein Nachteil entstehen wird. Angesichts der geringen Anzahl der im LCD angebotenen jagdlichen Prüfungen sind lediglich ein geringer Teil der jagdlichen geprüften Retriever auf LCD Prüfungen vorgestellt worden.

So haben beispielsweise im Frühjahr 2017 163 DRC-Hunde die JP/ R des DRC und lediglich 3 die JP/LR geführt.

In diesem Jahr ist die JAS/ R voll etabliert, alle Verbandsrichter sind entsprechend geschult, so dass der DRC die notwendigen Prüfungsplätze anbieten kann.

Auch bei den BLP´s und RGP´s wird es möglich sein, der Nachfrage entsprechend, genug Prüfungsplätze anzubieten.

Auch im nicht jagdlichen Prüfungswesen bestehen im  DRC mit über 50 durchgeführten Workingtests und einer großen Anzahl durchgeführter Dummy- sowie Begleithundeprüfungen aufgrund des großen ehrenamtlichen Engagements seiner Sonderleiter ausreichende Prüfungsmöglichkeiten.

Im Rahmen der vorläufigen Anordnung gem. § 29 der DRC-Satzung werden sämtliche Prüfungen des LCD e.V. als Zuchtzulassungsvoraussetzung gem. der Zuchtordnungen für alle Retrieverrassen nicht mehr anerkannt. Hintergründe finden Sie hier…
Read More